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Nach § 6 der Verordnung der K. k. Statthalterei
für Tirol und Vorarlberg vom 2. Februar 1918, L.-G.-
V.-Bl. Nr. 11, ist der Ankauf von Dbstmostessig behufs
Ausfuhr aus Vorarlberg ausschließlich der Gemüse-Dbst-
Landesstelle für Vorarlberg vorbehalten. In letzter Zeit
sind wiederholt Besitzer von Gbstmostessig-Vorräten in
Vorarlberg an die genannte Stelle mit dem Ersuchen um
Erteilung der Ausfuhrbewilligung herangetreten. Ls wird
neuerlich darauf aufmerksam gemacht, daß der Ausfuhr
verkehr ausschließlich nur durch die genannte Stelle geht.
Oer direkte handel zwischen Käufer und Verkäufer wird
nicht zugelassen. Wer also Gbstmostessig-Vorräte hat, wel
che er im Lande nicht verkaufen kann, möge dieselben der
„Gost" in Bregenz antragen.
Laut der im Februar 1918 kundgemachten und mit
diesem Tage in Kraft getretenen Verordnung der k. k.
Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 2. Februar
1918 betreffend die Festsetzung von Höchstpreisen von
Gbstbranntwein und die Regelung des Verkehrs mit Gbst-
branntwein in Vorarlberg wurde bestimmt, daß alle jene
Personen, welche in der Steuer Gbstbranntwein erzeugen,
der Gemüse-Gbst-Landesstelle Bregenz sofort nach der Er
zeugung, spätestens aber am Ende eines jeden Monats
das gesamte, gebrannte Erzeugnis mittelst der bei den
Gemeindevorstehungen aufliegenden Vrucksorten anzuzei
gen und anzubieten haben. Vie Gemüse-Gbst-Landes-
stelle wird sodann sich entscheiden, ob sie das Angebot
annimmt oder die Ware zum Verkehr nach Maßgabe der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen innerhalb des
Landes freigibt. Wer den Branntwein für den eigenen
haushalt zu benötigen glaubt, möge dieses auf dem An
meldeformular bemerken und begründen. Ls muß jedoch
der ganze, seit 1. Februar 1918 erzeugte Branntwein der
Gemüse-Gbst-Landesstelle angezeigt werden, welche an der
Hand, der ihr von den k. k. politischen Behörden zur Ver
fügung gestellten Lrennausweise die Einhaltung der An
meldepflicht überprüfen kann.
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Dörrgemüse
zur Bereitung schmackhafter Suppen, Presthefe, Tsilet-
ten-^eifenpulver und SchnrierseiferLrsah beides
ohne Seifenkarte, prima Qualität, Lcdcrfette, Schnell-
glaniwichse, Schuhbürsten, waschbürsten, Reis-
Strshbesen, wugenfette. Augstricke, Lsslzstricke,
Sxagar, Feldxostkhtel, Letdpsstschacvteln.
Soeben eingelangt: Neuvelten in Aunstkarten
U- Osterkarten, Briefpapier etc. erhältlich bei
Albert welti,
Handlung, Suh.
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Lin ottalMfs, da Jdjuft enlmGm Wchm,
das Liebe zu Kinder hat, findet Stelle. Wo, ist zu erfragen
in Hs.-Nr. 130 in Sulz.
Obstbanverein Altenstadt.
Der vom Vereinsausschusse beschlossene GbstbauKurz
beginnt am 10. März, nachmittags 3 Uhr im Schulhause
in Gisingen/ Klasse 4. (Bei Negenwetter am darauffol
gendem Sonntag).
Die Belehrungen sind teils theoretisch, teils prak
tisch. Damit zu letzteren genügend Zeit verbleibt, wird
pünktlich zur festgesetzten Zeit begonnen. Die angemel
deten Teilnehmer sollen nach Möglichkeit ein gut schnei
dendes Messer, Baumschere und Laumkratzer mitbringen.
Der Teilnehmer oder wenigstens dessen Vater muß
Mitglied des Vereines sein oder daselbst Mitglied werden.
Der zweite Tag des Kurses wird dann den erschiene
nen Teilnehmern bekannt gemacht. Eltern von der Schule
entwachsenen Burschen werden hiemit nochmals aufmerk
sam gemacht, daß diese die so günstige Gelegenheit nicht
unbenützt verstreichen lassen. Und merket:
Dankbar wird der Baum Dir sein,
pflegst Du sein!
Pfleger kann ein jeder sein
Ganz allein.
NB. Zum 1. Teile (theoretisch) sind alle Mitglieder
des Vereines eingeladen.
Nofels, am 5. März 1918.
Dis verernsleitung.
Freiwillige genchtl. LiegenlchaMeiibielung.
vom k. k. Bezirksgerichte Feldkirch werden auf An
suchen der Eigentümer Geschwister Lins in Nofels und
Erben nach Johann Martin Gstach in Brederis die nach
verzeichneten Liegenschaften unter Festsetzung der bei
gefügten Ausrufspreise und zwar:
1. Partie: Bp. 84, Wohnhaus Nr. 80 nebst Stall,
Gp. 859, Wiese dabei mit 27 ar 19 m2 in Meiningein
Winkel, Grundb. Meiningen, L.-Zl. 104 um 5000 Kronen.
2. Partie: Gp. 1630, Weide Uheinau mit 3 ar 49 m^
in L.-Zl. 234 Meiningen um 100 Kronen
öffentlich feilgeboten.
Die Versteigerung findet am 14. März um 1½ Uhr
nackmittags im Gasthause zur „Krone" in Meiningen statt.
Anbote unter dem Ausrufspreise werden nicht an
genommen.
Der Feilbietungserlös für die zweite Partie ist bin
nen 2 Wochen bar zu bezahlen, vom Meistbote für die
erste Partie ist die eine Hälfte binnen 4 Wochen bar zu
bezahlen, die andere Hälfte wird auf verlangen sicher-
gestellt.
K. k, Bezirksgericht Feldkirch, Abt. IV,
am 27. Februar 1918.
Zelger.
Ferdinand Röchle,
Baugeschäft Levis.
Ausständige leere Säcke bitte sofort zurückzustellen, Da
Zement nur mehr in sehr teuren Papiergewebe-Säcken ge
liefert wird, empfiehlt es sich bei kleineren Bezügen Säcke
oder Kisten und dergl. mitzubringen.