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Kundmachungen-er Gemeindevorftehuna
Göfi».
ProtoKoll
über die am Freitag, den 7. November 1919 ^9 Uhr
abends in' der Gemeindekanzlei unter denr Vorsitze des
Josef Lampert, Vorsteher, abgehaltenen Gemeindevertretep-
Sitzung.
Tagesordnung und Beschlüsse:
l. Betreff Ausgabe von Durchforstholz. Dasselbe
soll in diesem Jahre nicht öffentlich versteigert, sondern an
jene Gemeindeeinwohner, welche solches wünschen und be
nötigen, ausgegeben werden.
Zu diesem Zwecke werden Lose in der Stärke von
1½ Kubikfestmeter resp. 2 Kubik-Raummeter ausge
zeichnet und im Verlosungswege zum Preise von 72 K
ausgegeben.
2. Wurde beschlossen, für das kommende Winterhalb
jahr einen zweiten Waldausseher anzustellen und Julius
Lampert Hs.-Nr. 22 um Uebernahme dieses Dienstes
zu ersuchen. Die Entlohnungsfrage wurde dem engeren
Ausschüsse überwiesen.
3. Allfälliges.
Die Zuschrift des Landeskulturrates in Bregenz be
treff Bekämpfung der Feldmäuse wurde zur Kenntnis
genommen u-nd die Mitwirkung an einer gemeinsamen,
pflichtgemäßen Bekämpfung dieser Schädlinge beschlossen.
Für die nächste Brennperiode sollen 2 Branntwein
brenner ausgeschrieben werden.
Beschwerden gegen diese Beschlüsse müssen binnen
14 Tagen zur Weiterbeförderung an den Landesrat Hier
amts eingebracht' werden.
Bewerber um die Branntweinstelle an der hiesigen
fahrbaren Brennerei, wollen sich bis 22. November 1919
bei Lohnangabe in der Gemeindekanzlei melden.
Göfis, am 12. November 1919.
Lampert, Vorsteher.
Kundmachung
des Ortsscbulratos von Mir.
Kommenden Mittwoch, den 19. November 1919
8 Uhr abends findet im Gemeindezimmer eine Sitzung
des Ortsschulrates statt.
Hauptpunkt der Tagesordnung:
Stellungnahme zu der vom Staatsamt für Unter
richt beabsichtigten Einführung des ungeteilten Vormittag
unterrichtes an Volksschulen im Sinne des Auftrages
des Bezirksschulrates um Beschlußfassung über das dies
bezügliche vorliegende Gutachten seitens der Ortsleh
rerkonferenz vom 6. ds. Mts.
Da die zu behandelnde Tagesordnung für unsere
örtlichen Verhältnisse in kultureller als auch in wirtschaft
licher Hinsicht von einschneidender Bedeutung ist, so er
wartet der Gefertigte, daß sich sämtliche Ortsschulrats-
mitglieder, sowie auch die Herren Ortsschulaufseher voll
zählig zur Sitzung einfinden mögen.
Göfis, am 11. Nov. 1919.
Für den Ortsschulrat:
Der Vorsitzende: Schöch Luzius.
Ein schöner Zuchtstier
mit Abstammung ist zu verkaufen bei Michael Fehr- in
Gisingen, Nr. 194. 1—1
Pins-Berein GSsis.
Nächsten Sonntag, den 16. November nachmittags
*/24 Uhr findet im „Lehrerhof" die
Jahresversammlung
der Ortsgruppe Göfis
statt, mit
folgenderTag eso rdnung:
1. Begrüßung und Jahresbericht des Obmannes.
2. Rechenschaftsbericht des Kassiers.
3. Bericht und Rechnungsabschluß des H. H. Früh-
mefsers betreff Vereinsbücherei.
4. Vortrag des H. H. M. Simma, Katechet in Feld
kirch über „Moderne Presse".
5. Wahl des Vorstandes.
6. Allfällige Wünsche und Anträge.
Vollzähliges Erscheinen der Mitglieder und Teilnehmer
wird erwartet.
Gönner des Vereines sind freundlichst ein geladen.
_____________ ___ Der Vorstand.
Kundmachungen der Gemeinde vor ftehung
Meiningen.
Protokoll
ausgenommen über die am 7. November 1919 in hiesiger
Gemeindekanzlei unter dem Vorsitze des Vorstehers und
in Anwesenheit sämtlicher Eemeindevertreter abgehaltenen
Ausschußsitzung.
Beschlüsse:
1. Das Sitzungsprotokoll vom 16. Oktober 1919
wurde nach Ablesen für richtig erkannt und gefertigt.
2. Einer von der Rheinbauleitung beantragten Ver
längerung des Rheinwuhrbauvertrages wurde wegen der
schwierigen Beschaffung der zu den Wuhrbauten erfor
derlichen Bausteine nicht zugestimmt und die Uebernahme
der Wuhrbauten am Rhein durch die Gemeinde abge
lehnt.3. Die Ausgabe von gewöhnlichen Erlenlosen für
1919—20:
a) an Gottfried Koch, hier;
, b) an Meier Johann in Altenstadt;
c) an Heinrich Koch in Brederis;
sowie die Ausgabe von Einhäuslerlosen (Erlen) für
1919—20:
a) an Emil Hager und
b) an Eduard Metzler beide in Meiningen,
wird bewilligt.
4. Der Maria Keßler, hier, wird der Lohn für
Kanzlei reinigen und das Heizen der Schule auf 100 K
pro Jahr erhöht.
5. Das heuer aus der Gemeindewaldung zu verkau
fende Brennholz soll in Partien von je ein Fuder an
gezeichnet und an die sich bei der Gemeindevorstehung
meldenden, in der Gemeinde wohnhaften Holzbedürftigen
gegen entsprechende Bezahlung im Verlosungswege ab
gegeben werden.
Gegen vorstehende Beschlüsse können allfällige Ein
wendungen innert 14 Tagen im Wege der Gemeinde
vorstehung an den Landesrat in Bregenz eingebracht
werden.
Meiningen, am 8. November 1919.
Die Gemeindevorstehung.