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Sennkessel aus eigenem Feuerwerk die Milch versennt, sei
er nun aus seiner eigenen oder auch die anderer Bauern,
so ist ein solcher Betrieb "als Sennerei anzusehen und er
untersteht der Sutterverordnung. Solche Sennereien haben
sich beim Landeskulturrate zu melden oder sind von der
Gemeindevorstehung anher namhaft zu machen.
Dieses wird hiemit bekannt gegeben und sollen sich
olche, welche nach vorstehendem verpflichtet sind, ungeäumt
noch anmelden. Formulare sind in der Gemeinderanzlei
zu haben.
Dagegen sollen sich jene Einwohner bei der Gemeindevorstehung
ungesäumt anmelden, deren Butterbedarf nicht
aus eigenen Erzeugnissen oder andern Fettstoffen gedeckt
erscheint» denn sonst wird denselben keine Butter zugeteilt
werden Können. Diese Anmeldungen sollen in der Gemeindekanzlei
innerhalb längstens 3 Tagen erfolgen.
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An Schlachtvieh für nächste Lieferung
fehlen noch zwei Stücke. Ls wäre mir sehr lieb, wenn
noch einige freiwillig gemeldet würden, damit man kein
Schlachtvieh zwangsweise aufbringen müßte.
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yeuverstauftbrschrSnkuns.
Die schon bekannt gemacht wurde, ist der heuhandel
beschränkt und an die Bewilligung gebunden. Und da von
der Heeresverwaltung noch 117 Meterzentner Heu monatlich
verlangt wird» so ist für die hiesige Gemeinde eine
Heukalamität zu befürchten. Daher soll kein Heu mehr
aus der Gemeinde gegeben werden und kann ich hiezu
keine Zustimmung mehr geben, wer übriges Heu hat, soll
dieses an die Gemeindevorstehung anmelden.
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Raysv Dasinr.
Den Viehbesitzern in Dafins wird bekannt gegeben,
daß der Bayonsstier an Wochentagen morgens bis halb
8 Uhr und abends von halb 5 Uhr an, dann am Sonntag
nur über Mittag, von halb 12 Uhr bis 1 Uhr, zum
Sprunge ausgelassen wird.
Zwischenwasser, am 26. ILnner 1916.
Welte, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeinde-Vorstehung
Biktorsberg«
Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben
der Gemeinde pro 1916 liegt durch 14 Tage in der Gemeindekanzlei
zur öffentlichen Einsicht aüs.
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Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß die Grundsteuer-Uepartition für das Iahr 1916 beendet
ist und es jedem Grundbesitzer freisteht, in die
Grundsteuer-Linhebungsliste durch 30 Tage in der Gemeindekanzlei
Einsicht zu nehmen eventuell über die ihn
betreffende Grundsteuervorschreibung vom k. k. Steueramte
mündlich oder schriftlich Aufklärung, sowie auch die
Ausfertigung eines Zahlungsausweises zu verlangen.
Viktorsberg, am 24. Jänner 1916.
Blum, Vorsteher.
2 größere Treiberschweine
find zu verkaufen in Hs.-Nr. 68 in RöthiS.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Laterns.
Die Schutzimpfung der Binder gegen den Bauschbrand
wird auch in diesem Jahre unentgeltlich vorgenommen.
Anmeldungen zur Impfung sind im Wege der Gemeindevorstehung
bis längstens 15. Februar bei der k. k.
Bezirkshauptmannschaft zu erstatten.
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Die Grundsteuer-Bepartition für das Iahr 1916 ist
beendet und liegt die Grundsteuer-Linhebungsliste durch
30 Tage in der Gemeinüekanzlei zur Einsicht auf.
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Wer mehr Milch verbuttert als für seinen Bedarf,
überhaupt wer von 4 Kühen den ganzen Nutzen versennt,
hat dieses Hieramts anzumelden, da er in diesem
Falle der Butterverordnung untersteht.
Vie Nichtanmeldung könnte für die betreffenden
Landwirte sehr unangenehme Folgen haben.
Wer Butter benötigt, soll dieses ebenfalls sofort anmelden,
damit die Gemeinde den Fehlbedarf durch die Linkausszentrale
decken kann.
Laterns, am 24. Iänner 1916.
I. K e ck e i s, Gemeinderat.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Fraxern.
Nachdem die Gemeindevorstehung kaum mehr in der
Lage ist, mit Schlachtvieh den Heeresansorderungen zu
entsprechen und dieses umso notwendiger, wenn noch fortwährend
Vieh nach auswärts verkauft wird.
Ls sieht sich daher die Gemeindevorstehung genötigt,
die Ausfuhr von Schlachtvieh gänzlich zu verbieten, auch
Nutzvieh ist behufs Kontrolle der Ausfuhrbewilligung zu
unterziehen und find die Verkäufer verpflichtet, jeden
Wechsel im Viehstand der Gemeindevorstehung zur Anzeige
zu bringen, über welchen der Abverkauf bewilligt oder
eventuell für die Heeresverwaltung requiriert wird. Dawiderhandelnüe
werden ohne Rücksicht mit aller Strenge
geahndet.
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Ls wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß die Grundsteuer-Bepartition für das Iahr 1916 beendet
ist und es jedem Grundbesitzer freisteht, in der
Grundsteuer-Linhebungsliste durch 30 Tage bei der Gemeindevorstehung
Einsicht zu nehmen event, über die in
betreffende Grundsteuervorschreibung vom K. k. Steueramte
mündlich oder schriftliche Aufklärung, sowie auch die
Ausfertigung eines Zahlungsausweises zu verlangen.
Das Ablagern von Holz auf dem Straßengraben in
Grsanken, sowie das Schleipfen von Bundholz über diese
Straße ist bei 10 Kronen Strafe verboten.
Nachdem die Heeresverwaltung an die Gemeinde
große Anforderungen stellt, bezüglich Heulieferung, wird
nochmals aufmerksam gemacht, daß alles vorhandene Heu
im Beschlag ist und somit in aller Strenge vorgegangen
werden muß.
Fraxern, am 24. Iänner 1916.
Dobler, Vorsteher.