Skip to main content

Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

Kundmachungen der Gem ei ndevsrftetzung 
Sesters 
Bestellung von Ulintertautgut 
Wer eigenes Saatgut besitzt, darf kein solches bestellen. 
Wer das erstemal eine Getreideart anbaut und deshalb 
Saatgut kaufen muß, hat sich über das hergerichtete Acker­ 
feld auszuweisen. 
Wer bisher schon Getreide gepflanzt hat und jetzt eine 
andere Getreideart anbauen will, soll von seiner heurigen 
Ernte ein entsprechendes Quantum Saatgut abliefern, damit 
die Gemeinde in die Lage kommt, den Saatgutumtausch zu 
vermitteln. 
Das Verzeichnis hat zu enthalten: 
1 .) Den Namen des Bestellers. 
2 .) Die nähere Adresse (Straße und Hausnummer) 
des Bestellers. 
3 .) Die Größe des zu besäenden Ackers in Ar. 
4 .) Die Gattung des gewünschten Saatgutes (Spelz. 
Weizen, Roggen, Gerste). 
5 .) Das Gewicht des bestellten Saatgutes in Kilogr. 
6 .) Die Bestätigung der Gemeinde, daß die betreffenden 
Besteller das angegebene Flächenmaß besitzen und ansäen 
und zu letzteren kein eigenes Saatgut haben. 
Die Bestellungen sind beim Anbaukommissär Zerlauth 
Johann bis am 22. September d. I. zu machen. 
Mairschtot-8eNeUu»g. 
Von der Kriegsgetreide-Anstalt ist ein Maisschrot- 
Offert (27°/o) als Futtermittel sür Vieh, Pferde und Schweine 
angekommen. 
Nach dem Maisschrot-Offert stellt sich der Preis auf 
K 325.— per 100 kg ab Mühlenstation ohne Sack. 
Wer solches haben will, soll es bis Montag, den 22. 
September d. I. in der Verkaufsstelle anmelden. 
Lnckrekiratten'-Imieimng. 
Am Sonntag, den 21. September d. I. nach dem 
vorm. Gottesdienste werden die Zuckerkarten für Monat 
September (im Schulhaus) ausgegeben. 
Tasters, am 18. September 1919. 
Die Gemeindevorstehung. 
MenWonie Rartwefl. 
Am 10. September wurde mit der vierten Partie die 
Kolonie geschlossen. 80 bedürftige Kinder fanden ausgiebige 
Erholung in der frischen Höhenluft und bei der sorgsamen 
Pflege. Allen Wohltätern der Kolonie 'sei hiemit nochmals 
der gebührende Dank gesagt. Im besonderen der Gemeinde 
Laterns, Lie gütiger Weise kostenlos ein Haus für den 
edlen Zweck zur Verfügung gestellt hat. Wir wollen hoffen, 
daß die geehrte Einwohnerschaft von Laterns das wohl­ 
wollende Interesse, das sie von Anfang an dem Unterneh­ 
men entgegen gebracht hot, auch nächstes Jahr uns be­ 
wahren wird. Einen ganz besonderen herzlichen Dank haben 
sich die barmherzigen Schwestern verdient, welche die Ver­ 
sorgung der Kinder sich so angelegen sein ließen. Da konnte 
man sehen, was eine tüchtige Köchin aus gewöhnlichen 
Mitteln, aber mit außergewöhnlichem Fleiß und Mühe au 
den Tisch zubringen im Stande ist. 
Das Komitee hat beschlossen, das Inventar der Kolonie 
der St. Vinzenz-Konferenz, welche mit einem nahmhaften 
Betrag die Gründung veranlaßt hat, zu übergeben, mit der 
Bitte, das wohltätige Werk auch nächstes Jahr wieder in 
die Wege zu leiten. 
var Komitee. 
Kundmachungen -er Gemeindevorftehung 
Sulr. 
vvn- una AeinmsN-Ltreuguns anmeiSen. 
Auf Grund des Weinsteuergesetzes sind sämtliche 
Parteien, welche Wein- und Obstmost erzeugen, verpflichtet, 
ihre Erzeugnisse an Obstmost und Weinmost allwöchentlich 
anzumelden. Die Anmeldungen sür die diesjährige Periode 
werden jeden Sonntag, nachmittags von '/»4 bis 5 Uhr 
in der Gemeindekanzlei entgegengenommen. Die erste 
Anmeldung findet Sonntag, den 21. September statt. 
ÜdN- und OdNmoMöeWprrtte. 
Um allfälligen Mißverständnissen vorzubeugen, wurden 
wir ersucht, die Obstmost- u. Obstpreise bekannt zu geben 
wie folgt: 
A für unvergorenen, süßen' Most per Liter —K 90 h, 
B für vergorenen Most per Liter 1 K — h, 
C für Saft per Liter 1 K 50 h, 
Tttr Ob« A für Äpfel. 
1. Für Edeläpfel handgepflückte, tadellose Früchte 
ab Erzeugerstelle per kg 1 K 25 h 
2. Frühäpfel Eßware bis Dezember und Lageräpfel über 
Dezember haltbar ab Erzeugerstelle per kg —K. 80 h 
3. Mostäpfel per kg —K 35 h 
4. Fallobst unreif aber verwendbar per KZ —K 25 h 
B Birnen. 
1. Tafelbirnen, das sind handgepflückte tadellose 
Früchte ab Erzeugerstelle per KZ 1 K 25 h 
Frühbirnen Eßbirnen ab Erzeugerstelle per kg —K 80 h 
Dörrbirnen ab Erzeugerstelle per kg —K 40 h 
Mostbirnen 
a frühe ab Erzeugerstelle per kg —K 25 h 
b späte ab Erzeugerstelle per kg —K 30 h 
Diese Preise verstehen sich für gesunde, marktfähige 
Ware ohne Verpackung. Letztere darf nur zum nachweis­ 
lichen Selbstkostenpreise in Rechnung gestellt werden. 
, Kegen» Tür die Heircbverteihng. 
1. Die Parteien erhalten das ihnen treffende Fleisch 
nur in der ihnen vorgeschriebenen Zeit, die nach Hs.-Nr. 
geregelt wird. Neue Häuser mit höheren Hs.-Nr. haben 
ihren Bezug nebst den andern Parteien in ihrem Rayon. 
2. Einzelne Wünsche auf eine bessere Sorte Fleisch 
z. B. Lungenbraten, Rostbraten u s. w.. können nicht 
berücksichtigt werden, indem alle Parteien für das Fleisch 
den gleichen Preis zu bezahlen haben. 
3. Wird für keine Partei das Fleisch reserviert, nach 
Ablauf der festgesetzten Stunde wird allfälliges über­ 
schüssiges Fleisch regelmäßig an jene Parteien verteilt, 
welche in letzter Stunde dem Bezüge zugeteilt sind. 
Samstag, den 20. September, vormittags wird in 
der Metzgerei Scheidbach Fleisch ausgewogen und zwar: 
für Hs.-Nr. 101 bis 159 von halb 8 Uhr. bis halb 8 Uhr, 
für Hs.-Nr. 1 bis inkl Nr. 50 von halb 9 Uhr bis halb 10 
Uhr und für Hs.-Nr. 51 bis 100 von halb 10 Uhr bis 
halb 11 Uhr. 
Laut Mitteilung der Landesfuttermittelstelle in Bre­ 
genz kommt nächstens an alle Gemeinden zur Pferde­ 
fütterung Maisschrot zum Bezüge, Der Preis hiefür
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.