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. Unter den Verbrechen der öffentlichen .
Gewalttätigkeit überwiegen die Delikte, bei
denen in die persönliche Freiheit des einzelnen
eingegriffen wird, und zwar vor allem
durch unbefugten Freiheitsentzug, Erpressung
und gefährliche Drohung. Recht bedeutend ist
auch die Zahl der Verurteilten wegen öffentlicher
Gewalttätigkeit gegen die Staatsgewalt.
Diese haben sich in der Regel durch
gewaltsame Handlungen oder gefährliche Drohungen
gegen obrigkeitliche Personen in Amtssachen
(§ 81 StG) strafbar gemacht.
Verurteilte wegen Verbrechen der öffentlichen
Gewalttätigkeit
(strafbare Handlung bei der Staatsanwaltschaft
in den Jahren 1962 - 1966 angezeigt)
Strafbare Handlung
vollend. Altersj.
gesamt
14 -
17 J.
18 - :
60 J.
über
60 J.
-gegen die Staatsgewalt .11.
139
- 150
durch Eingriffe in.:
fremdes Eigentum
7
42
— 49
durch Eingriffe in die
persönliche Freiheit
25
279
9
313
insgesamt
43
460 9 512