vorn Samstag, den ^6, August 1919»
Anmeldung
der Forderungen an die ehemalige k. u. k. Heeresver-
waltung.
Behufs Schaffung einer Uebersicht über sämtliche
gegen die Liquidierungsmasse der ehem. L u. k. Heeresver
waltung noch bestehenden Forderungen werden Alle, denen
materielle, Ansprüche gegen die Liquidationsmasse der
chem. k. u. k. Heeresverwaltg. zustehen, eingeladen, diese
Ansprüche bei der Abeitlung 15 (15 b) des liquidierenden
Kriegsministeriums, Wien III., Radetzkypl., Hotel Hun-
garia, 2. Stock, tunlichst bis 1. Oktober 1919, schriftlich
anzumelden.
Die Anmeldung hat in getrennten Eingaben nach
folgenden Kategorien von Ansprüchen zu erfolgen:
1. Ansprüche auf Ausfolgung von dem Anmeldenden
eigentümlich gehörigen, in Verwahrung, Benützung oder
sonstiger Jnnehabung der Heeresverwaltung stehenden
Vermögensobjekten.
2. Forderungen aus militärischen Lieferungsverträgen
oder sonstigen mit militärischen Behörden oder Anstalten
abgeschlossenen Verträgen.
3. Forderungen aus sachlichen Kriegsleistungen.
4. Sonstige Forderungen oder Ansprüche, insbe
sondere Ersatzansprüche/ Forderungen an Personal
gebühren usw.
Jede Anmeldung hat zu enthalten:
1. Ein kurze klare Darstellung des dem Anspruch
zugrundeliegenden Sachverhaltes.
2. Genaue Angabe des militärischen Rechnungs-
körpers (Militärbehörde, Truppe, Anstalt usw.), dem
gegenüber der Anspruch entstanden ist.
3. Inhalt und Umfang des Anspruches, insbesondere
ziffernmäßige Höhe der noch unberechtigt aushaftenden
Forderung.
4. Die Angabe, ob und' bei welcher militärischen
Kassa die Forderung oder ein Teil derselben bereits zur
Zahlung angewiesen (liquid, erklärt) wurde.
5. Ziffernmäßige Höhe des bereits liquid, erklärten
und des bisher noch nicht liquid, erklärten Forderungs
beitrages.
6. Ziffernmäßige Höhe der bisher auf die Forderung
empfangenen Vorschüsse.
7. Genaue Angabe des Namens und der Adresse
des Gläubigers.
Die Anmeldung über Forderungen aus militärischen Lie-
ferungsverträgen haben insbesondere auch zu enthalten:
I. Angabe der militärischen Stelle, von der die
Bestellung ausgegangen ist, nebst Angabe der Zahl und
des Datums des Bestellerlasses oder des Bestellscheines.
2. Angabe der militärischen Stelle, von der die
Liquidierungserklärung der Forderung ausgegangen ist,
nebst Angabe der Zahl und des Datums des liquidie
renden Erlasses, bezw. der Serie und Nummer der Ver
ständigung der militärischen Zahlstelle, oder
3. Angabe der militärischen Stelle, bei der die
Liquidierung der Forderung anhängig ist.
Die Anmeldungen über Ansprüche aus sachlichen Kriegs-
leistungen haben insbesondere auch zu enthalten:
, 1. Angabe der militärischen Stelle, von der die
Kriegsleistung in Anspruch genommen wurde.
2. Womöglich eine Abschrift des Protokolles oder
der Bescheinigung über die Inanspruchnahme.
3. Angabe, bei welcher Behörde der Anspruch bereits
angemeldet wurde oder das Verfahren zuletzt anhängig
war.4. - Angabe, ob und seitens welcher Behörde, evtl,
mit welchem Teilbeträge der Anspruch als liquidiert
anerkannt wurde.
Durch diese Einladung zur Forderungsanmeldung
werden die derzeit geltenden Bestimmungen über die
Liquidierung und ' Begleichung von Förderungen gegen
die Liquidationsmasse der ehemaligen k. u. k. Heeresver
waltung nicht berührt. '
Ebensowenig wird. hiedurch der Stellungnahme der
einzelnen auf dem Boden der ehemaligen österr.-ung.
Monarchie entstandenen Nationalstaaten zur Anerkennung
und Befriedigung sämtlicher oder einzelner Kategorien
dieser Forderung vorgegriffen.
Liquidierendes Kriegministerium.
Nundmachungen
der Marktgemeinde vorstehung Sank weil
Unterhaltsbeiträge.
Die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge findet am
Mittwoch, den 20. August, nachmittags von 2—5 Uhr
statt. — Es ist unbedingt Kleingeld mitzubringen.
Warnung vor dem Betreten der Felder und Feldfruchte-
Diebstählen.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht,
daß alle Personen, auch Grundbesitzer, die von der Feld
wache zur Nachtzeit im Felde angetroffen werden, kurzer
hand abgeführt und der Strafe zuZeführt werden.
Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß sowohl
Erwachsene, wie auch Kinder, wenn sie ins Feld gehen,
nur öffentliche Straßen und Wege benützen dürfen, wi
drigenfalls sie als verdächtig betrachtet und-zur Anzeige
gebracht werden.
Zwecklos im Felde aufhaltende Kinder werden von
der Feldwache ausgegriffen.
Es wird nochmals erwähnt, daß jeder greifbare.Fall
von Diebstahl zur Strafanzeige kommt und die Namen
der Diebe im Gemeindeblatt bekannt gegeben werden.
Warnung.
In letzter Zeit wurden wieder Straßenlampen von
nächtlichen Ruhestörern boshafter Weise mit Steinwürfen
beschädigt.
Der Anzeiger erhält bei Verschwiegenheit des Na
mens eine Belohnung von zwanzig Kronen, wenn die
Täter der gewiß verdienten Strafe zugeführt werden
können.
Marktgemeindevorstehung kankweil,
am 13. August 1919.
Der Bürgermeister: Josef Längle.