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Full text : Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 24. Jahrgang, 1968 (24)

- 263 -

-c Neben Alter, Geschlecht, Familienstand,
Berus und Staatsbürgerschaft ist auch die Herkunft
 der Verurteilten ein wichtiges Merkmal
bei einer Analyse über die Kriminalität.

Zur Feststellung der Herkunft bieten sich
verschiedene Kriterien an. Für bestimmte Erwägungen
 könnte sie nach dem Wohnort des Verurteilten
 zum Zeitpunkt der Tat bestimmt werden.
Voraussetzung wäre allerdings, daß sich der
Täter in diesem Fall bereits längere Zeit am
gleichen Ort ausgehalten hat bzw. von der Umgebung
 seines Wohnortes in irgend einer Weise
geprägt worden ist. Bei der starken Fluktuation,
wie sie momentan charakteristisch ist, läßt
sich aber diese Bedingung kaum verwirklichen.

Zielführender ist die Feststellung der
Herkunft der Verurteilten über den Geburtsort.
Eine Schwierigkeit bereitet dabei allerdings
der Umstand, daß die Mütter oft nicht dort entbinden,
 wo sie wohnen. Eine exakte Bestimmung
der Herkunft ist daher nicht möglich. Die Verschiebungen
 zwischen "Wohnort der Mutter zum
Zeitpunkt der Geburt" und "Geburtsort des Kindes"
 sind allerdings räumlich begrenzt. Dehnt
            
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