S27 Ota Ota Ota Ota, Ota Ota, Olay Ota. Oral ote, ols.
Die Peter-Linie
(Jrli-Hansa-Linie).
(Tafel 1)
Treu dem Vatererbe
Treu der Heimaterde.
Die Peter-Linie ist nicht nur die älteste und an Gliedern reichste
der Matt’schen Linien, sondern sie kann sich auc eines Stammvaters
rühmen, der als Inhaber der höchsten Amtsstelle in der alten Land-
schaft eine rühmliche Rolle gespielt hat.
Peter, mit dem diese Linie beginnt, wurde geboren um 1635 in
Mauren. Er war dreimal verheiratet. Die erste Trauung erfolgte am
7. November 1660 mit Magdalena Eglin. Trauungszeugen waren:
Jarg Nagl, Bascha Wagner und Amma Valetin Matt.
Nachkommen aus dieser Che sind uns nicht bekannt, ebensowenig der
Todestag der Gattin. Am 9. Februar 1676 schritt Peter zum
zweitenmal an den Alltar mit Jungfrau Magdalena Margerin. Diese
Gemahlin gebar ihm am 20. April 1677 einen Sohn, namens Jo-
hannes, starb aber kurz nach der Geburt dieses Kindes. Alls dritte
Gattin erkor sich Peter Jungfrau Katharina Margerin aus Bendern.
Diese Vermählung fand statt am 21. Nov. 1677 und laut Kirchen-
buch liesz sich hierbei die ganze Gemeinde Mauren („Toto com-
munitatta Nurensi") als Trauzeuge eintragen; ein Fall, der unseres
Wissens in der ganzen Landschaft einzig dasteht und ein sprechender
Beweis ist von der hohen Achtung und dem Ansehen, dessen Peter
bei seinen Gemeindegenossen sich erfreute.
Aus dieser dritten Che entsproszten vier Kinder: Josef, * 27.
Nov. 1678, Georg * 21. Dez. 1679, Barbara, * 16. Jannuar 1682,
Franziskus, * 3. August 1683. Paten dieser Kinder waren: Landam-
mann Mathias Mtarrer und Agatha Blesin.
Urkundlich erwähnt wird Peter im Jahre 1673 (Martini) als
AAnstöszer eines Grundgutes (Blatt 306, Urbarium 1626, wahrschein-
lich der Spitalpflege, im Feldkircher Stadtarchiv). Am 3. März 1683
ist Peter Mitunterzeichner mit Landammann Matheis Mtarrer und
Gerichtsverwandte als „bekhenner" für die Herrschaft Schellenberg,
der Stadt Veldkirch 90 fl. schuldig geworden zu sein (Blatt 311 ge
nannten Arbariums), und am 4. August 1687 wird Peter Math des
Gerichts (in Mauren) abermals als AAnstöszer eines Grundgutes
genannt (Blatt 302 obigen Arbariums). Daraus ist zu ersehen, dass
Peter um jene Zeit das Amt eines Richters ausfüllte.
Im Jahre 1693 wählte das Volk der unteren Landschaft Peter
zu seinem Landammann. Da die Geschichte eines Geschlechts gleich-
sam einen Albschnitt aus der Landgeschichte bildet, so scheint es ge-
boten, hier die Stellung des Landammanns in der alten Landschaft,