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Full text : Gemeindeblatt Rankweil 1916 (1916)

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Ls wurde folgendes beschlossen:
Zuerst soll jenen Heubesitzern das Heu aboerlangt
werden, die kein Vieh haben, resp, schon zur Lieferung
bestimmt ist.

wenn dieses erschöpft ist, hat jeder Heubesitzer nach
Maßgabe seines Viehstandes verhältnismäßig Heu beizustellen.
 Dieses Verhältnis soll die Kuh zu 4, ein Zeitrind
zu 3, ein Jährling zu 2 und 1 Kalb zu 1 Teil berechnet
werden, wie der vtehstand in nächster Zeit erhoben werden
 wird.

Zur Besorgung dieser Arbeiten werden als Beihilfe
des Vorstehers folgende bestimmt und gewählt: Gemeinderäte
 Peter, Dafins, Lampert, Luchebrunnen, Bechtold L.,
Paul Breuß und Michael Lampert. Diese werden von der
Gemeinde entlohnt.

0) Ueber die Lutterversorgung.
Da der freie handel in Butter gänzlich verboten
und die Versorgung der Einwohner nur durch die Gemeinde
 gestattet ist, soweit dieser Butter vom Landeskulturrat
 zugewiesen wird, so muß zum Vollzüge dieser
Arbeit folgender Vorgang beschlossen werden:

l. Für alle Buttererzeuger, welche die Milch nicht in
Sennereien verarbeiten lassen, also daheim oersennen,
ist es Pflicht, die über den Bedarf hinausgehende Butter
 an die Gemeinde wöchentlich zur bestimmten Zeit abzuliefern
 und bekommen dieselben bar den Höchstbetrag
ausbezahlt.

2. Jenen, welche keine eigene Butter erzeugen, wird
dann dieser Butter nach Zulässigkeit (V8 Kilo pro Kopf
und Woche) zugeteilt, soweit das eingesendete Butterquantum
 reicht.

Sammelort der Butterabgabe und Butterausgabe ist
das Sennereilokal in Batschuns und wird der Montag
Nachmittag hiezu bestimmt, von l bis 3 Uhr für die Lieferanten
 und von 3 bis 5 Uhr für Uebernahme von Butter,
 die keinen haben.

Die versorgungskosten hat die Gemeinde zu leisten.
3. Da das 3. Komitee für Kassa- und Gemeinderechnungswesen
 keine Ersatzmänner hat, zurzeit ein Mitglied
einrücken mußte und das zweite wegen Krankheit verhindert
 ist, werden heute zwei Ersatzmänner gewählt und
zwar: Kaspar Marte und Johann Dobler.

Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken bekannt
gemacht, daß dagegen Berufungen an den Landesausschuß
eingebracht werden können, die aber innert 14 Tagen
beim Gemeindeamt eingegeben werden müßten.

*

Sur Vutterversorgung.

Unter Hinweis aus obige Beschlüsse wird hiemit bekannt
 gemacht, daß alle Luttererzeuger, außer den Sennereien
 verpflichtet sind, die erzeugte Lutter, welche
sie nicht zum eigenen, notwendigen Bedarfe brauchen, an
die Gemeinde an jedem Montag, von 1 bis 3 Uhr nachmittags
 in der Sennerei in Batschuns pünktlich und vollständig
 abzuliefern verpflichtet find. Der Höchstpreis hiefür
 (jetzt 5 Kronen per Kilo) wird bar bezahlt. Jeder
anderweitige verkauf von Butter ist strenge verboten.
Ganz besonders darf keine Butter aus der Gemeinde freihändig
 verkauft werden. Gegen solchen Vorgang müßte
strenge vorgegangen werden, umsomehr, weil dadurch die
eigenen Einwohner, die keine Lutter erzeugen, in die
mißliche Lage kämen, gar keine Lutter zu, erhalten,
was die Gemeindevorstehung nicht dulden kann.

Jene Einwohner, welche keine Butter haben, können
 jeden Montag von 3 bis 5 Uhr ihr Betreffnis (auf
die Person und Woche Vs Kilo), soweit es reicht, gegen
Barzahlung abholen.

Sowohl obige Ablieferungszeit von Lutter, Montag,
nachmittags von 1 bis 3 Uhr, als Vezugszeit 3 bis 5
Uhr, ist unbedingt einzuhalten, da in der anderen Zeit niemand
 zur Besorgung an der Stelle ist.

4-Viehlieferung

 und -Verkehr.

Der freie Verkehr und handel mit Vieh ist verboten,
weil die Gemeinde dafür sorgen muß, daß ohne möglichst
 wenig Schaden den Anforderungen der Heeresverwaltung
 entsprochen werden kann. Diesbezugs wird auf
den obigen Ausschußbeschluß hingewiesen, nach welchem
jeder Viehverkauf aus der Gemeinde bestraft wird und
außerdem wird bei einem solchen Viehbesitzer schon bei
der folgenden Schlachtviehlieferung ohne Üücksicht auf

die Zahl von Vieh zur Lieferung eines Schlachtviehstücker
requiriert werden.

Viehpaßausstellung.

wegen Einrückung des viehbeschsuers Johann Josef
Marte werden vom Vorsteher selber bis auf wetteres die
Viehpässe ausgestellt.

Zwischenwasser, am 16. Februar 1916.

Welte, vorsteh«.

Allgemeine Wasserversorgung der

Ortschaft Altenstadt.

Dienstag, den 22. Februar Mb, abends 8 Uhr
findet im Gasthause zur „Haltestelle" die

General-Versammlung

statt mit

folgenderTagesordnung:

1. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der
Versammlung vom 8. Februar 1915.

2. Jahresbericht.
3. Vorlage der Jahresrechnung pro 1915.
4. Wahl von 2 Mitgliedern in den Ausfichtsrat. (Ausscheiden
 des I. Rüsche und Gebhard Köchle).

5. Freie Anträge.

Altenstadt, am 17. Februar

1916.Das Aornitee.

6» abgesäugtes Schwein

ist zu verkaufen in Rankweil 334, nächst an der Rasta.
            
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