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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1917 (1917)

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s s. 
Uebertretungm dieser Verordnung werden nach § 10 
der kaiserlichen Verordnung vom 21. August 1916, R.« 
G.-Bl. Nr. 261, mit Geld bis zu 5000 Kronen oder mit 
Arrest bis zu 6 Monaten bestraft. Der gleichen Strafe 
unterliegt, wer zu einer solchen strafbaren Handlung an­ 
stiftet, oder bei ihrer Ausführung mitwirkt. 
8 4. 
Diese Verordnung tritt am 1. April 1917 in Kraft. 
Tog-enbur- m. p. 
Kuudmachuugeu der Gemeiudevorstehuug 
Nöthis. 
Aurschußsitzungsprotokoll 
ausgenommen in der Gemeindekanzlei zu Aöthir am 6. 
April 1917 unter dem Vorsitze der Vorstehers L. LreuL 
und in Anwesenheit von 8 weiteren Ausschußmitgliedern 
und Ersatzmännern. 
Tagesordnung und Beschlußfassung: 
1. Verifizierung der letzten Sitzungrprotokolles vom 
19. März 1917. Dasselbe wurde als richtig versaßt an­ 
erkannt und gefertigt. 
2. Vorlage der Lebensmittelrechnung. Diese Rechnung, 
die in der Zeit vom 15. April 1915 bis 31. Dezember 
1916 Kr. 79194.26 Ausgaben und Kr. 80397.03 Einnah­ 
men aufweist, wurde einstimmig anerkannt, vir aus wer­ 
teres, das heißt, solange der Aktivrest ausreicht, sollen die 
Lebensmittel zum Ankaufspreise abgegeben werden. 
3. Deckung des Passivrestes der Kirchenrechnung pro 
1915 mit Kr. 129.16. Derselbe wurde auf die Gemeinde­ 
kasfe. übernommen. 
4. Aufnahme in den Heimatsverband. Ueber Ansuchen 
der Marktgemeinde kankweil wurde August Lins mit 
Frau in den hiesigen Heimatsverband ausgenommen. 
5. Ansuchen des Gemeindedieners Xaver Breuß um 
Gehaltsaufbesserung. Unter dem Vorsitze des Gemeinde- 
rates Joses Alois Kiber wurde demselben die Remuneration 
von 152 Kronen aus 200 Kronen erhöht. 
6. Dem Anträge der k. k. Forstinspektion in Feld­ 
kirch, es wolle dem waldausseher anstatt der Taglohn- 
Erhöhung die Remuneration um jährlich 200 Kronen er­ 
höht werden, wurde Folge gegeben. 
7. Als Fetteinkäuser im Sinne der Zuschrift des Lan­ 
derkulturrates vom 27. März wurde Andreas Madlener 
bestimmt. 
Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken verlaut­ 
bart, daß Einwendungen dagegen innerhalb 14 Tagen 
durch die Gemeinde an den Landerausschuß zu richten 
find. 
Alle Schweineschlachtungen in der Gemeinde sind bis 
Ms weitere» dem Andreas Madlener als Fetteinkäuser 
anzuzeigen. 
Röthis, ant 10. April 1917. 
Leo Breuß, Vorsteher. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
LaternS. 
Der Landesausschuß hat mit Erlaß vom 24. März 
1917, Zl. 1172, den Voranschlag der Gemeinde und deren 
Anstalten sür das Jahr 1917 mit einem Erfordernisse von 
200 Prozent, das sind 3 Kronen Gemeindezuschläae von 
jeder Krone der zuschlagsfähigen, direkten Staatssteuern 
genehmigt. 
SchVeincfchkMtungsanmelduns. 
Es wird hiemit nochmals in Erinnerung gebracht, daß 
laut Statthaltereiverordnung vom 2. März 1917 jede 
Schweineschlachtung von dem Besitzer unter Angabe der 
Schlachtgewichtes bei dem hiezu bestellten Fetteinkäufer 
Benedikt Furxer, H.-Nr. 30 verpflichtet ist, Anzeige zu 
erstatten. 
Approvisionierung. 
Die gemachte Saatgutbestellung wurde uns zurück­ 
gewiesen, da die meisten Besteller die Größe des anzusäen- 
den Ackers nicht angaben, wer also Saathafer oder Saat­ 
gerste bestellt hat oder noch bestellen will, l«t bis Montag, 
den 16. April die Größe des anzusäenden Ackers (in Qua­ 
dratmeter) bei heinzle (Othmar oder Engelhard Alois an­ 
zugeben. Dar Saatgut muß gesät werden. 
Auf Saatkartoffeln darf nicht gerechnet werden. 
Speisekartoffeln wird er zirka 10 Kilogramm aus den Kops 
treffen. . 
Diejenigen haushalte, welche 4 oder mehr Personen 
habm, müssen einen Sack bei der Einkaufsstelle abgeben. 
Der Sack wolle mit der Hausnummer gut gezeichnet wer­ 
den, damit jeder seinen Sack wieder bekommt. Diejenigen, 
welche mit den Lebensmitteln noch so auskommen, möchten 
sich melden, daß sie die Kartoffeln nicht beziehen, welche 
dann den bedürftigen Familien zukommen würden. 
Bis Montag, dm 17. April könnm in dm Einkaust- 
stellen polnische und ungarische Eier bestellt werden. Der 
Preis ist nicht bekannt. Für das Gutsein der Eier nimmt 
die Gemeinde nichts auf sich. 
Kommmdm Montag, dm 16. April, wird in der 
Wirtschaft zunl „Löwen", nachmittags 2 Uhr, der dies­ 
jährige Grasnutzen von der Heimat, H.-Nr. 89, dem Her­ 
mann Mathis gehörig, auf das Nutzungsjahr 1917 pacht­ 
weise versteigert. Vie näheren Bedingungen werden vor 
der Versteigerung bekannt gegebm. 
Lateins, am 11. April 1917. 
Joh. Keck eis, Gemeinderat. 
Kundmachungen der Gemetnde-Borstehunß 
Viktorsberg. 
. Betreff der Butterablieferung wird bekannt gegeben, 
daß die lieferungspflichtigm parteim vom Samstag, den 
21. April 1917 an die Butter jeden Samstag abends von 
halb 7 bis 7 Uhr in der Gemeindekanzlei abzugeben 
habm. Die Verteilung her Butter an die bezugsberechtigtm 
parteim erfolgt von 7 bis halb 8 Uhr. Die Zeit wolle 
genau eingehalten werden und werden die parteim er­ 
sucht, immer etwas Kleingeld mitzubringen. 
Der Preis für dar Kilogramm Butter beträgt für die 
Lieferanten 6 Kronen; von den Abnehmern sind Kr. 6.30 
per Kilogramm zu bezahlen. 
Die Hühnerbesitzer werdm aufmerksam gemacht, ihre 
Hühner derart einzufrieden, daß dieselbm im Besitztum der 
Nachbam keinm Schaden anrichtm. 
viktorsberg, am 11. April 1917. 
Blum, Vorsteher. 
ZcdSee Zetzdäume 
find zu verkaufen in Weil« Nr. 42.
	        
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