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wage) lauten wird. Ohne solche Karte wird in diesen Ge
meinden frisches oder in Gastbetrieben zubereitetes Fleisch
jeder Art von Rindern fauch Kälbern), Schweinen, Schafen
und Ziegen einschließlich der Innereien nicht bezogen wer
den können. Geräuchertes Fleisch, Wild, Geflügel, Ka
ninchen, von Würsten, Augsburger Extra, Frankfurter- u.
Salzburgerwurst, pariser- und Leberstreichwurst, Blut- u.
Leberwürste (zum Sieden), Preßwurst, Tiroler Salami,
Braunschweigerwurst, Krakauerwurst und ungarische Sa
lami können ohne Fleischkarte in Geschäften oder Gast
gewerben bezogen werden. Andere Wurstwaren dürfen
überhaupt nicht erzeugt werden.
Vie näheren Bestimmungen über Ausstattung, Aus
gabe und den Geltungsbeginn der Fleischkarte haben die
betreffenden Gemeinden festzusetzen und werden noch
kundgemacht werden.
Militärpersonen, welche nicht in ärar. Verpflegung
stehen (auch die im Gasthause Speisenden) sind der Fleisch
karte gleichfalls unterworfen. „
Als fettloser Tag wurde jeder Samstag bestimmt.
(Siehe 8 6 der zitierten Minist.-Verordnung.)
Feldkirch, am 26. Juli 1916.
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks
hauptmannschaft:
_______________ -__________ Cornet.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Gösts.
Auf Grund der Ninisterialverordnung vom 16. Juni
1916 wird die Ablieferung von Netallgeräten aus Kupfer,
Kupferlegierungen, Nickel und Zinngeräte in der Ge
meinde Göfis auf kommenden Samstag, den 12. August
1916, durch eine amtliche Kommission von halb 8 bis
9 Uhr vormittags angeraumt. Abzuliefern sind sämtliche
aus obigem Metall bestehenden Geräte. Als Sammelstelle
wird das Gemeindezimmer, H.-Nr. 43, bestimmt. Es muß
bemerkt werden, daß diese Ablieferung im Sinne des
Kriegsleistungsgesetzes im Requisitionswege erfolgt, da
her die Besitzer zur Ablieferung und Vorzeigung an die
Uebernahmskommission verpflichtet sind. Es sind daher
die obgenannten Gegenstände zur genannten Zeit in das
Gemeindezimmer, H.-Rr. 43, zu bringen.
Gegenstände, welche wegen Unentbehrlichkeit dauernd
oder behufs Anschaffung eines Ersatzgerätes bis zu einem
bestimmten Zeitpunkte belassen werden, wird von ber
Uebernahmskommission bestimmt. . *
von 9 bis 12 Uhr findet der Rundgang der Ueber
nahmskommission zu den Ablieferungspflichtigen statt.
Göfis, am 3. August 1916.
Natth. Lampert, vdrsteher.
Kundmachungen der Gemeinde-Borstehung
Zwifchenwafser.
In Gemäßheit der 88 18 und 19 des Gesetzes vom
23. Nai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 83, über die Evidenzhältung
des Grundsteuerkätasters, wird zur allgemeinen Kenntnis
gebracht, daß der gefertigte Vermessungsbeamte zum
Zwecke der Vornahme von Evidenzamtshandlungen am
10. August 1916, 8 Uhr früh in der Gemeinde eintreffen
wird.Es werden sonach alle Grundbesitzer, bei deren Be
sitztums eine Veränderung stattgesunden hat, aufgefordert,
an dem bezeichneten Tage in der Gemeindekanzlei zu er
scheinen und dem gefertigten Vermessungsbeamten die etwa
in ihren Händen befindlichen Urkunden oder sonstige Be
lege über die stattgefundenen Veränderungen vorzuweisen
oder die erforderlichen Aufklärungen mündlich abzugeben.
Bei Besitzübertragungen, bezüglich welcher die be
treffenden Grundbesitzer keine Urkunden in Händen haben,
haben sich sowohl der frühere als der neue Besitzer einzu-
finden.
Feldkirch, am 23. Juli 1916.
Der Evidenzhaltungs-Geometer: Ludwig.
*
Die Zinsertragsbekenntnisse pro 1917 für die ver-
inieteten Häuser oder Wohnbestandteile derselben, sind
bis längstens Ende August 1916 bei der k. k. Lezirks-
hauptmannschaft (Steuerabteilung) oder bei der Gemeinde
vorstehung gehörig ausgefüllt zu überreichen.
Ueber Wunsch wird in der Gemeindekanzlei bei der
Ausfüllung der Bekenntnisse Beihilfe geleistet.
*
Sntterverteilung.
Die nächste Butterverteilung findet am Nontag, den
7. August statt. Für Dafins in dortiger Sennerei von 9
bis halb 11 Uhr vormittags, für Nuntlix an demselben
Tage von 1 bis 3 Uhr nachmittags in der Sennerei in
Batschuns und für die anderen Bewohner von 3 bis 5 Uhr
an gleicher Abgabestelle.
Vie Alpmeister und pflichtlieferanten von Butter
werden eindringlichst ermahnt, die gebührende Butter
rechtzeitig zu liefern.
*
Für den kommenden Nonat August sind die Zucker
karten anhergelangt und können solche beim Gemeinde
vorsteher erhoben werden soviel es auf eine Familie
trifft, jedoch nur in der Zeit vom 6. bis längstens 13.
August 1916, nachher nicht mehr.
Zwischenwasser, ). August
1916.Welte, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Röthis.
Kommenden Donnerstag, den 10. August, abends D
Uhr werden im Gasthaus des Rudolf Koch zum „Rößle"
in Röthis nachstehende holzlosen gegen Barzahlung öf
fentlich versteigert:
Nr. Taxe L
58 eine Partie Reste am Streckweg im Rohr 2.—
59 alldort 3.—
60 alldort 2.—
61 alldort am Ende des Streckweges 4.—
24 mit 3 Stämmen, Bürgerlose, im Rohr 35.—
90 mit 4 Stämmen, Bürgerlose, alldort 35.—
ferner die Waldstreue u. der Binkendamm in der Frutzau,
der Grasnutzen von der Wiese in Atzgerseck und von Gp.
Nr. 843 in der Riese und zum Schluß der Grasnutzen von
der Ried- und Dsangstraße.
Kaufliebhaber werden hiezu höflichst eingeladen..
heuverkaufverbot.
Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß kein
Heu aus der Gemeinde verkauft werden darf, auch nicht
an die sogenannten Heupresser, da alles von der Ge
meinde beschlagnahmt
wird.*
Die hauszinssteuerbekenntnisse werden den betreffen
den Parteien diese Woche zugestellt und sind von den
Parteien auszufertigen und sind bis I. September hier-