Da an einem Unfall zwei und mehr Alkoholisierte
beteiligt sein können, gab es nicht
227 Unfälle mit alkoholisierten Lenkern und
Fußgängern, sonder nur 219. Darunter waren
24 Unfälle ohne Verletzte. Diese wrden den
Sicherheitsorgangen deshalb angezeigt, weil
es sich bei der Alkoholisierung um besonders
gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
handelt.
Bei 195 Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten
wurden 281 Personen verletzt. Darunter
waren 19 Tote und 63 Schwerverletzte, was einem
Anteil von 16 % an allen Verkehrstoten und von
11 % an den Schwerverletzten entspricht. Es
wurde bereits darauf hingewiesen, daß diese
Quoten bedeutend größer waren als 1970.
Vor allem in den Abend- und Nachtstunden
ist die Zahl der Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen
mit alkoholisierten Beteiligten
stark angestiegen. In der Zeit zwischen 19.00
Uhr abends und 2.00 Uhr früh wurden 187 Personen
bei solchen Unfällen verletzt, 1970
waren es nur 151. Innerhalb eines Jahres hat
sich diese Zahl also um 24 % erhöht.