- 154 -
- berg. Sechs gingen einer Beschäftigung in der
Schweiz, drei in Liechtenstein und einerin.
der Bundesrepublik nach. Sie hatten in Vorarlberg
wohl ihren Wohnsitz, waren aber als Grenzgänger
in Betrieben .-des Auslandes tätig. Vier
waren vor ihrer Einbürgerung Deutsche, drei
Italieners zwei Spanier und einer Ungar.
Ausfallend ist, daß einer dieser zehn
Neu-Bürger mit dem Arbeitsort im Ausland vor
der Einbürgerung weniger als zehn Jahre in
Österreich wohnte. Die Verleihung war nur,
möglich, weil außerordentliche Leistungen im
Interesse der Republik zu erwarten sind. Vier
konnten eine Aufenthaltsdauer zwischen zehn
und dreißig Jahren nachweisen und nur fünf
hatten .einen Rechtsanspruch.
Im Durchschnitt waren die Einbürgerungen
mit einem Rechtsanspruch allerdings etwas :
zahlreicher als in früheren Jahren. Ein Anrecht
auf die österreichische Staatsbürgerschaft
hatten 21 Ausländer. Im Jahre 1968 war
dieser Tatbestand nur bei 12 Verleihungen gegeben.
Freies Ermessen der Einbürgerungsbehörden,
gab es aber trotzdem noch bei vier
Fünftel aller Verleihungen.