7.
Zur Betriebsordnung wurden einige Ergänzungen ent=
worfen, zu welchen jedoch noch die Zustimmung des Reichs=
treuhänders der Arbeit einzuholen ist.
Zusammensetzung der Gefolgschaft
Die zahlenmässige Bewegung des Gefolgschaftsstandes
ist aus den Kurven der Beilage ersichtlich. Einen gleichen
klaren Überblick bieten die Schaubilder über den Alters=
stand und die Dienstjahre der Gefolgschaft. Das Durch=
schnittsalter der Gefolgschaft beträgt 40 Jahre. Dieser
Umstand beleuchtet eindeutig die Notwendigkeit einer plan=
mässigen Nachwunchslenkung und einer gründlichen Fachaus-
bildung des eintertenden Nachwuchses, damit jederzeit eine
bedarfsmässige Verschiebung zwischen den einzelnen Abtei=
lungen reibungslos erfolgen kann. Diese Fachkräfte müssen
dann arbeitseinsatzmässig ausschliesslich für Facharbeiten
verwendet werden, d.h. sie dürfen keinerlei Nebenarbeiten
verrichten und sollen ausschliesslich der Bedienung und
Überwachung der Maschinen zur Verfügung stehen. Auch hier
ergibt sich wiederum die Notwendigkeit einer gerechten
Lohnordnung der einzelnen Arbeitskategorieen untereinander.
Die durchschnittliche Dienstzeit der Gefolgschaft beträgt
14 Dienstjahre. In dem Schaubild über die Dienstjahre der
Gefolgschaft fällt auf, dass derzeit keine Gefolgschafts=
mitglieder zwischen 35 und 40 Dienstjahren beschäftigt sind.
Dies rührt daher, dass gerade diese Jahrgänge schon in
Pension sind.
Der Gesundheitszustand der Gefolgschaft ist im A11=
gemeinen gut. Für die Zukunft werden genaue Aufzeichnungen
über Fehlenden geführt werden, aus welchen ersichtlich ist,
ob es sich um Krankheit oder sonstige Arbeitsverhinderung
handelt. Arbeitsverhinderungen waren zumeist durch die
Familienverhältnisse bedingt, indem die Frauen, deren
Männer eingerückt sind so manche Arbeit zu erledigen hatten,
die sonst der Mann erledigte. So war z.B. eine Krankenbe=
treuung der Kinder oder Angehöriger durch Verwandte oder
Bekannte meist nicht möglich und die Frau war gezwungen
selbst der Arbeit fern zu bleiben und die Betreuung und
Pflege selbst zu übernehmen.