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s s.
Uebertretungm dieser Verordnung werden nach § 10
der kaiserlichen Verordnung vom 21. August 1916, R.«
G.-Bl. Nr. 261, mit Geld bis zu 5000 Kronen oder mit
Arrest bis zu 6 Monaten bestraft. Der gleichen Strafe
unterliegt, wer zu einer solchen strafbaren Handlung an
stiftet, oder bei ihrer Ausführung mitwirkt.
8 4.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1917 in Kraft.
Tog-enbur- m. p.
Kuudmachuugeu der Gemeiudevorstehuug
Nöthis.
Aurschußsitzungsprotokoll
ausgenommen in der Gemeindekanzlei zu Aöthir am 6.
April 1917 unter dem Vorsitze der Vorstehers L. LreuL
und in Anwesenheit von 8 weiteren Ausschußmitgliedern
und Ersatzmännern.
Tagesordnung und Beschlußfassung:
1. Verifizierung der letzten Sitzungrprotokolles vom
19. März 1917. Dasselbe wurde als richtig versaßt an
erkannt und gefertigt.
2. Vorlage der Lebensmittelrechnung. Diese Rechnung,
die in der Zeit vom 15. April 1915 bis 31. Dezember
1916 Kr. 79194.26 Ausgaben und Kr. 80397.03 Einnah
men aufweist, wurde einstimmig anerkannt, vir aus wer
teres, das heißt, solange der Aktivrest ausreicht, sollen die
Lebensmittel zum Ankaufspreise abgegeben werden.
3. Deckung des Passivrestes der Kirchenrechnung pro
1915 mit Kr. 129.16. Derselbe wurde auf die Gemeinde
kasfe. übernommen.
4. Aufnahme in den Heimatsverband. Ueber Ansuchen
der Marktgemeinde kankweil wurde August Lins mit
Frau in den hiesigen Heimatsverband ausgenommen.
5. Ansuchen des Gemeindedieners Xaver Breuß um
Gehaltsaufbesserung. Unter dem Vorsitze des Gemeinde-
rates Joses Alois Kiber wurde demselben die Remuneration
von 152 Kronen aus 200 Kronen erhöht.
6. Dem Anträge der k. k. Forstinspektion in Feld
kirch, es wolle dem waldausseher anstatt der Taglohn-
Erhöhung die Remuneration um jährlich 200 Kronen er
höht werden, wurde Folge gegeben.
7. Als Fetteinkäuser im Sinne der Zuschrift des Lan
derkulturrates vom 27. März wurde Andreas Madlener
bestimmt.
Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken verlaut
bart, daß Einwendungen dagegen innerhalb 14 Tagen
durch die Gemeinde an den Landerausschuß zu richten
find.
Alle Schweineschlachtungen in der Gemeinde sind bis
Ms weitere» dem Andreas Madlener als Fetteinkäuser
anzuzeigen.
Röthis, ant 10. April 1917.
Leo Breuß, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
LaternS.
Der Landesausschuß hat mit Erlaß vom 24. März
1917, Zl. 1172, den Voranschlag der Gemeinde und deren
Anstalten sür das Jahr 1917 mit einem Erfordernisse von
200 Prozent, das sind 3 Kronen Gemeindezuschläae von
jeder Krone der zuschlagsfähigen, direkten Staatssteuern
genehmigt.
SchVeincfchkMtungsanmelduns.
Es wird hiemit nochmals in Erinnerung gebracht, daß
laut Statthaltereiverordnung vom 2. März 1917 jede
Schweineschlachtung von dem Besitzer unter Angabe der
Schlachtgewichtes bei dem hiezu bestellten Fetteinkäufer
Benedikt Furxer, H.-Nr. 30 verpflichtet ist, Anzeige zu
erstatten.
Approvisionierung.
Die gemachte Saatgutbestellung wurde uns zurück
gewiesen, da die meisten Besteller die Größe des anzusäen-
den Ackers nicht angaben, wer also Saathafer oder Saat
gerste bestellt hat oder noch bestellen will, l«t bis Montag,
den 16. April die Größe des anzusäenden Ackers (in Qua
dratmeter) bei heinzle (Othmar oder Engelhard Alois an
zugeben. Dar Saatgut muß gesät werden.
Auf Saatkartoffeln darf nicht gerechnet werden.
Speisekartoffeln wird er zirka 10 Kilogramm aus den Kops
treffen. .
Diejenigen haushalte, welche 4 oder mehr Personen
habm, müssen einen Sack bei der Einkaufsstelle abgeben.
Der Sack wolle mit der Hausnummer gut gezeichnet wer
den, damit jeder seinen Sack wieder bekommt. Diejenigen,
welche mit den Lebensmitteln noch so auskommen, möchten
sich melden, daß sie die Kartoffeln nicht beziehen, welche
dann den bedürftigen Familien zukommen würden.
Bis Montag, dm 17. April könnm in dm Einkaust-
stellen polnische und ungarische Eier bestellt werden. Der
Preis ist nicht bekannt. Für das Gutsein der Eier nimmt
die Gemeinde nichts auf sich.
Kommmdm Montag, dm 16. April, wird in der
Wirtschaft zunl „Löwen", nachmittags 2 Uhr, der dies
jährige Grasnutzen von der Heimat, H.-Nr. 89, dem Her
mann Mathis gehörig, auf das Nutzungsjahr 1917 pacht
weise versteigert. Vie näheren Bedingungen werden vor
der Versteigerung bekannt gegebm.
Lateins, am 11. April 1917.
Joh. Keck eis, Gemeinderat.
Kundmachungen der Gemetnde-Borstehunß
Viktorsberg.
. Betreff der Butterablieferung wird bekannt gegeben,
daß die lieferungspflichtigm parteim vom Samstag, den
21. April 1917 an die Butter jeden Samstag abends von
halb 7 bis 7 Uhr in der Gemeindekanzlei abzugeben
habm. Die Verteilung her Butter an die bezugsberechtigtm
parteim erfolgt von 7 bis halb 8 Uhr. Die Zeit wolle
genau eingehalten werden und werden die parteim er
sucht, immer etwas Kleingeld mitzubringen.
Der Preis für dar Kilogramm Butter beträgt für die
Lieferanten 6 Kronen; von den Abnehmern sind Kr. 6.30
per Kilogramm zu bezahlen.
Die Hühnerbesitzer werdm aufmerksam gemacht, ihre
Hühner derart einzufrieden, daß dieselbm im Besitztum der
Nachbam keinm Schaden anrichtm.
viktorsberg, am 11. April 1917.
Blum, Vorsteher.
ZcdSee Zetzdäume
find zu verkaufen in Weil« Nr. 42.