Beilage zum Gemeindeblatt für Ranlweil Rr. 38
vom Samstag, de« AO. September LOLS.
Rundmachungen
der Marklgemeindevorstehung Rankwell
Unterhaltsbeiträge..
Die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge findet am
Samstag, den 20. September nachmittags von 2—5
Uhr statt.
Viehoerkehrs-Meldestelle Rankweil.
.Ditfe Stelle nimmt:
Meldungen über Aenderungen im Viehstande, fRind
vieh, Schweine und Schafe) an Donnerstagen von 8
bis halb 10 Uhr abends und Sonntags von 10 bis
halb 12 Uhr mittags entgegen.
- Zu anderen Zeiten werden keine Meldungen an
genommen.
Dieser Meldepflicht muß genau entsprochen werden.
Unterlassung zieht schwere Strafen nach sich.
Gleichzeitig werden die Punkte 4 bis 10 der Durch
führungsbestimmungen vom 11. August 1919 in Erinner
ung gebracht:
4. Je^e Veränderung im Bestände der im Punkt 3
genannten Tiere ist der Viehverkehrs-Meldestelle anzuzeigen.
Es ist somit Anfall, Schlachtung, Einstellung, Verstellung,
Alpaufirieb, Alpabtrieb, Zukauf, Abverkauf, Lieferung,
Tausch und Schenkung anmeldepflichtig:
5. Alle vorbezeichneten Viehstands-Veränderungen sind
anzumelden gleichviel ob die betreffenden Tiere in der Ge
meinde bleiben oder in eine andere Gemeinde kommen.
6. Die vorgefallenen Veränderungen im Viehstande
sind spätestens binnen 8 Tagen bei der Viehverkehrsmelde
stelle anzuzeigen.
7. Bei der Anmeldung ist die Art der Viehstands-
Veränderung namentlich die Herkunft beziehungsweise der
Bestimmungsort des Tieres und der Name des bisherigen,
beziehungweise des neuen Besitzers (Viehhalters) anzugeben.
8. Unterläßt der Viehhalter die rechtzeitige Anmeldung
oder erhält die Meldestelle Kenntnis, daß eine Viehstands
veränderung erfolgt ist, über die keine Meldung erstattet
wurde, so ist die Meldestelle verpflichtet, unvorzüglich Nach
forschungen zu pflegen und gleichzeitig die Anzeige an das
Vorarlberger Viehverkehrsamt zu erstatten.
9. Jeder an einer Viehstands-Veränderung Beteiligte
hat die ihm obliegende Anmeldung selbst oder durch seine
Angehörigen zu erstatten. Es ist unzulässig, daß zum
Beispiel der Verkäufer auch für den Käufer die Anmeldung
besorgt.
10. Das Vorarlberger Viehverkehrsamt wird durch
Stallkontrollen in allen Gemeinden die Viehstandsnach
weisungen überprüfen. Zu diesen Ueberprüfungen werden
auch die Viehpaßprotokolle herangezogen.
Bregenz, am 11. August 1919.
Vorarlberger Vleftverkehrsamt.
Vieh Huten.
Schon wiederholt sind Beschwerden eingegangen, daß
Parteien auf fremden ^ Gründen Vieh weiden lassen. In
Zukunft werden solche Fälle strenge nach dem Feldschutz
gesetze bestraft.
Rertt-Verrtrigerung.
Am Montag, den 22. September werden im Unter
holz, alten Stein, cirka 30 Partien Buchenäste gegen Bar
zahlung versteigert.
Zusammenkunft morgens 728 Uhr in der Hinterletze.
vv5tmarill.
Am Mittwoch, den 24. September wird auf dem
alten Marktplatze der erste Obstmarkt abgehalten.
Die späteren Märkte werden abwechslungsweise auf
dem Conkordia- und alten Markt-Platz abgehalten.
Die Obsthöchstpreise sind genau einzuhalten.
'Für Sie vlehvesiyer in Brederis«
Die, Viehbesitzer von Brederis halten am Sonntag,
den 21. September, nachmittags halb 4 Uhr in der
„Krone" in Brederis eine Versammlung ab, zwecks
Besprechung über die Zuchtstierhaltung 1919/20.
Warnung.
Es sind Klagen laut geworden, daß an der Wasser
einlaufstelle des Mühlbaches beim Hochwuhr, bei den
oberen und unteren Läden böswillige Veränderungen vor
genommen werden.
In Zukunft werden die bei der Tat Ertappten un-
nachsichtlich zur Anzeige gebracht. Für Kinder und Un
mündige werden die Eltern bezw. die Vormünder zur
Verantwortung gezogen.
Nettchelhütte Wirtschaft-vergebung.
Da sich im kommenden Winter hindurch auf dem
Netschelwege ein ziemlich großer Verkehr entwickeln dürfte,
so »wird hiemit die Bewirtschaftung der Netschelhütte zur
Bewerbung ausgeschrieben.
Bewerber, wollen ihre diesbezüglichen schriftlichen
Offerten bis Sonntag, den 28. September in der Ge
meindekanzlei einreichen
vorzeitliche Schiachtviehiiekerung.
Jene Viehbesitzer, die willens und auch in der Lage
sind, Schlachttiere vorzeitlich schon im Monat Oktober zu
den bei den Oktoberlief, rungen giltigen Uebernahmspreisen
und Bedingungen für die beiden Monate November und
Dezember freiwillig zu liefern, möchten dies bis Donners
tag, den 25. September der Viehaufbringungskommission,
bekannt geben.
Solche Meldungen werden unbedingt erwartet, weit
sonst die Gemeinde aus anderen Landesteilen mit Schlacht
vieh überschwemmt wird, ohne die Möglichkeit zu haben,
dieses entsprechend füttern zu können.
haghoiren.
Wer sich für den Winter Brennholz durch sogenanntes
Hagholzen verschaffen möchte, kann sich am Samstag, den
20. September in der Gemeindekynzlei, Sitzungszimmer
anmelden.
Solchen, denen diese Meldung am Samstag, nicht