- 264 -
man den Begriff Geburtsort auf das Geburtsland
aus, so sind die Fälle mit abweichendem
"Wohnland der Mutter” und "Geburtsland des
Kindes” zahlenmäßig so gering, daß die Er- !
gebnisse nicht entscheidend beeinflußt werden.
Das Geburtsland der Verurteilten bietet
.daher ein taugliches Kriterium zur Bestimmung
der Herkunft. - ST xa: ni. .0 „ Jstiir
Die Ergebnisse lauten: Von den insgesamt
3361 erfaßten Verurteilten wegen eines Verbrechens
waren nur 134.2 Personen in Vorarlberg
geboren. Das entspricht einem Anteil von 40 %.
1498 Verurteilte oder 45 % stammen aus den.
übrigen Bundesländern und 521 Personen oder
.15 % aus dem Ausland. Bei der Bevölkerung, die
anläßlich der Verwaltungszählung am 31. 3. 1966
ermittelt wurde, ist der Anteil der "Vorarlberger”
mit 74 % bedeutend größer. Aus, dem
übrigen Bundesgebiet stammen nur 1.4 % und aus
dem Ausland sind 12% zugewandert. Bei diesem
Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen,
daß Delikte nur von den über 14-jährigen begangen
werden können. Der Anteil dieser Personengruppe
ist natürlich bei den Zugewanderten
größer als bei den Vorarlbergern”.