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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1918 (1918)

MMkW der „5«fl“, Brqnt 
Nach § 6 der Verordnung der K. k. Statthalterei 
für Tirol und Vorarlberg vom 2. Februar 1918, L.-G.- 
V.-Bl. Nr. 11, ist der Ankauf von Dbstmostessig behufs 
Ausfuhr aus Vorarlberg ausschließlich der Gemüse-Dbst- 
Landesstelle für Vorarlberg vorbehalten. In letzter Zeit 
sind wiederholt Besitzer von Gbstmostessig-Vorräten in 
Vorarlberg an die genannte Stelle mit dem Ersuchen um 
Erteilung der Ausfuhrbewilligung herangetreten. Ls wird 
neuerlich darauf aufmerksam gemacht, daß der Ausfuhr­ 
verkehr ausschließlich nur durch die genannte Stelle geht. 
Oer direkte handel zwischen Käufer und Verkäufer wird 
nicht zugelassen. Wer also Gbstmostessig-Vorräte hat, wel­ 
che er im Lande nicht verkaufen kann, möge dieselben der 
„Gost" in Bregenz antragen. 
Laut der im Februar 1918 kundgemachten und mit 
diesem Tage in Kraft getretenen Verordnung der k. k. 
Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 2. Februar 
1918 betreffend die Festsetzung von Höchstpreisen von 
Gbstbranntwein und die Regelung des Verkehrs mit Gbst- 
branntwein in Vorarlberg wurde bestimmt, daß alle jene 
Personen, welche in der Steuer Gbstbranntwein erzeugen, 
der Gemüse-Gbst-Landesstelle Bregenz sofort nach der Er­ 
zeugung, spätestens aber am Ende eines jeden Monats 
das gesamte, gebrannte Erzeugnis mittelst der bei den 
Gemeindevorstehungen aufliegenden Vrucksorten anzuzei­ 
gen und anzubieten haben. Vie Gemüse-Gbst-Landes- 
stelle wird sodann sich entscheiden, ob sie das Angebot 
annimmt oder die Ware zum Verkehr nach Maßgabe der 
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen innerhalb des 
Landes freigibt. Wer den Branntwein für den eigenen 
haushalt zu benötigen glaubt, möge dieses auf dem An­ 
meldeformular bemerken und begründen. Ls muß jedoch 
der ganze, seit 1. Februar 1918 erzeugte Branntwein der 
Gemüse-Gbst-Landesstelle angezeigt werden, welche an der 
Hand, der ihr von den k. k. politischen Behörden zur Ver­ 
fügung gestellten Lrennausweise die Einhaltung der An­ 
meldepflicht überprüfen kann. 
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Dörrgemüse 
zur Bereitung schmackhafter Suppen, Presthefe, Tsilet- 
ten-^eifenpulver und SchnrierseiferLrsah beides 
ohne Seifenkarte, prima Qualität, Lcdcrfette, Schnell- 
glaniwichse, Schuhbürsten, waschbürsten, Reis- 
Strshbesen, wugenfette. Augstricke, Lsslzstricke, 
Sxagar, Feldxostkhtel, Letdpsstschacvteln. 
Soeben eingelangt: Neuvelten in Aunstkarten 
U- Osterkarten, Briefpapier etc. erhältlich bei 
Albert welti, 
Handlung, Suh. 
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Lin ottalMfs, da Jdjuft enlmGm Wchm, 
das Liebe zu Kinder hat, findet Stelle. Wo, ist zu erfragen 
in Hs.-Nr. 130 in Sulz. 
Obstbanverein Altenstadt. 
Der vom Vereinsausschusse beschlossene GbstbauKurz 
beginnt am 10. März, nachmittags 3 Uhr im Schulhause 
in Gisingen/ Klasse 4. (Bei Negenwetter am darauffol­ 
gendem Sonntag). 
Die Belehrungen sind teils theoretisch, teils prak­ 
tisch. Damit zu letzteren genügend Zeit verbleibt, wird 
pünktlich zur festgesetzten Zeit begonnen. Die angemel­ 
deten Teilnehmer sollen nach Möglichkeit ein gut schnei­ 
dendes Messer, Baumschere und Laumkratzer mitbringen. 
Der Teilnehmer oder wenigstens dessen Vater muß 
Mitglied des Vereines sein oder daselbst Mitglied werden. 
Der zweite Tag des Kurses wird dann den erschiene­ 
nen Teilnehmern bekannt gemacht. Eltern von der Schule 
entwachsenen Burschen werden hiemit nochmals aufmerk­ 
sam gemacht, daß diese die so günstige Gelegenheit nicht 
unbenützt verstreichen lassen. Und merket: 
Dankbar wird der Baum Dir sein, 
pflegst Du sein! 
Pfleger kann ein jeder sein 
Ganz allein. 
NB. Zum 1. Teile (theoretisch) sind alle Mitglieder 
des Vereines eingeladen. 
Nofels, am 5. März 1918. 
Dis verernsleitung. 
Freiwillige genchtl. LiegenlchaMeiibielung. 
vom k. k. Bezirksgerichte Feldkirch werden auf An­ 
suchen der Eigentümer Geschwister Lins in Nofels und 
Erben nach Johann Martin Gstach in Brederis die nach­ 
verzeichneten Liegenschaften unter Festsetzung der bei­ 
gefügten Ausrufspreise und zwar: 
1. Partie: Bp. 84, Wohnhaus Nr. 80 nebst Stall, 
Gp. 859, Wiese dabei mit 27 ar 19 m2 in Meiningein 
Winkel, Grundb. Meiningen, L.-Zl. 104 um 5000 Kronen. 
2. Partie: Gp. 1630, Weide Uheinau mit 3 ar 49 m^ 
in L.-Zl. 234 Meiningen um 100 Kronen 
öffentlich feilgeboten. 
Die Versteigerung findet am 14. März um 1½ Uhr 
nackmittags im Gasthause zur „Krone" in Meiningen statt. 
Anbote unter dem Ausrufspreise werden nicht an­ 
genommen. 
Der Feilbietungserlös für die zweite Partie ist bin­ 
nen 2 Wochen bar zu bezahlen, vom Meistbote für die 
erste Partie ist die eine Hälfte binnen 4 Wochen bar zu 
bezahlen, die andere Hälfte wird auf verlangen sicher- 
gestellt. 
K. k, Bezirksgericht Feldkirch, Abt. IV, 
am 27. Februar 1918. 
Zelger. 
Ferdinand Röchle, 
Baugeschäft Levis. 
Ausständige leere Säcke bitte sofort zurückzustellen, Da 
Zement nur mehr in sehr teuren Papiergewebe-Säcken ge­ 
liefert wird, empfiehlt es sich bei kleineren Bezügen Säcke 
oder Kisten und dergl. mitzubringen.
	        
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