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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

Zl. 3084/1 M. II prs.

Kundmachung
, ^^ Grenzstation Singen lagern zahlreiche und
unbestellbare Gepäckstücke, welche jemn aus Frlkreich

in O st ^ dürsten, die nach erfolgter Ankunft

Bemeßen Ek 'Ä^ ortsüblich zu verlautbaren, mit dem

genierten, daß sich etwa meldende Besitzer derartiger in
LU« geratener R-t,«ff-k,-„ unter möglichst Lun
^ -^^^^ ""d V-rpackungSar? foit.it

I^er Fahrnisse Anmeldungen an die k. k
Staatsbahndirettion -n Wien Abt. VI zu richten haben

Rundmachung.

22 Märi ^utthaMreifür Tirol und Vorarlberg vom

rilarz 1915, ZI. XIII—279/1 betreffend MaLnak
""" mi ^bwchr anstick-nd-r «rookheikn d-r titlet

unö SilS4 ’S “?* ^"- häufige Vorkommen der Rotz.

M-fi-uch-nS-d.- °°m «W1 Ä1Ä

177, folgendes angeordnet:
mauk/jL?’^ oon Einhufern (Pferde, Maultiere,
autesel und Esel), welche längere Zeit in militärischer
Dermenbung gestanden sind, sowie das Einbringen von
unm.tte bar aus Pferdespitälern erworbenen ^
Ausmusterer der erwähnten Gattungen in den Au

ä °?^ Verzug dem Gemeindevorlleyer
 und von letzterem unter genauer Beschreibung dieser
,L. LLDN^VMr Ä L

ÄÄ l-st-n°ast'""°" ^ö™ «">'-"»»-' b°- .

, ..Vi/se Tiere sind während der ersten sechs lvocken
tunlichst abgesondert von anderen Pferden ^nzustellen

von leder Berührung mit fremden Pferden fernzubalten

ihres Gesundheitszustandes zu beobachten.
c t Auftreten verdächtiger Krankheitserscheinungen ist sofort
 dem Gemeindevorsteher Anzeige zu Erstatten ' '

? Verwendung dieser Tiere zu Arbeiten im Aufenthaltsorte
 und m dessen nächster Umgebung ist — solanae
sie gesund sind, mit fremden Pferden nicht in Berührung

Stallungen nicht eingestellt werden
Jr-jUr^ l^och vor anstandslosem Ablaufe
der sechswochentlichen Beobachtungsfrist, ausgenommen zur
ofortigen Schlachtung nicht verkauft werdet

für sie wahrend dieser Zeit - mit der früberen A
nähme Viehpässe nicht ausgestellt werden.

2- ®er Besser folger Einhufer ist verpflichtet wenn
er ie vor Ablauf eines halben Iahres verkauft, den verkauf
 unter Angabe des Namens und Wohnortes ihres
Kaufers beim Gemeindevorsteher anzuzeigen, der dies wieder
 zur weMren Veranlassung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft
 zu melden hat. Zur Erstattung der alei- !
chen Anzeige ist auch der Käufer solcher Pferds verpfticher

 ie’ beüor "och die halbjährige vormerkfrilt
(Absatz 1 vorstehenden Punktes) verstrichen ist, verkauft

3. Gastwirte dürfen fremde Einhufer nur in die für
eigene Tiere nicht benützten Ställe einstellen lasten und
sind verpflichtet, die Standplätze, Futterbarren ITroa) I
Krippen (Leiter), Streitbäume usw. nach jeder Benützuna I
reinigen (abkehren und abwaschen mit zweiprozentiger !
§odalo,ung) und den Stall öfter im Iahre mit aus M

^rrfl^^r K? ^ hergestellter Kalkmilch (20 Prozent) in
allen Teilen samt den Geräten darin weisen zu lasten

dem ^Mlimg von Einhufern benützte Platz'vor
dem Gasthofe' sow.e im hofraume ist stet- besenrein zu

., ?en Gastwirten wird untersagt, Futter- und Tränk-.
?u Balten Ä^^""^E) zur allgemeinen Benützung bereit
I er” .oder auszuleihen,' die bisher benützten derlei
kein-n ;ud sofort so auszubewahren, daß sie unter gar
Können. ^^ °"^" ^" ^emde Einhufer benützt werden

29 Jänner °' Kundmachung VOM

0¾ ßV’”"*“ ^ ^°^D"--v

 ÄÄ»; SÄÄ
©erben nach den Bestimmungen des Absatzes VIII des eim
gangs zitierten Gesetzes geahndet.

6. Den Gemeindevorstehungen, Tierärzten und der

ÄS £“ ^ Ä BÄ

31. 413/1

Kundmachung

2. Auault ?^^ulterei für Tirol und Vorarlberg vom
2. August 1916, Zl. XIII—412/1, betreffend Maknabmen
 zur Abwehr ansteckender Krankheiten der Einhufer

22 hierortigen Kundmachung vom

gÄteffÄS;
Militarpersonen aus dem Kriegsgebiete einqeführt und

an zivile pferdehälter abverkauft wurden

viese Kundmachung tritt mit dem Tage ihrer verlautbarung
 m der Amtszeitung in Kraft.

der k. k.

Kundmachung.

»KÄS &»Ä
mÄSf^ ^^. gesamten bewaffneten Macht mit
| Allerhöchster Genehmigung von nun an den Titel

U. K. Oesterreichs,cher Militär-Witwen- und waisenfond.

Ios»^'^ A U‘ 1 Apostolische Majestät Kaiser Franz
Joseph t- haben Allerhöchst geruht, das Protektorat des

genannten Fondes huldvollst zu übernehmen.

""" ^^sem Fände geschaffene Kriegsversicherunq
p Zu einem wahren Legen der Bevölkerung geworden
ind doch heute beinahe 250 Millionen Kronen verstckert'
so daß v,el Not hintangehalten wird und manche Familie'

li« Ä Zur Last fallen würde, die Möguchkeit
 besitzt, sich eine Existenz zu gründen. Nun bat
die Kriegsversicherungs-Abteilung dieses Fondes eine neue
segensreiche Tätigkeit durch die Gründung einer

KtfW^ttvaliditäts^crsKjjwyii^

Ä^ ?E Offizier ober Soldat ermöglichen,

r t Ö §°" einer dauernden Invalidität zur Siche
-Uög i-iner -,g-„-n Skduofi „„j zugleich zur v-rsgrgung
            
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