Kundmachungen der Gem ei ndevsrftetzung
Sesters
Bestellung von Ulintertautgut
Wer eigenes Saatgut besitzt, darf kein solches bestellen.
Wer das erstemal eine Getreideart anbaut und deshalb
Saatgut kaufen muß, hat sich über das hergerichtete Acker
feld auszuweisen.
Wer bisher schon Getreide gepflanzt hat und jetzt eine
andere Getreideart anbauen will, soll von seiner heurigen
Ernte ein entsprechendes Quantum Saatgut abliefern, damit
die Gemeinde in die Lage kommt, den Saatgutumtausch zu
vermitteln.
Das Verzeichnis hat zu enthalten:
1 .) Den Namen des Bestellers.
2 .) Die nähere Adresse (Straße und Hausnummer)
des Bestellers.
3 .) Die Größe des zu besäenden Ackers in Ar.
4 .) Die Gattung des gewünschten Saatgutes (Spelz.
Weizen, Roggen, Gerste).
5 .) Das Gewicht des bestellten Saatgutes in Kilogr.
6 .) Die Bestätigung der Gemeinde, daß die betreffenden
Besteller das angegebene Flächenmaß besitzen und ansäen
und zu letzteren kein eigenes Saatgut haben.
Die Bestellungen sind beim Anbaukommissär Zerlauth
Johann bis am 22. September d. I. zu machen.
Mairschtot-8eNeUu»g.
Von der Kriegsgetreide-Anstalt ist ein Maisschrot-
Offert (27°/o) als Futtermittel sür Vieh, Pferde und Schweine
angekommen.
Nach dem Maisschrot-Offert stellt sich der Preis auf
K 325.— per 100 kg ab Mühlenstation ohne Sack.
Wer solches haben will, soll es bis Montag, den 22.
September d. I. in der Verkaufsstelle anmelden.
Lnckrekiratten'-Imieimng.
Am Sonntag, den 21. September d. I. nach dem
vorm. Gottesdienste werden die Zuckerkarten für Monat
September (im Schulhaus) ausgegeben.
Tasters, am 18. September 1919.
Die Gemeindevorstehung.
MenWonie Rartwefl.
Am 10. September wurde mit der vierten Partie die
Kolonie geschlossen. 80 bedürftige Kinder fanden ausgiebige
Erholung in der frischen Höhenluft und bei der sorgsamen
Pflege. Allen Wohltätern der Kolonie 'sei hiemit nochmals
der gebührende Dank gesagt. Im besonderen der Gemeinde
Laterns, Lie gütiger Weise kostenlos ein Haus für den
edlen Zweck zur Verfügung gestellt hat. Wir wollen hoffen,
daß die geehrte Einwohnerschaft von Laterns das wohl
wollende Interesse, das sie von Anfang an dem Unterneh
men entgegen gebracht hot, auch nächstes Jahr uns be
wahren wird. Einen ganz besonderen herzlichen Dank haben
sich die barmherzigen Schwestern verdient, welche die Ver
sorgung der Kinder sich so angelegen sein ließen. Da konnte
man sehen, was eine tüchtige Köchin aus gewöhnlichen
Mitteln, aber mit außergewöhnlichem Fleiß und Mühe au
den Tisch zubringen im Stande ist.
Das Komitee hat beschlossen, das Inventar der Kolonie
der St. Vinzenz-Konferenz, welche mit einem nahmhaften
Betrag die Gründung veranlaßt hat, zu übergeben, mit der
Bitte, das wohltätige Werk auch nächstes Jahr wieder in
die Wege zu leiten.
var Komitee.
Kundmachungen -er Gemeindevorftehung
Sulr.
vvn- una AeinmsN-Ltreuguns anmeiSen.
Auf Grund des Weinsteuergesetzes sind sämtliche
Parteien, welche Wein- und Obstmost erzeugen, verpflichtet,
ihre Erzeugnisse an Obstmost und Weinmost allwöchentlich
anzumelden. Die Anmeldungen sür die diesjährige Periode
werden jeden Sonntag, nachmittags von '/»4 bis 5 Uhr
in der Gemeindekanzlei entgegengenommen. Die erste
Anmeldung findet Sonntag, den 21. September statt.
ÜdN- und OdNmoMöeWprrtte.
Um allfälligen Mißverständnissen vorzubeugen, wurden
wir ersucht, die Obstmost- u. Obstpreise bekannt zu geben
wie folgt:
A für unvergorenen, süßen' Most per Liter —K 90 h,
B für vergorenen Most per Liter 1 K — h,
C für Saft per Liter 1 K 50 h,
Tttr Ob« A für Äpfel.
1. Für Edeläpfel handgepflückte, tadellose Früchte
ab Erzeugerstelle per kg 1 K 25 h
2. Frühäpfel Eßware bis Dezember und Lageräpfel über
Dezember haltbar ab Erzeugerstelle per kg —K. 80 h
3. Mostäpfel per kg —K 35 h
4. Fallobst unreif aber verwendbar per KZ —K 25 h
B Birnen.
1. Tafelbirnen, das sind handgepflückte tadellose
Früchte ab Erzeugerstelle per KZ 1 K 25 h
Frühbirnen Eßbirnen ab Erzeugerstelle per kg —K 80 h
Dörrbirnen ab Erzeugerstelle per kg —K 40 h
Mostbirnen
a frühe ab Erzeugerstelle per kg —K 25 h
b späte ab Erzeugerstelle per kg —K 30 h
Diese Preise verstehen sich für gesunde, marktfähige
Ware ohne Verpackung. Letztere darf nur zum nachweis
lichen Selbstkostenpreise in Rechnung gestellt werden.
, Kegen» Tür die Heircbverteihng.
1. Die Parteien erhalten das ihnen treffende Fleisch
nur in der ihnen vorgeschriebenen Zeit, die nach Hs.-Nr.
geregelt wird. Neue Häuser mit höheren Hs.-Nr. haben
ihren Bezug nebst den andern Parteien in ihrem Rayon.
2. Einzelne Wünsche auf eine bessere Sorte Fleisch
z. B. Lungenbraten, Rostbraten u s. w.. können nicht
berücksichtigt werden, indem alle Parteien für das Fleisch
den gleichen Preis zu bezahlen haben.
3. Wird für keine Partei das Fleisch reserviert, nach
Ablauf der festgesetzten Stunde wird allfälliges über
schüssiges Fleisch regelmäßig an jene Parteien verteilt,
welche in letzter Stunde dem Bezüge zugeteilt sind.
Samstag, den 20. September, vormittags wird in
der Metzgerei Scheidbach Fleisch ausgewogen und zwar:
für Hs.-Nr. 101 bis 159 von halb 8 Uhr. bis halb 8 Uhr,
für Hs.-Nr. 1 bis inkl Nr. 50 von halb 9 Uhr bis halb 10
Uhr und für Hs.-Nr. 51 bis 100 von halb 10 Uhr bis
halb 11 Uhr.
Laut Mitteilung der Landesfuttermittelstelle in Bre
genz kommt nächstens an alle Gemeinden zur Pferde
fütterung Maisschrot zum Bezüge, Der Preis hiefür