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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1917 (1917)

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Kundmachung 
feetrtfl Gründung einer reg. Genossenschaft m. b. Y. 
für Gemüsekäufe. 
Die ®emstfe"®ti[t-SteIIe in Wien hak jum wieder­ 
holten Male die Erfahrung gemacht, daß Gemeinden, 
denen das Gemüse zugewiesen wurde, Vorausbezahlungen 
ablehnen. Dier hat nun zur Folge, daß Waggons, die an 
die betreffenden Gemeinden rollen und in schlechtem Zu­ 
stande ohne verschulden der Gemüse-Dbst°Stelle ankom­ 
men, von den Gemeinden aus gütlichem Wege nicht mit 
dem vollen Werte bezahlt werden^ Da nun einerseits der­ 
artige Verluste billigerweise nicht zu Lasten der Gemüse- 
Dbst-5telle gehen können und andererseits den einzelnen 
(namentlich kleineren) Gemeinden nicht zugemutet werden 
kann, den vollen Schaden aus ihrem eigenen ost nicht 
sehr bedeutenden vermögen zu tragen, liegt der Gedanke 
noche, diese bei den gegenwärtigen Transportverhältnissen 
nicht ganz zu vermeidenden Risken durch entsprechende 
Austeilung für den einzelnen Betroffenen weniger emp- 
ftndlich zu gestalten. Zu diesem Zwecke werden von der 
Gemüse-Obst-Versorgungsstelle die erforderlichen Stritte 
eingeleitet, um die Stäbte Oesterreichs zu einer regi­ 
strierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung zusam­ 
menzuschließen, die dar Gemüse von der Gemüse-Dbst- 
Ltelle zu übernehmen hätte. Diese Genossenschaft hätte 
allen Mitgliedern loko und franko des Bestimmungsortes 
zu, liefern, müßte also die Birken des Transportes auf 
sich nehmen, hiedurch würden die während der Versendung 
eintretenden Schäden gleichmäßig aus alle Genossenschastr- 
Mitglieder ausgeteilt werden und sür die einzelnen Städte 
kaum in Betracht kommen. Selbstverständlich muß ver­ 
hindert werden, daß sich durch diese Genossenschaft ein 
neues Zwischenglied in den handel einschiebe. Buch hätte 
die Genossenschaft nicht alr selbsttätiges Organ nach außen 
auszutreten. Die Genossenschaft hätte daher mit dem ge­ 
ringsten Personal ihre Tätigkeit in den RÄmen der Ge- 
müse-Dbst-Stelle selbst auszunehmen. Ihre Aufgabe be­ 
stände darin, das ihr zugewiesene Gemüse zu bezahlen 
und den einzelnen Genossenschastrmitgliedem zu fakturie­ 
ren. Allfällige Beitrittserklärungen der Gemeinden wären 
unter Bezugnahme aus den Erlaß des k. k. Amtes sür 
Volksernährung vom 27. Oktober 1917, Zl. 98578, un­ 
mittelbar an die Gemüse- und Dbstoersorgungsstelle (Geos) 
in' Wien I, plankengass« 4, «inzusenden. 
Vee k. 8. StntttzaVereirat und Lett« d« Setzirkr- 
ßauptmnnnschaß: .; 
: ______________________________Conti 
Kundmachung 
betreff Kürzung der Zuckerverbrauchsmenge. 
Gemäß Anordnung des Amte« sür Volksernährung 
vom 22. Oktober 1917, Sl. 96.143, muß der Sucker- 
verbrauch durch 3 Monate eingeschränkt werden. 
Es wird daher in den Monaten Dezember, Jänner 
und Februar der Kopsanteil monatlich um ^ Kilo ge­ 
kürzt, sodaß die Bevölkerung in den.Städten und Jn- 
dustrieorten für die Person statt 1 nur 84 Kilo Zucker und 
in den übrigen Gemeinden statt % Kilo mur Vf Kilo 
Zucker im Monat erhält. 
Zwei der auf V, Kilo lautenden Abschnitte der 
Zuckerkarte bleiben sonach uneingelöst. Diese beiden Ab- 
schnitte sind vor der Ausgabe der Karten durch Abtrennen, 
Durchlochen u. dgl. zu entwerten. 
Die Gemeinden haben.dies« Anordnung genau «in- 
zuhatten, da sonst infolge der Kürzung der Sucker» 
Zuweisung an die Gemeinde einzelne Anspruchsberechtigte 
gänzlich ohne Zucker bleiben würden. 
Den Zuckerverschleißern wird zur strengen Pflicht 
gemacht, einzelne abgetrennte Kartenabschnitte nicht ein- 
zulösen. 
Ausnahmen von der Kürzung der Kopfquote. 
1. Vie mit Zuckerzusatzkarten beteilten Personen 
bleiben im Genusse der monatlichen Verbrauchsmenge von 
1¼ Kilo Zucker. 
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahre gebührt 
die bisher festgesetzte verbrauchrmenge von 1 Kilo bezw. 
3/4 Kilo sür den Monat. 
. vei der Ausgabe von Zuckerbezugsscheinen an Gast- 
wirtsck>aften und sonstige Bezugsberechtigte wird gleich- 
salls eme Kürzung der Zuweisung um einen vierten Teil 
vorgenommen. 
Der k. k. Statthaltereirat und Leiter der 8. k. Bezirk«. 
Hauptmannschaft: 
Tornet. 
Xunämachung 
betreff yintanhaltung von Voppelversorgungen «tt 
Lebensmittel. 
Dem vernehmen nach soll es nicht selten Vorkommen, 
daß Familien Eingerückter diese nicht ordnungsmäßig ab­ 
melden, sondern sür sie die Lebensmittelkarten weiter­ 
beziehen. 
Durch diese ganz ungebührliche Voppeloersorgung 
wird bei der herrschenden Knappheit an Mahlprodukten 
die Allgemeinversorgung empfindlich geschädigt. 
Um diesem. Uebelstande abzuhelfen, ist die Karten­ 
abgabe sofort einer eingehenden Ueberprüfung in dieser 
Richtung zu unterziehen und jeder unbefugte Kartenbezug 
Eingerückter einzustellen. 
Vas Ergebnis dieser Ueberprüfung ist der Bezirks- 
hauptmannschast bis 15. Dezember 1917 bekannt-zu 
geben. 
Der k. 8. Statthaltereirat und Leiter der 8. K. Bezirks- 
hauptmannschaft: 
Tarnet. 
Kundmachung 
betreff Anmeldung von holzvorräten. 
Die auf obigen Gegenstand Bezug habende Kund­ 
machung, Amtsblatt Ur. 34, wird, da die Anmeldungen 
mangelhaft erfolgen, in Erinnerung gebracht. 
Nach dieser sind Besitzer von Kolzvorräten mit min­ 
destens 300 Festmeter Nutzholz oder 300 Raummeter 
Brennholz verpflichtet, allmonatlich, und zwar mit Stand 
vom letzten bis 8. des darauffolgenden Monats diese bei 
der Kolzwirtschaftsstelle Wien 7, Reichsratsstraße 11, an­ 
zumelden. 
Vie Anmeldung erfolgt mit eigenen Vrucksorten« 
welche entweder durch die Holzwirtschaftsstelle oder die 
zuständige vezirkshauptmannschaft angesprochen werden 
Können. 
Stehender Holz unterliegt nicht der Anmeldung, eben­ 
so nicht Vorräte, welche für militärische Zwecke in Anspruch 
genommen sind. 
•Die Unterlassung der Anmeldung oder die Erstattung 
unrichtiger Angaben unterliegt der Bestrafung nach § 13 
der Ministerial-Verordnung vom 10- April 1917, R.-G.- 
Bl. Nr. 160.
	        
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