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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

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Kundmachunzten
der Markt-Gemeindevorstehung Rankweil.

Mühlbach abschlagen.
Vie Wasserwerkbesitzer und Anrainer am Mühlbach
werden hiemit aufmerksam gemacht, daß der Mühlbach
am Samstag, den 9. und Sonntag, den 10. September
zur Vornahme von Reparaturen abgeschlagen wird. Die
betreffenden Parteien werden daher ersucht, die notwendigen
 Vorbereitungen zu treffen und das erforderliche Material
 herzuschaffen, da der Bach nicht sobald wieder abgeschlagen
 wird.

♦

Unterhaltsbeiträge.
Die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge findet Dienstag,
 den 5. September nachmittags von 2 bis 5 Uhr statt.
-r?^^^EE ein größeres Ouantum Scheidemünze nicht
erhältlich ist, wollen die Bezugsberechtigten für eine Krone
«leingeld mitnehmen, damit die Auszahlung ohne Stockung
erfolgen kann. b

•

Futtermehl.
Montag, von 8 bis 9 Uhr wird nochmals
-uttermeyl ausgegeben.

*

Fkischversorgung.

Brot lauten, Weizenmehl abgegeben werden,- Maismehl
auf die Abschnitte für Brot. 9

Ranftweil, am 1. September 1916.

,, *_______Vie Kommission.

Kundmachungen der Gemeindevorstehung

Altenstadt.
3t 277

Nofels.

M Gemäßheit der 88 18 und 19 des Gesetzes vom
23. Mai 1883, K.-E.-Vl. Nr. 83, über die Lvidenzhaltunq
des Grundsteuerkatasters, wird zur allgemeinen Kenntnis
gebracht, daß der gefertigte Vermessungsbeamte zum
Zwecke der Vornahme von Loidenzamtshandlungen am
6. September, 8 Uhr früh in der Gemeinde eintreffen wird

Ls werden sonach alle Grundbesitzer, bei deren Besltztume
 eine Veränderung stattgefunden hat, aufgefordert
an dem bezeichneten Tage in der Gemeindekanzlei zu erscheinen
 und dem gefertigten Vermessungsbeamten die etwa
in ihren Händen befindlichen Urkunden oder sonstige Belege
 über die stattgefundenen Veränderungen vorzuweisen
oder die erforderlichen Aufklärungen mündlich abzugeben

Bei Besitzübertragungen, bezüglich welcher die betreffenden
 Grundbesitzer keine Urkunden in Händen haben
haben sich sowohl der frühere als der neue Besitzer einzu-Feldkirch,

 am 26. August 1916.'

ver Lvidenzhaltungs-Geometer: Ludwig.

r M seitens der Gemeinde im finden
Lokale des^Metzgermelsters Marte findet statt: Sonntag, '

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 10 Uhr
morgens, Samstag, den ganzen Tag.

Huf nächsten Sonntag und kommende wocke wird i w

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verkauf von Teigwaren I Nrot- und Mehlkarten.

Montag, den 4. September werden an die Inhaber I rT^a1™ Sonntag, den 2. September bei den gewöhnder
 Bezugsbücher für Mehl und Brot Teigwaren ver- I ^^ Ausgabestellen und Tageszeiten ausgegeben,

kauft. Vas Betreffnis ist pro Kopf 1/2 Kilogramm,- das _
Kilogramm Teigware kostet 1 Krone 60 Heller I • Frembenanmelbung.

Sollten bis dahin die Zucker- bezw. Kaffeekarten k w W Emwohnerschaft wird auf die genaue Lineinlangen,
 so kommen auch diese zur Verteilung I och. Meldevorschriften' aufmerksam gemacht.

* I Uietdezettel sind beim Gemeindeamts erhältlich und müssen
Vutterausteiluna 1 8 ^^n kubriken vollständig ausgefüllt und bis längstens
.. . . . oumrausrellung m der früh 9 Uhr jeden Tag abgegeben werden. Vie

Montag, den 4. September für die Parteien von I Nichtbeachtung dieser Verordnung hat^Strafe zu qewär-Y.-Ur.
 336 an aufwärts samt Srederis von 6 bis '8 Uhr l tigen.
sEt. Betreffnis und Preis wie letztesmal: I Altenstadt, am 30. August 1916.
„ , „ . . * I Rheinberger, Vorsteher.
"7^ 7' d«7- '"' »W «"‘ «'t- Gehaus ,ur Krone R-nkw-il.
^ch!?Eag, ^n2. September werden die neuen Bezugs- ! Sonntag den 3 Sevtember
bucher für Mehl und Brot ausgeteilt. Vas Büchlein kostet »i ag ven ^ptencker
20 Heller. Vie Parteien werden ersucht, sich an folgende ÄlUl- UNO 9 everwiipsit>
Ordnung zu halten: Vie Parteien von Srederis und von " 'U7
H -Nr. 1 Jus 200 erscheinen von 71/2 bis 9 Uhr von k -Nr ! Schweinsknochle mit Sauerkraut
201 bis 400 von 19 bis 10 Uhr, m 401 bü SM "°!" °^°»°t

von 10 bis 11 Uhr vormittags. l Ftlsmena Riedmann.

$ie Anordnung und Gebrauchsweise ist die bisherige. ~ Eine noch quterhaltene gebrauchte----------Rur
 werden die Handler aufmerksam gemacht, daß der ! Itseinpre sikstnratta '
Linkauf im vorhinein n l ch t gestattet, also strafbar ist und l Ovslpfeffe
den Parteien durch Nichtbefolgung dieser Anordnung nur ! ^M“ Echtfen gesucht. Von wem, zu erfragen in der Gegeschadet
 wird. ö meindekanzler, Rankweil.

»OÄÄM I S^L^^
            
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