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Full text: Familien-Geschichte der Matt, 1. Band (1)

S27 Ota Ota Ota Ota, Ota Ota, Olay Ota. Oral ote, ols. 
Die Peter-Linie 
(Jrli-Hansa-Linie). 
(Tafel 1) 
Treu dem Vatererbe 
Treu der Heimaterde. 
Die Peter-Linie ist nicht nur die älteste und an Gliedern reichste 
der Matt’schen Linien, sondern sie kann sich auc eines Stammvaters 
rühmen, der als Inhaber der höchsten Amtsstelle in der alten Land- 
schaft eine rühmliche Rolle gespielt hat. 
Peter, mit dem diese Linie beginnt, wurde geboren um 1635 in 
Mauren. Er war dreimal verheiratet. Die erste Trauung erfolgte am 
7. November 1660 mit Magdalena Eglin. Trauungszeugen waren: 
Jarg Nagl, Bascha Wagner und Amma Valetin Matt. 
Nachkommen aus dieser Che sind uns nicht bekannt, ebensowenig der 
Todestag der Gattin. Am 9. Februar 1676 schritt Peter zum 
zweitenmal an den Alltar mit Jungfrau Magdalena Margerin. Diese 
Gemahlin gebar ihm am 20. April 1677 einen Sohn, namens Jo- 
hannes, starb aber kurz nach der Geburt dieses Kindes. Alls dritte 
Gattin erkor sich Peter Jungfrau Katharina Margerin aus Bendern. 
Diese Vermählung fand statt am 21. Nov. 1677 und laut Kirchen- 
buch liesz sich hierbei die ganze Gemeinde Mauren („Toto com- 
munitatta Nurensi") als Trauzeuge eintragen; ein Fall, der unseres 
Wissens in der ganzen Landschaft einzig dasteht und ein sprechender 
Beweis ist von der hohen Achtung und dem Ansehen, dessen Peter 
bei seinen Gemeindegenossen sich erfreute. 
Aus dieser dritten Che entsproszten vier Kinder: Josef, * 27. 
Nov. 1678, Georg * 21. Dez. 1679, Barbara, * 16. Jannuar 1682, 
Franziskus, * 3. August 1683. Paten dieser Kinder waren: Landam- 
mann Mathias Mtarrer und Agatha Blesin. 
Urkundlich erwähnt wird Peter im Jahre 1673 (Martini) als 
AAnstöszer eines Grundgutes (Blatt 306, Urbarium 1626, wahrschein- 
lich der Spitalpflege, im Feldkircher Stadtarchiv). Am 3. März 1683 
ist Peter Mitunterzeichner mit Landammann Matheis Mtarrer und 
Gerichtsverwandte als „bekhenner" für die Herrschaft Schellenberg, 
der Stadt Veldkirch 90 fl. schuldig geworden zu sein (Blatt 311 ge­ 
nannten Arbariums), und am 4. August 1687 wird Peter Math des 
Gerichts (in Mauren) abermals als AAnstöszer eines Grundgutes 
genannt (Blatt 302 obigen Arbariums). Daraus ist zu ersehen, dass 
Peter um jene Zeit das Amt eines Richters ausfüllte. 
Im Jahre 1693 wählte das Volk der unteren Landschaft Peter 
zu seinem Landammann. Da die Geschichte eines Geschlechts gleich- 
sam einen Albschnitt aus der Landgeschichte bildet, so scheint es ge- 
boten, hier die Stellung des Landammanns in der alten Landschaft,
	        
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