GemeindMatt
für
Kankweil, AUrnstadt, Zwischenwasser, K«lr, Köthis, Weiler, Kla««,
Aebersaren, Uiktarsderg, GSst-, Frarer«, Taster«, Kaier««, «ist«
and Meiningen.
ar Mttblatt M allst SemMde-LMdmachmren. *
SionmeliUlitt Jahrgang.
P.I»«,»»., ^«h«,
4 K 60. Die Bezugsgebühr ist im vnraus zu bez^h^n. «n»eiaen die in daS Gemeindeblatt ausgenommen werde«
eingereicht werden.
Nr. 12
Samstag, den 24. Marr
1017
Voche«kal«nder
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31.26
Kundmachung
Es wird hiemit verlautbart, daß am 2 April 1917
Leim k. k. Eichamts in Feldkirch Nacheichungen vorge«
nommen werden und zeitgerecht beigebrachte (Objekte an
Siefem Cage geeicht bezw. nachgeeicht werden.
Feldkirch, am 20. März 1917.
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirk«.
Hauptmannschaft:
Tarnet.
Al. 41/58 re».
Kundmachung
Vie sehr große Gefahr, die für die Operationen der
S. u. k. Armee mit etwaigen verbrecherischen, aus ver«
nichtung der Verpflegsvorräte oder des Pferdebestandes
gerichteten Anschlägen — Sabotage-Akten — verbunden
lst, macht es notwendig, die strasgesetzlichen Bestimmungen
di« auf solche verbrecherische Anschläge gesetzt find, zur
Warnung allgemein in Erinnerung zu bringen. Sie lauten?
„Jeder verbrecherische, aus die Vernichtung von Le«
benrinittelvorräten oder Erzeugung von Urankhelten bei
Tieren, insbesondere bei Pferden, behufs Schädigung, der
Kriegsmacht der österr. ung. Monarchie und der Kriegs»
macht der verbündeten Staaten oder zum Vorteile ütt
Feinde unternommene Anschlag (Sabotageakt), daher auch
«in versuch eines solchen Anschlages bildet das verbrechen
uÄ« die Kriegsmacht de« Staates «ach 8 327, MW.
Alle Militär- und Zivilpersonen unterstehn wegen
dies« verbrechens der MilitärstrasgerichtsbarKeit.
Vieser verbrechen wird im Bexeiche der Armee tm
Felde standrechtlich, im Hinterland« bei erschwerenden Um«
ständen mit dem Tode durch den Strang, in.minderwich«
ügen Fällen mit schwerem Kerker bis zu 20 Zähren be«
^^ Jeder, der ein solches verbrechen, obwohl er es vex-
hindern kann, vorsätzlich zu verhindern unterläßt oder wer
von einem solchen verbrecherischen, ihm bekannt gewor»
denen Unternehmen oder über einen ihm bekannt ge*
wordenen solchen verbrechen die Anzeige bei der Behörde
vorsätzlich nicht erstattet, ist des verbrechens mitschuldig
und wird nach 8 330, Mstg., behandelt werden.
Feldkirch, am 17. März 1917.
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der Bezirks«
Hauptmannschaft:
Tarnet.
Mt StanWhtll-KmMlt
Ikl-Kirch
führt nunmehr bi» auf weitere» wieder die
feldvoll Ur. 407.