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Full text : Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 24. Jahrgang, 1968 (24)

- 246 -

. Unter den Verbrechen der öffentlichen .

Gewalttätigkeit überwiegen die Delikte, bei

denen in die persönliche Freiheit des einzelnen

 eingegriffen wird, und zwar vor allem

durch unbefugten Freiheitsentzug, Erpressung

und gefährliche Drohung. Recht bedeutend ist

auch die Zahl der Verurteilten wegen öffentlicher

 Gewalttätigkeit gegen die Staatsgewalt.

 Diese haben sich in der Regel durch

gewaltsame Handlungen oder gefährliche Drohungen

 gegen obrigkeitliche Personen in Amtssachen

 (§ 81 StG) strafbar gemacht.

Verurteilte wegen Verbrechen der öffentlichen

 Gewalttätigkeit

(strafbare Handlung bei der Staatsanwaltschaft

in den Jahren 1962 - 1966 angezeigt)

Strafbare Handlung

vollend. Altersj.

gesamt

14 -
17 J.

18 - :
60 J.

über
60 J.

-gegen die Staatsgewalt .11.

139

- 150

durch Eingriffe in.:
fremdes Eigentum

7

42

— 49

durch Eingriffe in die
persönliche Freiheit

25

279

9

313

insgesamt

43

460 9 512
            
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