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Full text: Gemeindeblatt Rankweil 1919 (1919)

GemeindMM 
für 
Rankwett, Altenstadt, Iwischenwasser, Sulz, Röthis, Weiler, Alans, 
Uebersaxen, Viktorsberg, Göfis, Lraxer»l, Tasters, Laterns, Tifts 
und Meiningen. 
Amtsblatt für alle Gemeinde-Kundmachungen. 
Dreiunddreitzigster Jahrgang. 
Dieses Gemeindeblatt erscheint jeden- Samstag und kostet ohne Zustellung ganzjährig 7 L, mit Post- 
nersendung ganzjährig 9 L. Die Bezugsgebühr ist im voraus zu bezahlen. 
Anzeigen für die Uleinschriftzeile oder deren kaum 40 
Ä. 
Vie Anzeigen, die im Gemeindeblatt ausgenommen 
werden sollen, müssen jedesmal zwei Tage vor Erscheinen des Blattes bei der Verwaltung m der Gememde- 
kanzlei zu kankweil emgereicht werden. _____________ 
DL 45 Samstag, den 8. November 1919 
Wochenkalender: 
Sonntag 9. Hl. Theodor; Montag 10. Hl. Andreas; Dienstag 11. Hl. Martin; Mittwoch l 2 Hb Christian; 
Donnerstag 13. Hl. Stanislaus; Freitag 14 Hl. Alberich; Samstag 15. Hl. Leopold, Hl. Albert. 
Verordnung - 
der Vorarlberger Landesregierung vom 29. Oktober 1919, 
Zl. 3278/19-1 betreffend den 
Verkehr mit 0b§l unü «dstmort im Lanar Vorarlberg. 
In Ergänzung der Verordnung der Vorarlberger 
Landesregierung vom 8. August 1919, Zl. 2979/1-1, L.- 
G.-Vl. Ar. 65 und vom 3. September 1919, Zl. 4255/2, 
L.-G.-Bl. Nr. 75, wird verordnet wie folgt: 
8 1. 
Obstsendungen von 200 Kgr. angefangen und aufwärts 
und Obstmostsendungen von 200 Litern angefangen und 
aufwärts innerhalb des Landes Vorarlberg dürfen von 
den Eisenbahnunternehmungen nur dann zur Beförderung 
übernommen werden, wenn den Frachtdokumenten für jede 
Sendung eine Transsportbescheinigung beigegeben ist. 
Diese Transsportbescheinigungen werden von der Obst- 
Landesstelle für Vorarlberg (Gost) in Bregenz ausgefertigt. 
§2. 
Uebertretungen dieser Verordnung werden nach der 
Ministerialverordnung vom 34. März 1917, R-G.-Bl. 
131, bestraft. 
8 3. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kund­ 
machung in Wirksamkeit. 
1—1 Der Land«hauptmann: vr. Ender. 
AundmachungenderGemeiadevorfteshung 
Later»». 
Viebgelü-Hurrshlung. 
Die Auszahlung der Differenzbeträge für das pro 
August 1919 gestellte Schlachtvieh findet am Sonntag, 
den 9. November '1919 mittags in hiesiger Gemeinde­ 
kanzlei statt. 
Ebenso wird zu dieser Zeit der Uebernahmsprers 
samt Zuschlag für das am 27. Oktober 1919 gelieferte 
Schlachtvieh ausbezahlt. 
Vieh- und Liegenlömmerung einrahlnng. 
Die Vieh-, Ziegen- und Kitzesömmerungskosten pro 
1919 auf der Alpe Gapfdhl sind bis Ende November 
einzuzahlen. 2.1 
Motterreugung-Nnmelaung. 
Die erzeugte Menge Most ist gemäß den Bestimmungen 
des Weinsteuergesetzes anmeldepflichtig und sind diese An­ 
meldungen jeden Sonntag Mittag in der Gemeindekanzlei 
dahier zu erstatten, wie bereits im Gemeindeblatt Nr. 39 
verlautbart wurde. 
Laterns, am 3. November 1919. 
Matt, Vorsteher. 
Zwei Treiberschweine 
sind zu verkaufen in Hs.-Nr. 31 in Brederis.
	        
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