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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1917 (1917)

GmemdeblM 
für 
Ka«KmrU, Altenstadt, Zwischrnwasser, Sulz, Kölhi», Weller, Klans. 
Urbrrsavr«, Piktorsberg, Göfis, Frarer«. Tasters, Laterns, Ttst» 
rmd Mkirtingen. 
Lv Amtrdlatt für alle GemMdL-Uundmachungm. « 
Hinunddreitzl-ster Iahr-an-. 
DieieS Gemeindevratt^rscheint j e d e» S a m s t a g und kostet ohne Zustellung ganzjährig 2.50 K, mit Postversendung ganzjährig 
eingereicht werden. ---------- ------- 
nu 
Samstag, den h. Jänner 
1917 
Wochenkalender 
Sonntag, 7. QL Valentin. Montag, 8. hl. Severin. Dienstag, 9. hl, Marcellin. Mit^>och, W. hl. Paul. Von« 
nerstag, 11. hl. Hyginus. Freitag, 12. hl. Ernest. Samstag, 13. hl. Leontrus. 
Zl. 80 
Eichamt. 
Montag, den 8. Iänner 1917, werden beim k. k. 
Eichamte in Feldkirch Nacheichungen oorgenommen und 
zeitgerecht beigebrachte Objekte an diesem Tage geeicht, 
bezw. nachgeeicht. 
Feldkirch, am 2. Sännet 1917. 
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks- 
hauptmannschaft: 
- Cornet 
MchiWchimMllMt. 
Bei den wesentlichen öffentlichen Interessen, die mit 
dem Verlaufe alter Stickmaschinen nach der Schweiz im 
Zusammenhangs sichen, haben der LandeZauZschuß und die 
Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg, die Leitung 
der k. k. Fachschule für Maschinenstickerei, der Verein der 
Stickereifabrikanten Vorarlbergs und der Vorarlberger 
Stickerbund eine 
Beratungsstelle 
für den Verkauf alter Stickmascülnen 
geschaffen, als deren Auskunftstellen die k. k. Fachschule für 
Maschinenstickerei in Dornbirn (Hatlerdorf) und der Vor­ 
arlberger Stickerbund in Dornbirn bestimmt sind. . 
Die Inanspruchnahme einer dieser Stellen empfiehlt sich 
nicht nur im Interesse des Verkäufers, sondern bildet auch 
eine Voraussetzung Är die weitere Behandlung der Gesuche 
um die AuSfuhrbewMgung. 
31. 2434/Str. 
Kundmachung 
Zufolge Erlasses der K. k. Finanz-Landes-virektion in 
Innsbruck vom 16. Dezember 1916, 31.30.941, werden ine 
Einkommensteuer- und Rentensteuerpflichtigen aufmerk­ 
sam gemacht, datz die Verlautbarung der im Sinne des 
§ 138 und 202 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R- 
G -Bl. Nr. 220, bezw. der Personalsteuernovelle vom 23. 
Iänner 1914, R.-G.-Sl. Nr. 13 zu erlassenden Nundma- 
tung betreffend die Einbringung der Bekenntnisse zur 
inkommensteuer und Rentensteuer für das Steuerjahr 
1917 in einer der drei nächsterscheinenden Landeszeitungen 
enthalten ist. 
hienach hat die Einbringung der Bekenntnisse in der 
Zeit vom 1. Sännet 1917 bis 31. Jänner 1917 zu er­ 
folgen. 
Derselbe Termin gilt auch für die Anzeigen der 
Vienstgeber über die ausbezahlten Vienstbezüge. 
In besonderen berücksichtigungswürdigen Fällen kann 
aus spezielles Ansuchen (bei der Steuerbehörde) welches 
dem Stempel von 2 Kronen unterliegt, die Frist zur Ein­ 
bringung der Bekenntnisse bis längstens 15. Mai 1917 
erstreckt werden. 
Bis zum 31. Iänner können die Bekenntnisse ent- 
weder schriftlich oder mündlich eingebracht werden, Zur 
Entgegennahme protokollarischer (mündlicher) Bekennt­ 
nisse ist auch das k. k. Steueramt Dornbirn ermächtigt. 
Bekenntnisformulare sind bei der gefertigten Steuer- 
behörde, beim k. k. Steueramte Dornbirn, sowie bei allen 
Gemeindeämtern mit Ausnahme von Feldkirch und Vorn- 
kirn, erhältlich.
	        
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