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Wie in den letzten drei Jahren wohnten
die Antragsteller in knapp zwei Drittel aller
Einbürgerungsfälle bereits 10 bis 30 Jahre
in Österreich. Ein gutes Drittel der unmittelbar
Eingebürgerten hatte seinen. Wohnsitz weniger
als 10 Jahre in Österreich. Staatsbürgerschaftsverleihungen
mit so kurzfristigem Aufenthalt
waren in den Jahren 1950 bis 1954?
freilich bei ganz anderer Sachlage, noch vorherrschend,
seit dieser Zeit aber selten. Von
1956 bis 1964 wurde in 12 von 100 Fällen die
Staatsbürgerschaft an Personen verliehen, die
sich noch nicht zehn Jahre in Österreich aufhielten.
Einbürgerungen von Personen, die einen
Rechtsanspruch haben, sind bereits sehr selten
geworden.
Zwei Drittel der Staatsbürgerschafttsverleihungen
entfielen auf ehemals deutsche und
italienische Staatsangehörige. Die Ungarn und
Jugoslawen erreichten ebenfalls einen recht beachtlichen
Anteil. Auf sie entfielen 23 % aller
Einbürgerungsfälle. Dabei ist bemerkenswert,
daß von den dreißig eingebürgerten Ungarn und
Jugoslawen zwanzig ihren Wohnsitz noch nicht
10 Jahre in Österreich hatten.