accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

3

603/16

TreiwiHige gerichtliche tiegenichattzfeiibielung.

Dom k. k. Bezirksgerichte Feldkirch werden auf Knsuchen
 der Eigentümer Geschwister Barbara Marte geb.
Breuß in, Sulz und Maria Knna Mittelberger geb. Breuß
in Muntlix die nachverzeichneten Liegenschaften unter Festsetzung
 der beigefügten Kusrufspreise und zwar:

1. Einl.-Zl. 183, Kat.-G. Sulz als Gp. 1590, 1591
und 1592, zweimähdiger Grasboden mit Obstwachs bei
der Ku mit 25 ar 72 m^. Kusrufspreis 1000 Kronen.

2. Einl.-Zl. 184{ Kat.-G. Sulz als Gp. 1598, 1599
uNd 1602 zweimähdiger Grasboden mit Gbstwachs mit
21 ar 36 m2. Kusrufspreis 800 Kronen.

3. Linl.-Zl. 1514, Kat.-G. Rankweil als Gp. 3378,
Streueboden auf dem Weitried mit 53 ar 16 m2. Kusrufspreis
 600 Kronen

öffentlich feilgeboten.

Die Versteigerung findet am 9. September 1916,
nachmittags 3¼ Uhr im „Freihof" in Sulz statt.

Knbote unter dem Kusrufspreise werden nicht angegenommen.


Den auf das Gut versicherten Gläubigern bleiben
ihre Pfandrechte ohne Rücksicht aus den Verkaufspreis
vorbehalten.

ver Feilbietungserlös ist binnen 6 Wochen vom Versteigerungstage
 an bar zu bezahlen.

Vie Bedingnisse können beim k. k. Bezirksgerichte
Feldkirch, Zimmer Nr. 49, eingesehen werden. V

K. k. Bezirksgericht Feldkirch, Kbt. IV,

am 22. Kugust

1916.vr. S ch i m p e r.

Kundmachung.

Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-B ezirks-Direktion
in Feldkirch vom 13. Juli 1916, Zl. 8090 bleiben die in -
der Brennperiode 1915—16 angewendeten Bestimmungen
für die Branntwein-Erzeugung zum hausgebrauche auch
für die Brennperiode 1916/17 in Wirksamkeit. Es haben
daher Personen, welche die Kusübung der Branntwein-Erzeugung
 in der Zeit vom 1. November bis 31. Dezember
1916 anstreben, die Anmeldung und zwar:

Personen der Gemeinde Weiler am 4. September
1916 von 2—3 Uhr,

der Gemeinde Klaus am 4. September 1916 von
31/2—4½ Uhr und

der Gemeinde Fraxern am 4. September 1916
von 3—4 Uhr nachmittags in den zuständigen Gemeindekanzleien
 zu erstatten. Bezüglich der. leihweisen Ueberlassung
 der Brennhafen haben sich die Parteien mit den
Brennhafenbesitzern ins Einvernehmen zu setzen.

K. k. Finanzwache-Abteilung Götzis,

am 22. Kugust 1916.

? Nagele.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Weiler. *

Obstversteigerung.

Km Montag, den 28. Kugust, abends 6 Uhr findet
an Ort und Stelle die Versteigerung des diesjährigen
Obstnutzens von den Ratzbachdämmen in mehreren Kbteilungen
 statt, gegen sogleiche Barzahlung. Zusammenkunft
 bei der vreietbrücke.

Nesselsammlung.

Nachdem von der Heeresverwaltung in der ganzen
Monarchie die Sammlung der Nesselernte 1916 angeordnet
wurde, ergeht die Kufforderung, daß die Sammlung der
Brennesselstengel und deren Blätter eifrig betrieben werde,
auch die Schulkinder können hiebei vieles leisten. Für
100 Kilogramm getrocknete Nesselstengel oder Blätter werden
 6 Kronen bar bezahlt. Vie nähere Knweisung wird
von der Gemeindevorstehung gerne erteilt. Vie Nesseln
sind am besten an der Sonne oder wenn dies nicht möglich,
in luftigen Räumen ausgebreitet zu trocknen. Nur nicht
an Hausen aufeinander liegen lassen.

holzaufrüsten in der Schattenwand.

Zur Verhütung. von Unglücksfällen beim Kufrüsten
des Holzes in der Schattenwand wird angeordnet, daß
nur an den ersten vier Tagen jeder Woche, also Montag,
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ob dem Schrofen gearbeitet
 werden darf (Fällen und herunterbefördern.) Kn
den zwei letzten Tagen jeder Woche, das ist Freitag und
Samstag, ist unter dem Schrofen das Holz aufzurüsten
und an den Weg zu schassen.

Die ersten vier Tage ist der Kufenthalt unter dem
Schrofen und die letzten zwei Tage jeder Woche der
Kufenthalt ob dem Schrofen strengstens verboten. Die
Nichtbefolgung Lieser vorschriftMird mit 10 Kronen Strafe

geahndet und müßten durch Seren Nichtbefolgung verursachte
 Unglücksfälle den Betreffenden zur Last gelegt
werden.

*

Ablieferung der Metallgeräte.

Wer noch im Besitze von Metallgeräten aus Kupfer,
Kupferlegierung, Messing und Zinn sich befindet oder in
Verwahrung hat, soll diese, soferne kein Befreiungsschein
vorhanden ist, am Vienstag, den 29. Kugust 1917
von 7 Uhr früh bis Schlag 11 Uhr vormittags in der
Turnhalle in Rankweil zur Kblieferung bringen.
Diejenigen, welche dieser letzten Kufforderung nicht entsprechen,
 werden strenge Strafen zu gewärtigen haben.

♦

Die Gemeinde- und Krmenfondsrechnung samt den bezüglichen
 Nebenrechnungen pro 1915 liegen im Sinne der
Gemeindeordnung durch 14 Tage bei der Gemeindevorstehung
 zur öffentlichen Einsicht auf.

Weiler, am 22. Kugust- 1916.

3. G. Seyfried, Vorsteher.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Göfis.

Laut Zuschrift des k. k. Militär-Magazins - Kommandos
 Innsbruck vom 13. Kugust 1916, 31. 9505 ist
es gestattet, aus der Gemeinde freiwillig Heu zu liefern
und wird dann solches Heu später in die pflichtlieferung
eingerechnet. Daher wollen solche Parteien, aus Göfis,
welche Heu liefern möchten, dies bis 4. September 1916
bei dem gefertigten Gemeindevorsteher anmelden, wie viel
Kuhheu oder Pferdeheu sie liefern wollen. Der Preis ist
für ersteres 13 Kronen und für letzteres 12 Kronen für
100 Kilogramm, wann die Lieferung stattfindeh wird
später den anmeldenden Parteien bekannt gegeben.

Göfis, am 24. Kugust 1916.

Matth. Lampert, Vorsteher.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.