- 165-Gemeinden
identifizieren sie sich ’sogar mit
einer von ihnen.
In 31 Gemeinden wurden keine Parteilisten
eingebracht. In diesen Orten kam das "Mehrheitswahlsystem"
zur Anwendung. Es handelt sich dabei
um eine echte Persönlichkeitswahl. Die
Wähler können ihre Stimme für jede in die Gemeindevertretung
wählbare Person abgeben. Diejenigen,
die am meisten Stimmen auf sich vereinigen,
gelten als gewählt. Bei früheren Gemeindevertretungswahlen
bestellte eine noch
größere Zahl von Gemeinden ihre Gemeindevertreter
auf diese Weise. “1965 waren es 32 Orte,
1960 käm dieses Verfahren in 34 Gemeinden zur
Anwendung und 1955 in 35.
Die Zahl der Wahlberechtigten ist bei Gemeindewahlen
immer etwas kleiner als bei Landtags-
und Nationalratswahlen, da nicht alle
österreichischen Staatsbürger, die in einer
Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben,
auch wahlberechtigt sind. § 18 der Gemeindewahlordnung
bestimmt nämlich, daß 'vom Wahlrecht
jene Personen ausgeschlossen sind, die sich am
Wahltag noch nicht ein Jahr in der Gemeinde
aufhalten, wenn der Aufenthalt offensichtlich
nur vorübergehend ist. Das bedeutet, daß