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Stimmzettel in die Urne zu legen. In den Städten
und größeren Orten werden die Listen aber vorwiegend
von Parteiorganen ausgestellt. Per
Einzelne hat dort in viel „.geringerem Maße Gelegenheit,
darauf Einfluß zu nehmen. Ein großer
Teil der Wähler, die ungültig votiert haben,
dürften dies daher mit voller Absicht getan haben.
Pas wird deutlich, wenn man im einzelnen
die Ungültigkeitsgründe untersucht. Von den
insgesamt 3.655 Wahlkuverts, die in Gemeinden
mit Listenwahl für ungültig erklärt wurden,
enthielten 2.473 entweder leere oder gar keine
Stimmzettel, das sind 68 %. Von diesen Wählern
muß angenommen werden, daß sie ungültig wählen
wollten. 634 ungültige Stimmzettel beruhten
auf einem Irrtum des Wählers. Bei diesen 17 %
wurde wohl eine Partei richtig bezeichnet, aber
der Stimmzettel, hatte nicht die vorgeschriebene
Größe oder war aus formalen Gründen ungültig.
Bei den restlichen 548 Stimmzetteln kann nicht
eindeutig bestimmt werden, ob die Ablehnung
der Wahl oder der Kandidaten vom. Wähler gewollt
war. Pas gleiche gilt für die 250 ungültigen
Stimmzettel bei Mehrheitswahlen.