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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

Beilage zum Gemeindeblatt für Rankwell Nr. 36 
vom Samsia£, den 6. September 1919« 
Kundmachung 
TÖS d. ö. Kriegsgefangenen- und Zivilinternierten- 
amt hat mitgeteilt, daß die Ersatzleistung an kriegsge­ 
fangen gewesenen oder sonstige militärische Heimkehrer 
für die in Verlust geratenen gelegentlich der Einrückung 
zur militärischen Dienstleistung seinerzeit abgegebenen eige­ 
nen Zivilkleider Sache der liquidierenden Behörden ist. 
Dies wäre mit dem Bemerken zu verlautbaren, daß 
die Vorlage von derlei Gesuchen an irgend eine andere 
Stelle als an das liquidierende Kriegsministerium ledig­ 
lich eine Verzögerung in der Erledigung nach sich ziehen 
würde. 
Grenzpolizeikommiffariat Feldkirch, 
am 30. August 
1919.Haußmann. - 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
weNer. 
Jene Anbauer, die voraussichtlich eine Mißernte 
bei Mais und Kartoffeln zu gewärtigen haben, können 
dies am Sonntag, den 7! September gleich nach dem 
vormittägigen Gottesdienste in der Gemeindekanzlei mel­ 
den. 
Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung 
mehr finden, da sich der Erhebungskommissär und die 
Gemeindevorstehung über Auftrag der Kriegsgetreide- 
Anstalt, Zweigstelle Bregenz, von der Richtigkeit der 
Mißernteanmeldungen zu überzeugen haben. 
Diejenigen Ortsbewohner, welche ihren Bedarf an 
Dörr-, Most- und Lagerobst nicht selbst zu decken ver­ 
mögen (Nichtselbstversorger), wollen den Bedarf bis spä­ 
testens 10. September 1919 hieramts anmelden. 
Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung 
mchr finden. 
Auf Verlangen des Landeskomitees für soziale Für­ 
sorge ist die Liste der Minderbemittelten neu anzulegen 
und hiebei auf einen Abbau der Minderbemittelten Für­ 
sorge zu trogen. 
Die neuangelegte Liste, welche von dem Eemeinde- 
wirtschaftsrate im Einvernehmen mit der Gemeindevor­ 
stehung verfaßt wurde, liegt durch acht Tage (das ist 
vom 10. bis einschließlich 17. September 1919) in der 
Gemrindekanzlei zur Einsicht auf. 
Weiler, am 3. September 1919. 
Michael Hensler, Vorsteher. 
Kundmachungen der Gemeindevorstehung 
Sulz. 
llunllmachung 
der gefaßten Gemeindebeschlüsse vom 30. August 1919. 
Tagesordnung. 
1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 9. August 1919 
murde oorg »lesen, genehmigt und gefertigt. 
2. Ueber Ansuchen der Gemeinde Viktorsberg werden 
a) Barbara Marte, Witwe, mit ihren 2 minderj. 
Kindern Ruppert und Katharina Marte, 
b) Cäcilia Marte, Witwe, in den hiesigen Heimats­ 
verband ausgenommen, hingegen ihre 2 eigenberechtigten 
Töchter, weil die gesetzlichen Bedingungen nicht, erfüllt 
sind, abgewiesen. 
3. Einer anhergestellten Anfrage, ob die Gemeinde 
nicht geneigt wäre, gegen eine zu bestimmende Aufnahms- 
tare 3 Parteien nicht hier wohnender Deutschösterreicher 
in den hiesigen Heimatsverband aufzunehmen, wurde ab- 
weislich beschieden. 
4. Wurde beschlossen, in Anbetracht daß bisher zur 
Brennholzversorgung noch kein Bachholz getriftet wer­ 
den konnte, vorläufig 3 Festmeter Brennholz in der 
Krebswand-Waldung auszuzeichnen und falls später 
noch keines eingeflößt werden kann, weitere 3 Festmeter 
im Leist auszuzeichnen. Die Lostare wird auf 4 Kronen 
festgesetzt. 
5. Als Vertrauensmänner in das Gemeinde-Vermiit- 
lungsamt wurden Vorsteher Marte und Gemeinderat 
Bauer gewählt. 
6. Dem Wilhelm Zettler (Bäcker) wurden über dessen 
Ansuchen zum Betriebe seiner Bäckerei 5 Klafter Brenn­ 
holz gegen den zu vereinbarenden Kaufpreis bewilligt. 
7. Dem Ansuchen einer hiesigen Person um etwas 
Brennholz wurde entsprochen. 
8. Wurde beschlossen, es soll beim Gewerbeförde­ 
rung s-Jnstitut in Dornbirn' etwas Werkgefchirr, Stein- 
schlegel, Bickel, Schaufeln, Klammern etz. bestellt werden. 
Gegen diese Beschlüsse kann ein allfälliger Rekurs 
innerhalb 14 Tagen hieramts an den Vorarlberger Lan­ 
desrat eingebracht werden. 
Zufolge Zuschrift vom Landeskomitee für soziale 
Fürsorge sind die Listen für die Minderbemittelten neu 
zu verfassen und finden nur solche Personen darin Aus­ 
nahme, welche persönlich hiefür ansuchen. 
Als Richtlinie für das Einkommen ist für den Fami­ 
lienerhalter, sowie auch 'für einzelstehende Personen ein 
Tageseinkommen von 6 K, ferners für jedes weitere 
Familienmitglied 1.50 K zugrunde zu legen; dabei soll 
der Prüfungsausschuß aber auch dem Aufwand der be­ 
treffenden Familie ein besonderes Augenmerk widmen. 
Die neu angelegte Liste ist durch 8 Tage in der 
Eemeindekanzlei öffentlich aufzulegen und die Gelegenheit 
zur Einsichtnahme im Gemeindeblatte bekanntzugeben, da­ 
mit jedermann Gelegenheit geboten ist, gegen vermeint­ 
lich unberechtigte Aufnahmen Beschwerden zu erheben. 
Nachträgliche, nicht am Sonntag erstattete Anmel­ 
dungen werden nicht mehr berücksichtigt. 
Der Zweck dieser Vorschrift ist der Abbau der Aktion 
für die Minderbemittelten, sowie die Einschränkung be­ 
zweckt die Ausschaltung von Mißbräuchen. 
Leergut-Versteigerung. 
Künftigen Dienstag, den 9. September nachmittags 
2 Uhr werden verschiedene Kisten und Fässer aus Hart- 
und Weichholz in verschiedenen Größen gegen Barzah­ 
lung öff«rtlich versteigert.
	        
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