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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

2. Jede Veränderung im Bestände, der in Punkt 1 
genannten Tiere ist der Viehverkehrs-Meldestelle anzuzeigen. 
Es ist somit Anfall, Schlachtung, Einstellung, Verstellung, 
Alpauftrieb Alpabtrieb, Zukauf, Abverkauf, Lieferung, 
Tausch, und Schenkung anmeldepflichtig. 
3. Alle vorbezeichneten Viehstands-Veränderungen find 
anzumelden, gleichviel ob die betreffenden Tiere in der 
Gemeinde bleiben oder in eine andere Gemeinde kommen. 
4. Die vorgefallenen Veränderungen im Viehstande 
sind sofort bei der Viehverkehrs-Meldestelle im alten Pfarr­ 
hof anzuzeigen. 
5. Bei der Anmeldung ist die Art der Viehstands- 
Veränderung, namentlich die Herkunft beziehungsweise der 
Bestimmungsort des Tieres und der Name des bisherigen, 
beziehungsweise des neuen Besitzers (Viehhalters) anzugeben. 
6. Unterläßt der Viehhalter die rechtzeitige Anmeldung 
oder erhält die Meldestelle Kenntnis, daß eine Viehstands­ 
veränderung erfolgt ist, über die keine Meldung erstattet 
wurde, so ist die Meldestelle verpflichtet, unverzüglich Nach­ 
forschung zu pflegen und gleichzeitig die Anzeige an das 
Vorarlberger Viehverkehrsamt zu erstatten. 
7. Jeder an einer Viehstandsveränderung Beteiligte 
hat die ihm obliegende Anmeldung selbst oder durch seine 
Angehörigen zu erstatten. Es ist unzulässig, daß zum Bei­ 
spiel der Verkäufer auch für den Käufer die Anmeldung 
besorgt. 
8. Es wird ganz besonders bemerkt, daß, wenn eine 
Aenderung im Viehstande eintrifft, durch welche das be­ 
treffende Stück Vieh außerhalb unserer Gemeinde gelangt, 
ein Viehpaß erst dann ausgestellt wird, wenn die hier ver­ 
langte Anmeldung vollzogen ist. 
Auch wenn das Vieh in der Gemeinde verbleibt, also 
wenn Tausch, Handel, Schenkung, oder irgend welche andere 
Aenderung vorliegt, so ist dies unbedingt, sowohl von der 
abgebenden als auch von der empfangenden Partei zu 
melden. 
Anmeldung von Mißernten. 
Auf Grund der hier einlaufenden Beschwerden über 
Mißernte an Kartoffeln, wurde die Landesregierung ersucht, 
in unserer Gemeinde eine amtl. Kommission zu entsenden, 
welche diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen 
hat. Diese Kommission amtiert warscheinlich Ende d. M. 
und es haben deshalb alle Parteien, welche tatsächlich 
-Mißernten auf ihren Kartoffeläckern zu erwarten haben, 
dies in ihren zuständigen Verfchleißstellen bis 25. d. M., 
zu melden. 
Gleizeitig wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß 
die Landesregierung^ die Zubußen (ohne Karten) von V« 
auf 1 KZ gerade aus dem Grunde erhöhte, damit die 
Kartoffeln geschont werden können, d. h. daß dieselben im 
Boden verbleiben, bis sie ausgewachsen sind. Es ist dies 
nach Ansicht vön Fachmännern auch eine Mitschuld, daß 
in unserer Gemeinde die Erträgnisse der Kartoffelernten 
hinter jenen anderen Gemeinden oft weit zurückstehen, weil 
eben immer und Zimmer wieder unreifes Saatgut Verwen­ 
dung findet. 
Altenstadt, am 13. September 1919. 
Für den Gememdewirtschaftsrat: 
G. Böhler, Obmann. 
Schlachtvtehlieferung im Monat Oktober» 
November und Dezember. 
Jene Viehhalter, ^die in den Monaten Oktober, No­ 
vember und Dezember freiwillig Vieh abzustellen gedenken, 
werden aufgefordert, dies bis 25. September 1919 in der 
Gemeindekanzlei anzumelden. Jene, dje sich nicht melden 
werden erst später zur Lieferung heran gezogen. 
Die Erstellung des mit zirka 8000 K veranschlagten 
neuen Zeughauses in Gisingen wird gemäß G.-Beschl. vom 
12. September 1919 im Offertwege vergeben. 
Reflektanten können ihre diesbezüglichen Offerte bis 
27. September 1919 abends 6 Uhr in der Gemeindekanz­ 
ei einreichen. ^1 
Altenstadt, am 18. September 1919. 
David Walser, Vorsteher. 
UundmachnngenderGemeindevorfteDnn- 
Röthir. 
Mitteilung 
der Beschlüsse, die in der Sitzung vom 11. d. M. unter 
dem Vorsitze des Vorstehers Breuß und in Anwesenheit 
von 10 weiteren Ausschußmitgliedern gefaßt wurden: 
1. Das Brennholz soll im Rohr ausgezeichnet werden, 
da auf Bachholz Heuer wohl nicht mehr gerechnet werden 
kann. . 
2. Johann Gardin wurde über Ansuchen m den 
Heimatsverband ausgenommen. 
3. Der Bitte des Johann Summer um Aufbesserung 
des Lohnes für die Wegesarbeiten im Rohr wird entsprochen 
und ihm für den lauf. Meter 50 Heller nachvergütet, wenn 
die Arbeiten sonst zur Zufriedenheit erstellt sind. 
4. Dem Josef Breuß werden über Ansuchen 2 Meter 
Bauholz in Malons zum Bau eines Vordaches bewilligt. 
5. Die Wege auf dem Ried und in der Urishütte 
sollen beschottert werden. 
Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken verlautbart, 
daß Einwendungen dagegen innerhalb 14 Tagen an den 
Landesrat in Bregenz einzureichen sind. 
Das Petroleum für den Monat September ist einge- 
troffen. Parteien ohne elektr. Licht wollen ihr Betreffnis bis 
Sonntag beziehen, nachher können sich auch andere melden. 
Von der Landes-Futtermittelstelle wird 27°/oiger Mais­ 
schrot zum Preise von K 325 per 100 kg zur Verfügung 
gestellt. Bestellungen werden kommenden Montag in der 
Kanzlei entgegengenommen. 
In Ausführung des Weinsteuergesetzes werden alle 
Landwirte, die Most oder Wein erzeugen, aufgefordert, jeden 
Samstag vormittags von 9—12 Uhr in der Gemeinde­ 
kanzlei das in der Vorwoche erzeugte Quantum anzumeldvi. 
Röthis, am 17. September 1919. 
Lreuff, Vorsteher. 
Ein Treiberschwein 
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 182 in Altenstadt. 
Ein Treiberschwein 
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 166, Altenstadt, Reichsstraße. 
Ein Treiberschwein 
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 158 in Rankweil.
	        
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