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Auf Grund des Wohnortes der Väter und
Mütter der unehelichen Kinder allein kann die
Herkunft allerdings noch nicht hinreichend bestimmt
werden. Dies wäre nur dann der Fall,
wenn die Umgebung des Ortes, an dem sie sich
zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgehalten
haben, auf ihr Verhalten einen nachhaltigen
Einfluß ausgeübt hätte.
■ Zur Bestimmung der Herkunft ist es daher
notwendig, das Merkmal "Wohnort" zu ergänzen.
Relativ einfach und auch in der Regel eindeutig
kann dies über den Geburtsort erfolgen.
Alle Kindesväter und Kindesmütter, die nicht
in Vorarlberg geboren sind, müssen zugewandert
.sein. In der Tat sind es sehr viele. Nur 55 %
der Kindesmütter und 43 % der bekannten Kindes—
väter sind in Vorarlberg geboren. Relativ hoch
sind die Quoten, der in den Bundesländern
Steiermark und Kärnten Geborenen. Bei den Kindesmüttern
beträgt ihr Anteil 14% bzw. 8 %,
bei den Vätern 14 % und 11 %. Von den im Ausland
geborenen Kindesvätern und Kindesmüttern
stammen die meisten aus der Bundesrepublik
Deutschland und aus Italien (Südtirol). Aber
auch bei den Jugoslawen ist ' der Anteil bereits
relativ hoch. • C