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und persönlichen Leistungen für ihren Herrn ein wertvolles Besitztum be-
deutete und der letztere berechtigt war, eine solche ihm zugehörige Person
zu verkaufen, einzutauschen oder zu verschenken, so ist zu erwarten, daß
solches auch geschehen ist. Und wirklich sind solche Fälle zahlreich belegt.
So kauft — um nur ein Beispiel zu bringen — Propst Peter von Wolhusen
zu St. Gerold im Jahre 1374 von Ritter Johann in Bludenz Anna
Mädigen Tochter, Hainzen Ruschin Sohn ab Plän und Annen Cruozlins
ab Pläns Wib und ihre Kinder alle mit Leib unb Gut um 15 Pfund
Pfennig. — Für die verkauften Leibeigenen hatte dies keine weitere Folgen,
als daß sie ihre Pflichten der Leibeigenschaft, die sie bis jetzt dem Verkäufer
geleistet hatten, fortab gegenüber dem Käufer erfüllen muszten. Auc Schen-
kungen von Leibeigenen unb Gütern an Klöster kamen häufig vor.
Eine Gutsherrschaft, in welcher von einem Herrenhof aus noc andere
dazugehörige Höfe unb auch einzelne Grundstücke verwaltet wurden, unb
zu welcher eigene niedere Gerichtsbarkeit gehörte, wie es bei St. Gerold der
Fall war, nannte man von alters einen „Dinghof". — Aber bie Landes-
hoheit, bie hohe Gerichtsbarkeit unb das Jagdrecht über St. Gerold gehörten
den Herren von Blumenegg. Die Gotteshausleute zahlten demnach ben
Hofzins für ihre Güter unb die Abgaben ber Leibeigenschaft an ihre Grund-
Herrschaft, das Kloster Geroldsegg, bie Herrschaftssteuer (nebst ber Vogt-
steuer) unb das Vogelmolken hingegen nach Schloss Blumenegg.
Auch bie Leute in ben alten Gemeinden Bludesch, Thüringen unb
Ludesch waren Leibeigene unb hatten als solche bie gleichen Lasten zu tragen,
wie bie Gotteshausleute von St. Gerold. Aber sie hatten nicht wie diese
an ihren Grundherrn — ber zugleich ihr Landesherr war — einen Hofzins
zu entrichten, weil sie selbst bie ursprünglichen Besitzer, bie Grundeigentümer
waren.
Noch war ber gröszte Teil vom Tale Valentschinen unbewittschaftet
unb unbewohnt, unb auch bie Propstei St. Gerold nur spärlich bevölkert,
als im Anfang des 14. Jahrhunderts das lebensfrische, urdeutsche Volk ber
freien Halfer auf ber Bildfläche erschien. So wenig wie bei irgend einer
anderen Walserkolonie sönnen wir auch hier das Jahr ihres ersten Auf-
tretens bestimmen. Wir können nur vermuten, daß Graf Rudolf II. von
Werdenberg- Sargans (er regierte von 1277—1323) sie gerufen hat. Aber
ein Lehenbrief ist nicht vorhanden, ber uns nähern Aufschluß geben könnte.
Unb wir wissen auch nicht, woher alle biefe Walliser gekommen sind. Sicher
aber stammen sie zum Teil aus Auszer Laterns und Damüls. Von Damüls,
Türtsch unb Fontanella aus wird wohl bie Ansiedelung von Sonntag er-
folgt sein. Einig aber finb alle Geschichtsschreiber von Vorarlberg über bie
grosze Bedeutung dieser Walsereinwanderung unb über bie segensreichen
Folgen derselben. Sie brachten ber absterbenden räto-romanischen Be-
völkerung bie so notwendige Blutauffrischung; sie kultivierte unb bevölkerte
bisher unbewohnte unb unbenutzte Berggegenden; sie verbesserte ben Betrieb
ber Alpwirtschaft, erhöhte ihre Erträgnisse dort, wo sie vorher schon bestand
unb bereicherte das Ländchen Blumenegg um bie blühenden Dorfschaften
Sonntag, Buchboden, Raggal, Marul, bie Parzelle Valetschina unb