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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

Beilage zum Gememdeblatt für Rankweil Nr. 26 
vom Samstag, den 38. Juni ISIS 
Danksagung. 
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme an­ 
läßlich des schweren Unglückfalles und des Verlustes un­ 
seres innigstgeliebten Bruders und Neffen, des Jünglings 
Mom Tkiscb, 
sprechen wir hiemit allen verwandten, Freunden und Be­ 
kannten unseren herzlichsten Dank aus. Ganz besonders 
danken wir den hochw. Herren Pfarrer Josef Hartmann, 
Frühmesser Nichard hefel und Pfarrer Lutz von Meiningen 
für das ehrende Geleite und den Sterbegottesdienst, der 
marian. Jünglingskongregation Nltenstadt für Kranz- und 
Illessespenden, dem Schulkörper mit der Schuljugend, den 
weißgekleideten Mädchen, sowie allen und jedem für die 
ehrende Begleitung zur letzten Kuhestätte und die vielen 
ölumenspenden und bitten, dem allzufrüh Dahingeschiede­ 
nen ein frommes Andenken im Gebete bewahren zu 
wollen. 
Feldkirch, Schaan, Mach, am 21. Juni 1919. 
Vie tiestrauemb Hinterbliebenen. 
Danksagung. 
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme wäh­ 
rend der geduldigst ertragenen Krankheit und beim Hin­ 
scheiden unserer inniftgeliebten, unvergeßlichen Mutter, 
Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Patin und Tante 
ImW.WmAm. 
geb. 8reuh, 
sowie für die so zahlreiche Begleitung der irdischen Hülle 
zur letzten Ruhestätte sagen wir allen Verwandten, Nach­ 
barn und Bekannten unsern tiefempfundenen Dank. Ganz 
besondern Dank dem hochw. Herrn Orlspsarrer Abbrederis 
die tröstlichen Besuche, Spendung der hl. Sterbsakra­ 
mente und Abholung der Leiche, dem Herrn Gemeindearzt 
E 7e$, Rankweil für seine Bemühungen, dem verehrlichen 
-.ehrkörper mit der Schuljugend, den gütigen Spendern 
von hl. Messen, sowie allen, die uns während der Krank- 
hell und beim Ableben der teuren Dahinaeschiedenen hilf­ 
reich zur Seite standen. ' 
Wir bitten, der lieben Verstorbenen ein frommes An­ 
denken im Gebete zu bewahren. 
Sulz, Weiler, am 25 Juni 1919. 
Die tiestrauernb Hinterbliebenen. 
Kundmachungen -er Gemeindevorfteitzung 
Ulaur. 
Den viehbesitzern diene zur Kenntnis, daß als Exper­ 
ten zur Mitwirkung beim örtlichen Viehhandel die Mit­ 
glieder der Viehaufbringungskommission Längle Franz 
Iosef Nr. 105 und Gut Eduard bestellt sind. 
Wer Schlacht-, Zucht- oder Nutzvieh (einschließlich 
Kälber) zu verkaufen hat oder zu kaufen sucht, kann 
sich an die genannten Experten wenden. Jeder Handel 
ohne Beisein der Experten ist ungültig und unstatthaft. 
Vas Nbmähen des Grases ab den Straßen und Wegen 
(das ist bei dem Langen-Kolbengraben, bei den Erlen-, 
Kothmahd-, Herzog- und Unterriedstraßen) ist für jede 
Breitenlänge eines Nied teil es mit. 10 Kronen Strafe zu 
Gunsten des Nrmenfondes verboten. 
Vie gilt auch für alle jene, die bis jetzt schon ge­ 
mäht haben. Vie Nusrede, es sei aus Unkenntnis oder 
Uebersehen etz. geschehen, kann nicht als Kechfertiaung 
anerkannt werden. 
Nm Montag, den 30. Juni findet in der Gemeinde- 
kanzlei die Feldanbauflachen-Nufnähme statt. Jeder Nn- 
bauer ist bei Strafe verpflichtet, jede mit Kartoffeln, 
Mais, Weizen, Koggen, Spelz, Gerste oder Hafer bebaute 
Fläche in ar (gleich 100 m2) anzumelden. 
Vas Flächenmaß ist von jeder Fruchtgattung und von 
jedem Grundstück separat anzugeben. 
. Für die Pflanzungen in fremden Gemeinden sind diese 
Flächen sowohl hier als auch in der fremden Gemeinde 
anzugeben. 
( Wegen Namensfertigungen haben erwachsene Per­ 
sonen die Nnmeldungen zu machen und ist der haushal- 
tungsvorstand für die Nichtigkeit der Nngaben verant­ 
wortlich. 
Es haben zu erscheinen die Parteien von Hs.-Nr. 
1 —40 morgens von 1/28 bis HH9 Uhr, 
41 80 morgens von 1/29 bis 1/2IO Uhr, 
81—120 morgens von M 10 bis 1/211 Uhr, 
121—162 morgens von y2ll bis 1/212 Uhr. 
Klaus, den 25. Juni 1919. 
Längle, Vorsteher. 
Kundmachungen der G emeinbevor ftehung 
Sulz. 
Samstag, den 28. Juni nachmittags von 2—6 Uhr 
wird in der Gemeindekanzlei Butter und Käse ausgeteilt. 
Es kann bei dieser Gelegenheit auch noch von dem noch 
verübrigenden Speck und Bohnen, solange der Vorrat 
reicht, bezogen werden. 
* —"— 
Ueber die neuerdings wieder eingelaufenen Klagen, 
daß Hühnerbesitzer ihre Hühner auf fremdem Eigentum 
halten und so fremdes Eigentum schädigen, wird neuer­ 
dings ausgefordert, die Hühner derart einzufrieden, daß 
sie den Nachbarn ihr Gut nicht betreten können. 
Sollte dieser letzten Mahnung keine Folge geleistet 
werden, findet sich der Gefertigte genötigt, über neuer­ 
liche Klagen nach dem Feldschutzgesetze strafweise vorzu­ gehen.
	        
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