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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

Beilage zum Gemeindeblatt für Ranlweil Rr. 38 
vom Samstag, de« AO. September LOLS. 
Rundmachungen 
der Marklgemeindevorstehung Rankwell 
Unterhaltsbeiträge.. 
Die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge findet am 
Samstag, den 20. September nachmittags von 2—5 
Uhr statt. 
Viehoerkehrs-Meldestelle Rankweil. 
.Ditfe Stelle nimmt: 
Meldungen über Aenderungen im Viehstande, fRind­ 
vieh, Schweine und Schafe) an Donnerstagen von 8 
bis halb 10 Uhr abends und Sonntags von 10 bis 
halb 12 Uhr mittags entgegen. 
- Zu anderen Zeiten werden keine Meldungen an­ 
genommen. 
Dieser Meldepflicht muß genau entsprochen werden. 
Unterlassung zieht schwere Strafen nach sich. 
Gleichzeitig werden die Punkte 4 bis 10 der Durch­ 
führungsbestimmungen vom 11. August 1919 in Erinner­ 
ung gebracht: 
4. Je^e Veränderung im Bestände der im Punkt 3 
genannten Tiere ist der Viehverkehrs-Meldestelle anzuzeigen. 
Es ist somit Anfall, Schlachtung, Einstellung, Verstellung, 
Alpaufirieb, Alpabtrieb, Zukauf, Abverkauf, Lieferung, 
Tausch und Schenkung anmeldepflichtig: 
5. Alle vorbezeichneten Viehstands-Veränderungen sind 
anzumelden gleichviel ob die betreffenden Tiere in der Ge­ 
meinde bleiben oder in eine andere Gemeinde kommen. 
6. Die vorgefallenen Veränderungen im Viehstande 
sind spätestens binnen 8 Tagen bei der Viehverkehrsmelde­ 
stelle anzuzeigen. 
7. Bei der Anmeldung ist die Art der Viehstands- 
Veränderung namentlich die Herkunft beziehungsweise der 
Bestimmungsort des Tieres und der Name des bisherigen, 
beziehungweise des neuen Besitzers (Viehhalters) anzugeben. 
8. Unterläßt der Viehhalter die rechtzeitige Anmeldung 
oder erhält die Meldestelle Kenntnis, daß eine Viehstands­ 
veränderung erfolgt ist, über die keine Meldung erstattet 
wurde, so ist die Meldestelle verpflichtet, unvorzüglich Nach­ 
forschungen zu pflegen und gleichzeitig die Anzeige an das 
Vorarlberger Viehverkehrsamt zu erstatten. 
9. Jeder an einer Viehstands-Veränderung Beteiligte 
hat die ihm obliegende Anmeldung selbst oder durch seine 
Angehörigen zu erstatten. Es ist unzulässig, daß zum 
Beispiel der Verkäufer auch für den Käufer die Anmeldung 
besorgt. 
10. Das Vorarlberger Viehverkehrsamt wird durch 
Stallkontrollen in allen Gemeinden die Viehstandsnach­ 
weisungen überprüfen. Zu diesen Ueberprüfungen werden 
auch die Viehpaßprotokolle herangezogen. 
Bregenz, am 11. August 1919. 
Vorarlberger Vleftverkehrsamt. 
Vieh Huten. 
Schon wiederholt sind Beschwerden eingegangen, daß 
Parteien auf fremden ^ Gründen Vieh weiden lassen. In 
Zukunft werden solche Fälle strenge nach dem Feldschutz­ 
gesetze bestraft. 
Rertt-Verrtrigerung. 
Am Montag, den 22. September werden im Unter­ 
holz, alten Stein, cirka 30 Partien Buchenäste gegen Bar­ 
zahlung versteigert. 
Zusammenkunft morgens 728 Uhr in der Hinterletze. 
vv5tmarill. 
Am Mittwoch, den 24. September wird auf dem 
alten Marktplatze der erste Obstmarkt abgehalten. 
Die späteren Märkte werden abwechslungsweise auf 
dem Conkordia- und alten Markt-Platz abgehalten. 
Die Obsthöchstpreise sind genau einzuhalten. 
'Für Sie vlehvesiyer in Brederis« 
Die, Viehbesitzer von Brederis halten am Sonntag, 
den 21. September, nachmittags halb 4 Uhr in der 
„Krone" in Brederis eine Versammlung ab, zwecks 
Besprechung über die Zuchtstierhaltung 1919/20. 
Warnung. 
Es sind Klagen laut geworden, daß an der Wasser­ 
einlaufstelle des Mühlbaches beim Hochwuhr, bei den 
oberen und unteren Läden böswillige Veränderungen vor­ 
genommen werden. 
In Zukunft werden die bei der Tat Ertappten un- 
nachsichtlich zur Anzeige gebracht. Für Kinder und Un­ 
mündige werden die Eltern bezw. die Vormünder zur 
Verantwortung gezogen. 
Nettchelhütte Wirtschaft-vergebung. 
Da sich im kommenden Winter hindurch auf dem 
Netschelwege ein ziemlich großer Verkehr entwickeln dürfte, 
so »wird hiemit die Bewirtschaftung der Netschelhütte zur 
Bewerbung ausgeschrieben. 
Bewerber, wollen ihre diesbezüglichen schriftlichen 
Offerten bis Sonntag, den 28. September in der Ge­ 
meindekanzlei einreichen 
vorzeitliche Schiachtviehiiekerung. 
Jene Viehbesitzer, die willens und auch in der Lage 
sind, Schlachttiere vorzeitlich schon im Monat Oktober zu 
den bei den Oktoberlief, rungen giltigen Uebernahmspreisen 
und Bedingungen für die beiden Monate November und 
Dezember freiwillig zu liefern, möchten dies bis Donners­ 
tag, den 25. September der Viehaufbringungskommission, 
bekannt geben. 
Solche Meldungen werden unbedingt erwartet, weit 
sonst die Gemeinde aus anderen Landesteilen mit Schlacht­ 
vieh überschwemmt wird, ohne die Möglichkeit zu haben, 
dieses entsprechend füttern zu können. 
haghoiren. 
Wer sich für den Winter Brennholz durch sogenanntes 
Hagholzen verschaffen möchte, kann sich am Samstag, den 
20. September in der Gemeindekynzlei, Sitzungszimmer 
anmelden. 
Solchen, denen diese Meldung am Samstag, nicht
	        
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