Wechenspritch: Jede Wolke hat einen Silberstreif, Man muß nur verstehen, daraus Münzen zu prägen.
GemÄuLMA
öer Marktgemeinöe Rankweil
Mw der Gemeinden Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, M«n!ngen,
Sulz, Aberlaxen, DiLtossberg, Weller, SwilchmwaZee
Sonntag, 6., Heilige 3 Könige (Epiphanie) &
Montag, 7., Reinhold, Valentin B., «*
Dienstag, 8., Severin A., Erhard B., Adelheid H
Mittwoch, 9., Julianus M., Marcellin P. ^
Donnerstag, 10., Paul E., Agatha P.;Mond g. unt. sich HK
Freitag, 11., Hyginus P., Theodosius A. ^
Samstag, 12., Ernst M., Reinhold Probus; Vollmond -«
Ur. 1 / 5. Jänner 1952
g^AlLGEMEINE KUNDMACHUNGEN
Auflösung des Landeshilfswerlces
Weiterführung der Kinderferien
durch die Ortshilfswerke und das Kinderdorf
Aufruf von Landeshauptmann Ulriche Ilg.
Mit Rücksicht darauf, daß immer mehr Gemeinden
dazu übergegangen find, die Sammelergebnrsse beim Hilsswerk
für örtliche Bedürfnisse zurückzubel,alten, ergab sich
die Notwendigkeit, das Landeshilfswerk mit Wirkung
vom 31. Dezember ds. Is^ aufzumfen, nachdem es durch
fechis Zache eine sehr segensreiche Tätigkeit entfaltet
hat. Damit ist jedoch nicht gesagt, daß die ganze ßxhrichtung
zu existieren aufhört, sondern die Gemeinden
wurden von der Landesregierung ausdrücklich) gebeten,
die Ortshilfswerke weiterzuführen und sogar neu zu beleben.
Es steht zu hoffen, daß die Bereitwilligkeit zur
Mitarbeit und auch die GebefreudigkeÄ einen neuen
Auftrieb erfährt, wenn darauf verwiesen werden Kanu,
daß die Sammelergebnisse ab 2. Jänner 1952 ausschließlich
in der Gemeinde verbleiben, abgesehen einzelne Beträge,
welche die Ortshilfswerke allenfalls künftig dem
Roten Kreuz zukommen lassen.
Bei -gutem Willen muß es deshalb auch Künftig
möglich sein, die Kinderferien im bisherigen Umfang
auf der Basis freiwilliger Spenden zu sichern und durch
entsprechendes Zusammenwirken der OrtMfswerKe mit
dem Vorarlberger Kinderdorf. Ich richte deshalb an alle
im Lande die ausdrücklich^ Bitte, für die Weiterführung
der Kinderferienaktion Verständnis zu haben und auch
der Verpflichtung, den Ortsarmen zu helfen, bewußt zu
sein. Es wäre ein schlechtes Zeichen für die Bevölkerung
unseres Landes, wenn man für alles Mögliche Zeit und
Geld hct, eine solche HÜlssaktion jedoch nB allerlei
Ausreden abtun will. Es geht nicht an, alle sozialen
Aufgaben den öffentlichen Haushalten anzuhängen, die
ohnedies -in zunehmendem Maße mit schweren Problemen
zu rechnen haben. Ich gebe deshalb der Erwartung
Ausdruck, daß diese Umstellung des HÄfswerkes auf
eine neue Grundlage in allen Gemeinden von einem
entsprechenden Erfolg gekrönt sein möge.
Abgabe ausländischer Futtermittel
bei Hausschlachtungen
Bei Hausschlachtungen von Schweinen kann unter
nachstehend angeführten Voraussetzungen ausländisches
Futtergetreide abgegeben werden:
1. Die Hausschiachtung darf nur "für den eigenen Bedarf
erfolgen.
2. Eine durchgeführte Hausschlachtung ist durch eine
Bestätigung des Lohnmetzgers nachWweisen.
3. Diese Bestätigung (st beim Gemeindeamt, Rankweil,
Rathaus, Zimmer 1, vorzulegen und wird auf
Grund dieser Bestätigung M Bezugsberechtigungsschein
auf 50 kg Futtermittel abgegeben.
Viehmarkt in Rankweil am Mittwoch, den S. Jänner