Beilage zum Gemeindeblatt für Rankwell Nr. 36
vom Samsia£, den 6. September 1919«
Kundmachung
TÖS d. ö. Kriegsgefangenen- und Zivilinternierten-
amt hat mitgeteilt, daß die Ersatzleistung an kriegsge
fangen gewesenen oder sonstige militärische Heimkehrer
für die in Verlust geratenen gelegentlich der Einrückung
zur militärischen Dienstleistung seinerzeit abgegebenen eige
nen Zivilkleider Sache der liquidierenden Behörden ist.
Dies wäre mit dem Bemerken zu verlautbaren, daß
die Vorlage von derlei Gesuchen an irgend eine andere
Stelle als an das liquidierende Kriegsministerium ledig
lich eine Verzögerung in der Erledigung nach sich ziehen
würde.
Grenzpolizeikommiffariat Feldkirch,
am 30. August
1919.Haußmann. -
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
weNer.
Jene Anbauer, die voraussichtlich eine Mißernte
bei Mais und Kartoffeln zu gewärtigen haben, können
dies am Sonntag, den 7! September gleich nach dem
vormittägigen Gottesdienste in der Gemeindekanzlei mel
den.
Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung
mehr finden, da sich der Erhebungskommissär und die
Gemeindevorstehung über Auftrag der Kriegsgetreide-
Anstalt, Zweigstelle Bregenz, von der Richtigkeit der
Mißernteanmeldungen zu überzeugen haben.
Diejenigen Ortsbewohner, welche ihren Bedarf an
Dörr-, Most- und Lagerobst nicht selbst zu decken ver
mögen (Nichtselbstversorger), wollen den Bedarf bis spä
testens 10. September 1919 hieramts anmelden.
Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung
mchr finden.
Auf Verlangen des Landeskomitees für soziale Für
sorge ist die Liste der Minderbemittelten neu anzulegen
und hiebei auf einen Abbau der Minderbemittelten Für
sorge zu trogen.
Die neuangelegte Liste, welche von dem Eemeinde-
wirtschaftsrate im Einvernehmen mit der Gemeindevor
stehung verfaßt wurde, liegt durch acht Tage (das ist
vom 10. bis einschließlich 17. September 1919) in der
Gemrindekanzlei zur Einsicht auf.
Weiler, am 3. September 1919.
Michael Hensler, Vorsteher.
Kundmachungen der Gemeindevorstehung
Sulz.
llunllmachung
der gefaßten Gemeindebeschlüsse vom 30. August 1919.
Tagesordnung.
1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 9. August 1919
murde oorg »lesen, genehmigt und gefertigt.
2. Ueber Ansuchen der Gemeinde Viktorsberg werden
a) Barbara Marte, Witwe, mit ihren 2 minderj.
Kindern Ruppert und Katharina Marte,
b) Cäcilia Marte, Witwe, in den hiesigen Heimats
verband ausgenommen, hingegen ihre 2 eigenberechtigten
Töchter, weil die gesetzlichen Bedingungen nicht, erfüllt
sind, abgewiesen.
3. Einer anhergestellten Anfrage, ob die Gemeinde
nicht geneigt wäre, gegen eine zu bestimmende Aufnahms-
tare 3 Parteien nicht hier wohnender Deutschösterreicher
in den hiesigen Heimatsverband aufzunehmen, wurde ab-
weislich beschieden.
4. Wurde beschlossen, in Anbetracht daß bisher zur
Brennholzversorgung noch kein Bachholz getriftet wer
den konnte, vorläufig 3 Festmeter Brennholz in der
Krebswand-Waldung auszuzeichnen und falls später
noch keines eingeflößt werden kann, weitere 3 Festmeter
im Leist auszuzeichnen. Die Lostare wird auf 4 Kronen
festgesetzt.
5. Als Vertrauensmänner in das Gemeinde-Vermiit-
lungsamt wurden Vorsteher Marte und Gemeinderat
Bauer gewählt.
6. Dem Wilhelm Zettler (Bäcker) wurden über dessen
Ansuchen zum Betriebe seiner Bäckerei 5 Klafter Brenn
holz gegen den zu vereinbarenden Kaufpreis bewilligt.
7. Dem Ansuchen einer hiesigen Person um etwas
Brennholz wurde entsprochen.
8. Wurde beschlossen, es soll beim Gewerbeförde
rung s-Jnstitut in Dornbirn' etwas Werkgefchirr, Stein-
schlegel, Bickel, Schaufeln, Klammern etz. bestellt werden.
Gegen diese Beschlüsse kann ein allfälliger Rekurs
innerhalb 14 Tagen hieramts an den Vorarlberger Lan
desrat eingebracht werden.
Zufolge Zuschrift vom Landeskomitee für soziale
Fürsorge sind die Listen für die Minderbemittelten neu
zu verfassen und finden nur solche Personen darin Aus
nahme, welche persönlich hiefür ansuchen.
Als Richtlinie für das Einkommen ist für den Fami
lienerhalter, sowie auch 'für einzelstehende Personen ein
Tageseinkommen von 6 K, ferners für jedes weitere
Familienmitglied 1.50 K zugrunde zu legen; dabei soll
der Prüfungsausschuß aber auch dem Aufwand der be
treffenden Familie ein besonderes Augenmerk widmen.
Die neu angelegte Liste ist durch 8 Tage in der
Eemeindekanzlei öffentlich aufzulegen und die Gelegenheit
zur Einsichtnahme im Gemeindeblatte bekanntzugeben, da
mit jedermann Gelegenheit geboten ist, gegen vermeint
lich unberechtigte Aufnahmen Beschwerden zu erheben.
Nachträgliche, nicht am Sonntag erstattete Anmel
dungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Zweck dieser Vorschrift ist der Abbau der Aktion
für die Minderbemittelten, sowie die Einschränkung be
zweckt die Ausschaltung von Mißbräuchen.
Leergut-Versteigerung.
Künftigen Dienstag, den 9. September nachmittags
2 Uhr werden verschiedene Kisten und Fässer aus Hart-
und Weichholz in verschiedenen Größen gegen Barzah
lung öff«rtlich versteigert.