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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

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wage) lauten wird. Ohne solche Karte wird in diesen Ge­ 
meinden frisches oder in Gastbetrieben zubereitetes Fleisch 
jeder Art von Rindern fauch Kälbern), Schweinen, Schafen 
und Ziegen einschließlich der Innereien nicht bezogen wer­ 
den können. Geräuchertes Fleisch, Wild, Geflügel, Ka­ 
ninchen, von Würsten, Augsburger Extra, Frankfurter- u. 
Salzburgerwurst, pariser- und Leberstreichwurst, Blut- u. 
Leberwürste (zum Sieden), Preßwurst, Tiroler Salami, 
Braunschweigerwurst, Krakauerwurst und ungarische Sa­ 
lami können ohne Fleischkarte in Geschäften oder Gast­ 
gewerben bezogen werden. Andere Wurstwaren dürfen 
überhaupt nicht erzeugt werden. 
Vie näheren Bestimmungen über Ausstattung, Aus­ 
gabe und den Geltungsbeginn der Fleischkarte haben die 
betreffenden Gemeinden festzusetzen und werden noch 
kundgemacht werden. 
Militärpersonen, welche nicht in ärar. Verpflegung 
stehen (auch die im Gasthause Speisenden) sind der Fleisch­ 
karte gleichfalls unterworfen. „ 
Als fettloser Tag wurde jeder Samstag bestimmt. 
(Siehe 8 6 der zitierten Minist.-Verordnung.) 
Feldkirch, am 26. Juli 1916. 
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks­ 
hauptmannschaft: 
_______________ -__________ Cornet. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Gösts. 
Auf Grund der Ninisterialverordnung vom 16. Juni 
1916 wird die Ablieferung von Netallgeräten aus Kupfer, 
Kupferlegierungen, Nickel und Zinngeräte in der Ge­ 
meinde Göfis auf kommenden Samstag, den 12. August 
1916, durch eine amtliche Kommission von halb 8 bis 
9 Uhr vormittags angeraumt. Abzuliefern sind sämtliche 
aus obigem Metall bestehenden Geräte. Als Sammelstelle 
wird das Gemeindezimmer, H.-Nr. 43, bestimmt. Es muß 
bemerkt werden, daß diese Ablieferung im Sinne des 
Kriegsleistungsgesetzes im Requisitionswege erfolgt, da­ 
her die Besitzer zur Ablieferung und Vorzeigung an die 
Uebernahmskommission verpflichtet sind. Es sind daher 
die obgenannten Gegenstände zur genannten Zeit in das 
Gemeindezimmer, H.-Rr. 43, zu bringen. 
Gegenstände, welche wegen Unentbehrlichkeit dauernd 
oder behufs Anschaffung eines Ersatzgerätes bis zu einem 
bestimmten Zeitpunkte belassen werden, wird von ber 
Uebernahmskommission bestimmt. . * 
von 9 bis 12 Uhr findet der Rundgang der Ueber­ 
nahmskommission zu den Ablieferungspflichtigen statt. 
Göfis, am 3. August 1916. 
Natth. Lampert, vdrsteher. 
Kundmachungen der Gemeinde-Borstehung 
Zwifchenwafser. 
In Gemäßheit der 88 18 und 19 des Gesetzes vom 
23. Nai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 83, über die Evidenzhältung 
des Grundsteuerkätasters, wird zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht, daß der gefertigte Vermessungsbeamte zum 
Zwecke der Vornahme von Evidenzamtshandlungen am 
10. August 1916, 8 Uhr früh in der Gemeinde eintreffen 
wird.Es werden sonach alle Grundbesitzer, bei deren Be­ 
sitztums eine Veränderung stattgesunden hat, aufgefordert, 
an dem bezeichneten Tage in der Gemeindekanzlei zu er­ 
scheinen und dem gefertigten Vermessungsbeamten die etwa 
in ihren Händen befindlichen Urkunden oder sonstige Be­ 
lege über die stattgefundenen Veränderungen vorzuweisen 
oder die erforderlichen Aufklärungen mündlich abzugeben. 
Bei Besitzübertragungen, bezüglich welcher die be­ 
treffenden Grundbesitzer keine Urkunden in Händen haben, 
haben sich sowohl der frühere als der neue Besitzer einzu- 
finden. 
Feldkirch, am 23. Juli 1916. 
Der Evidenzhaltungs-Geometer: Ludwig. 
* 
Die Zinsertragsbekenntnisse pro 1917 für die ver- 
inieteten Häuser oder Wohnbestandteile derselben, sind 
bis längstens Ende August 1916 bei der k. k. Lezirks- 
hauptmannschaft (Steuerabteilung) oder bei der Gemeinde­ 
vorstehung gehörig ausgefüllt zu überreichen. 
Ueber Wunsch wird in der Gemeindekanzlei bei der 
Ausfüllung der Bekenntnisse Beihilfe geleistet. 
* 
Sntterverteilung. 
Die nächste Butterverteilung findet am Nontag, den 
7. August statt. Für Dafins in dortiger Sennerei von 9 
bis halb 11 Uhr vormittags, für Nuntlix an demselben 
Tage von 1 bis 3 Uhr nachmittags in der Sennerei in 
Batschuns und für die anderen Bewohner von 3 bis 5 Uhr 
an gleicher Abgabestelle. 
Vie Alpmeister und pflichtlieferanten von Butter 
werden eindringlichst ermahnt, die gebührende Butter 
rechtzeitig zu liefern. 
* 
Für den kommenden Nonat August sind die Zucker­ 
karten anhergelangt und können solche beim Gemeinde­ 
vorsteher erhoben werden soviel es auf eine Familie 
trifft, jedoch nur in der Zeit vom 6. bis längstens 13. 
August 1916, nachher nicht mehr. 
Zwischenwasser, ). August 
1916.Welte, Vorsteher. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Röthis. 
Kommenden Donnerstag, den 10. August, abends D 
Uhr werden im Gasthaus des Rudolf Koch zum „Rößle" 
in Röthis nachstehende holzlosen gegen Barzahlung öf­ 
fentlich versteigert: 
Nr. Taxe L 
58 eine Partie Reste am Streckweg im Rohr 2.— 
59 alldort 3.— 
60 alldort 2.— 
61 alldort am Ende des Streckweges 4.— 
24 mit 3 Stämmen, Bürgerlose, im Rohr 35.— 
90 mit 4 Stämmen, Bürgerlose, alldort 35.— 
ferner die Waldstreue u. der Binkendamm in der Frutzau, 
der Grasnutzen von der Wiese in Atzgerseck und von Gp. 
Nr. 843 in der Riese und zum Schluß der Grasnutzen von 
der Ried- und Dsangstraße. 
Kaufliebhaber werden hiezu höflichst eingeladen.. 
heuverkaufverbot. 
Es wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß kein 
Heu aus der Gemeinde verkauft werden darf, auch nicht 
an die sogenannten Heupresser, da alles von der Ge­ 
meinde beschlagnahmt 
wird.* 
Die hauszinssteuerbekenntnisse werden den betreffen­ 
den Parteien diese Woche zugestellt und sind von den 
Parteien auszufertigen und sind bis I. September hier-
	        
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