Wochenspruch: Die größte Freiheit ist, keines Lasters Knecht zu sein.
GsmMMM
See Marktgemeinöe Rankweil
und der Gemeinden Fraxern, Gösis, Klaus, Laterns, Meiningen,
Äöthis, Sulz, Äberlaxen, NiAorsberg, Meiler, Awischenwajjer
Sonntag, 4., Namen-Iesu-Fest, Angela W., Titus B. 1U
Montag, 5., Amata, Gerlach E., Telesphorus ^
Dienstag, 6., Heilige 3 Könige (Epiphanie) 1U
Mittwoch, 7., Valentin B., Reinhold, Luzian ich
Donnerst., 8., Severin A., Eberhard B.; Letzt. Viert, ich
Freitag, 9., Julianus M., Marcellin P. >E
Samstag, 10., Paul E., Agatha P. <<
Nr. 1 / Z. MMN 1953
Wahnbaufoäds für das Land Vorarlberg
Wahnbaufürdernng im lahre 1953
So wie im vergangenen, werden auch im laufenden
Jahre im Rahmen der verfügbaren Mittel unter bestimmten
Voraussetzungen Darlehen aus dem Landeswohnbaufonds
gewährt.
Sämtliche Bauwerber, die sich im Jahre 1953 um ein
Darlehen bewerben wollen, haben einen Erhebungsbogen
zu überreichen ohne Rücksicht darauf, ob sie schon in
den vergangenen Jahren ein Ansuchen eingebracht haben.
Die Erhebungsbogen sind unter Verwendung eines
bestimmten Vordruckes auszufüllen. Dieser Vordruck und
die Richtlinien für die Gewährung solcher Darlehen sind
gegen Entrichtung einer Entschädigung von S 1.- ab
Montag, den 5. Jänner 1953, bei allen Gemeindeämtern
des Landes sowie bei der Geschäftsstelle des Wohnbaufonds
in Dornbirn, St.-Martin-Straße 6, erhältlich.
Um die Vorarbeiten vor Einsetzen der Bausaison bewältigen
zu können, müssen die Erhebungsbogen, voll-,ständig
ausgesüllt, bis spätestens 24. Jänner 1953 in
jedem Falle beim zuständigen Gemeindeamte, also nicht
bei der Geschäftsstelle, überreicht werden, Die Gemeindeämter
dürfen nach dem 24. Jänner 1953 keine Erhebungsbogen
mehr entgegennehmen.
Durch die Ueberreichung des Erhebungsbogens entsteht
kein wie immer gearteter Anspruch auf Gewährung
eines Darlehens.
Organe der Geschäftsstelle stehen an den nachverzeichneten
Orten und Tagen jeweils in den Gemeindeämtern
während der Amtsstunden der Bevölkerung zur
Auskunftserteilung zur Verfügung:
Bludenz: Mittw’och, den 7. Jänner 1953;
Bregenz: Donnerstag, den 8. Jänner 1953;
Feldkirch: Freitag, den 9. Jänner 1953;
Dornbirn: Mittwoch, den 7., bis Samstag, den 10. Jänner
1953, in der Geschäftsstelle, St.-Martin-Str. 6 (also
nicht im Rathaus), von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis
17 Uhr, Samstag von! 8 bis 12 Uhr.
Geschäftsstelle des Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg
bei der
Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft
m. b. H., Dornbirn, St.-Martin-Str. 6
MARKTGEMEINDE RANKWEIL
ärztlicher SonnSägsdiensi
4. Jänner: Dr. Hermann Keßler.
6. Jänner: Dr. Gebhard Frick.
August Fröhlich, Bürgermeister
VEREINSANZEIGER
Obst- und Gartenbauvercin Rankweil.
Achtung! Mostfreunde des Unterdorfes! Am Montag,
den 5. Jänner 1953, haben Sie im Gasthaus „Rößle“ Gelegenheit,
Ihren Süßmost, Gärmost, Gärsaft oder Beerenwein
unter Anleitung eines Fachmannes richtig beurteilen zu
lernen. Die Getränkeproben mögen in sauberen 0.5- bis
1-Liter-Flaschen mitgebracht werden. Beginn 20 Uhr! Für
das Mittel- und Oberdorf und für Brederis finden diese
Mostproben später statt.
GEMEIN DE LATERN S
9er Veranschlag 1953
der Gemeinde und des Elektr. Werkes liegt, wie an der
Amtstafel angeschlagen, durch 14 Tage, d. i. vom 28. Dezember
1952 bis einschließlich 10. Jänner 1953, in der
Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. — Das Rodeln auf
dem Kirchweg in Thai ist strengstens verboten
Emanuel Matt, Bürgermeister
^ayonsstierhaHung Sulz
Es wird den Landwirten von Sulz zur Kenntnis gebracht,
daß der Rayonsstier während der Sprungperiode
1952-53 bei Johann Nesensohn in Röthis steht und dort
zum Sprunge ausgelassen wird.
Das Komitee. 1