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Die zugesicherten Förderungsmittel des
Jahres 1969 wurden allerdings noch nicht zur
Gänze ausgeschüttet, weil die Darlehen nur in
Teilbeträgen nach Maßgabe des Baufortschrittes
flüssig gemacht werden. Dafür wurden aber
finanzielle Mittel für Wohnungen, deren Förderung
in früheren Jahren zugesichert wurde, ausgeschüttet.
Insgesamt kamen S 197,971.764.- zur
Auszahlung. Davon stammten 67 % aus der Wohnbauförderung
1968, 26 % aus dem Landeswohnbaufonds
und 7 % aus der Wohnbauförderung 1954.
Die Mittel nach dem Wohnbauförderungsgesetz
1968 dienen allen Formen des Wohnungsbaues soweit
es sich um förderungswürdige Bauvorhaben handelt
sowie als Wohnbeihilfen zur Erleichterung der
Mietbelastung und des Annuitätendienstes.
Die Aufbringung der Mittel erfolgte aus Bankbeständen
(25,9 Mio. Schill.), Bundesbeiträgen
(105,8 Mio. Schill.), Landesbeiträgen (15,1
Mio. Schill.) sowie aus Tilgungsrückflüssen
und Zinsen (0,6 Mio. Schill.). In den beiden
Jahren, in denen das neue Gesetz nun wirksam
ist, wurden Darlehen in Höhe von 384,3 Mio.
Schill, zugesichert. Ausbezahlt wurden aber erst
216,0 Mio. Schill. Zum Jahresende bleibt daher
noch ein Rest von 168,4 Mio. Schill., der in den