2. Jede Veränderung im Bestände, der in Punkt 1
genannten Tiere ist der Viehverkehrs-Meldestelle anzuzeigen.
Es ist somit Anfall, Schlachtung, Einstellung, Verstellung,
Alpauftrieb Alpabtrieb, Zukauf, Abverkauf, Lieferung,
Tausch, und Schenkung anmeldepflichtig.
3. Alle vorbezeichneten Viehstands-Veränderungen find
anzumelden, gleichviel ob die betreffenden Tiere in der
Gemeinde bleiben oder in eine andere Gemeinde kommen.
4. Die vorgefallenen Veränderungen im Viehstande
sind sofort bei der Viehverkehrs-Meldestelle im alten Pfarr
hof anzuzeigen.
5. Bei der Anmeldung ist die Art der Viehstands-
Veränderung, namentlich die Herkunft beziehungsweise der
Bestimmungsort des Tieres und der Name des bisherigen,
beziehungsweise des neuen Besitzers (Viehhalters) anzugeben.
6. Unterläßt der Viehhalter die rechtzeitige Anmeldung
oder erhält die Meldestelle Kenntnis, daß eine Viehstands
veränderung erfolgt ist, über die keine Meldung erstattet
wurde, so ist die Meldestelle verpflichtet, unverzüglich Nach
forschung zu pflegen und gleichzeitig die Anzeige an das
Vorarlberger Viehverkehrsamt zu erstatten.
7. Jeder an einer Viehstandsveränderung Beteiligte
hat die ihm obliegende Anmeldung selbst oder durch seine
Angehörigen zu erstatten. Es ist unzulässig, daß zum Bei
spiel der Verkäufer auch für den Käufer die Anmeldung
besorgt.
8. Es wird ganz besonders bemerkt, daß, wenn eine
Aenderung im Viehstande eintrifft, durch welche das be
treffende Stück Vieh außerhalb unserer Gemeinde gelangt,
ein Viehpaß erst dann ausgestellt wird, wenn die hier ver
langte Anmeldung vollzogen ist.
Auch wenn das Vieh in der Gemeinde verbleibt, also
wenn Tausch, Handel, Schenkung, oder irgend welche andere
Aenderung vorliegt, so ist dies unbedingt, sowohl von der
abgebenden als auch von der empfangenden Partei zu
melden.
Anmeldung von Mißernten.
Auf Grund der hier einlaufenden Beschwerden über
Mißernte an Kartoffeln, wurde die Landesregierung ersucht,
in unserer Gemeinde eine amtl. Kommission zu entsenden,
welche diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen
hat. Diese Kommission amtiert warscheinlich Ende d. M.
und es haben deshalb alle Parteien, welche tatsächlich
-Mißernten auf ihren Kartoffeläckern zu erwarten haben,
dies in ihren zuständigen Verfchleißstellen bis 25. d. M.,
zu melden.
Gleizeitig wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß
die Landesregierung^ die Zubußen (ohne Karten) von V«
auf 1 KZ gerade aus dem Grunde erhöhte, damit die
Kartoffeln geschont werden können, d. h. daß dieselben im
Boden verbleiben, bis sie ausgewachsen sind. Es ist dies
nach Ansicht vön Fachmännern auch eine Mitschuld, daß
in unserer Gemeinde die Erträgnisse der Kartoffelernten
hinter jenen anderen Gemeinden oft weit zurückstehen, weil
eben immer und Zimmer wieder unreifes Saatgut Verwen
dung findet.
Altenstadt, am 13. September 1919.
Für den Gememdewirtschaftsrat:
G. Böhler, Obmann.
Schlachtvtehlieferung im Monat Oktober»
November und Dezember.
Jene Viehhalter, ^die in den Monaten Oktober, No
vember und Dezember freiwillig Vieh abzustellen gedenken,
werden aufgefordert, dies bis 25. September 1919 in der
Gemeindekanzlei anzumelden. Jene, dje sich nicht melden
werden erst später zur Lieferung heran gezogen.
Die Erstellung des mit zirka 8000 K veranschlagten
neuen Zeughauses in Gisingen wird gemäß G.-Beschl. vom
12. September 1919 im Offertwege vergeben.
Reflektanten können ihre diesbezüglichen Offerte bis
27. September 1919 abends 6 Uhr in der Gemeindekanz
ei einreichen. ^1
Altenstadt, am 18. September 1919.
David Walser, Vorsteher.
UundmachnngenderGemeindevorfteDnn-
Röthir.
Mitteilung
der Beschlüsse, die in der Sitzung vom 11. d. M. unter
dem Vorsitze des Vorstehers Breuß und in Anwesenheit
von 10 weiteren Ausschußmitgliedern gefaßt wurden:
1. Das Brennholz soll im Rohr ausgezeichnet werden,
da auf Bachholz Heuer wohl nicht mehr gerechnet werden
kann. .
2. Johann Gardin wurde über Ansuchen m den
Heimatsverband ausgenommen.
3. Der Bitte des Johann Summer um Aufbesserung
des Lohnes für die Wegesarbeiten im Rohr wird entsprochen
und ihm für den lauf. Meter 50 Heller nachvergütet, wenn
die Arbeiten sonst zur Zufriedenheit erstellt sind.
4. Dem Josef Breuß werden über Ansuchen 2 Meter
Bauholz in Malons zum Bau eines Vordaches bewilligt.
5. Die Wege auf dem Ried und in der Urishütte
sollen beschottert werden.
Diese Beschlüsse werden mit dem Bemerken verlautbart,
daß Einwendungen dagegen innerhalb 14 Tagen an den
Landesrat in Bregenz einzureichen sind.
Das Petroleum für den Monat September ist einge-
troffen. Parteien ohne elektr. Licht wollen ihr Betreffnis bis
Sonntag beziehen, nachher können sich auch andere melden.
Von der Landes-Futtermittelstelle wird 27°/oiger Mais
schrot zum Preise von K 325 per 100 kg zur Verfügung
gestellt. Bestellungen werden kommenden Montag in der
Kanzlei entgegengenommen.
In Ausführung des Weinsteuergesetzes werden alle
Landwirte, die Most oder Wein erzeugen, aufgefordert, jeden
Samstag vormittags von 9—12 Uhr in der Gemeinde
kanzlei das in der Vorwoche erzeugte Quantum anzumeldvi.
Röthis, am 17. September 1919.
Lreuff, Vorsteher.
Ein Treiberschwein
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 182 in Altenstadt.
Ein Treiberschwein
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 166, Altenstadt, Reichsstraße.
Ein Treiberschwein
ist zu verkaufen in Hs.-Nr. 158 in Rankweil.