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Full text: Sozial-Bericht der Wollgarn-Spinnerei Schoeller Bregenz für das Kalenderjahr 1940

7. 
Zur Betriebsordnung wurden einige Ergänzungen ent= 
worfen, zu welchen jedoch noch die Zustimmung des Reichs= 
treuhänders der Arbeit einzuholen ist. 
Zusammensetzung der Gefolgschaft 
Die zahlenmässige Bewegung des Gefolgschaftsstandes 
ist aus den Kurven der Beilage ersichtlich. Einen gleichen 
klaren Überblick bieten die Schaubilder über den Alters= 
stand und die Dienstjahre der Gefolgschaft. Das Durch= 
schnittsalter der Gefolgschaft beträgt 40 Jahre. Dieser 
Umstand beleuchtet eindeutig die Notwendigkeit einer plan= 
mässigen Nachwunchslenkung und einer gründlichen Fachaus- 
bildung des eintertenden Nachwuchses, damit jederzeit eine 
bedarfsmässige Verschiebung zwischen den einzelnen Abtei= 
lungen reibungslos erfolgen kann. Diese Fachkräfte müssen 
dann arbeitseinsatzmässig ausschliesslich für Facharbeiten 
verwendet werden, d.h. sie dürfen keinerlei Nebenarbeiten 
verrichten und sollen ausschliesslich der Bedienung und 
Überwachung der Maschinen zur Verfügung stehen. Auch hier 
ergibt sich wiederum die Notwendigkeit einer gerechten 
Lohnordnung der einzelnen Arbeitskategorieen untereinander. 
Die durchschnittliche Dienstzeit der Gefolgschaft beträgt 
14 Dienstjahre. In dem Schaubild über die Dienstjahre der 
Gefolgschaft fällt auf, dass derzeit keine Gefolgschafts= 
mitglieder zwischen 35 und 40 Dienstjahren beschäftigt sind. 
Dies rührt daher, dass gerade diese Jahrgänge schon in 
Pension sind. 
Der Gesundheitszustand der Gefolgschaft ist im A11= 
gemeinen gut. Für die Zukunft werden genaue Aufzeichnungen 
über Fehlenden geführt werden, aus welchen ersichtlich ist, 
ob es sich um Krankheit oder sonstige Arbeitsverhinderung 
handelt. Arbeitsverhinderungen waren zumeist durch die 
Familienverhältnisse bedingt, indem die Frauen, deren 
Männer eingerückt sind so manche Arbeit zu erledigen hatten, 
die sonst der Mann erledigte. So war z.B. eine Krankenbe= 
treuung der Kinder oder Angehöriger durch Verwandte oder 
Bekannte meist nicht möglich und die Frau war gezwungen 
selbst der Arbeit fern zu bleiben und die Betreuung und 
Pflege selbst zu übernehmen.
	        
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