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An den allgemein bildenden Mittelschulen
alten Rechts werden noch 15 Klassen als alter
Typ des Gymnasiums geführt. Nach dem Lehrplan
des Realgymnasiums wird in 14 Mittelschulklassen
unterrichtet und nach jenem der Realschule
in drei.
Nach dem Schulorganisationsgesetz darf
die Schülerzahl in den einzelnen Klassen 40
nicht übersteigen. Im Schuljahr 1967/68 wird
diese Höchstgrenze in der Unterstufe der allgemein
bildenden höheren Schulen nur in 7 Klassen
überschritten. An den allgemein bildenden
Mittelschulen bleibt die Zahl , der Studierenden
in allen Klassen unter diesem Limit.
2.1 Klassengrößfe an den
allgemein bildenden höheren Schulen
Schülerzahl
i.d.Klasse.
Zahl der Klassen
1.1. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. 5.Kl.
ges.
bis 25 2 3 1 10
16
26 - 30
2 6
4 4 3 19
31 - 36 6
5 7 8 2 28
57 - 40 5 3 5 1 14
41 - 45 .4 2 1
sc
es
7
insgesamt 19 19 17
‘ 14
15 84