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Bei der Feststellung des Geburtenranges
wurden nicht nur die Kinder der bestehenden
Ehe, sondern auch jene aus früheren Ehen bzw.
die außerehelich Geborenen berücksichtigt, soweit
diese legitimiert wurden. Berechnet wird
er allerdings nur für die ehelich Geborenen.
Auf Grund dieser Vorgangsweise gibt es Zweitund
Drittgeburten unter Umständen auch schon
im ersten Ehejahr.
Im allgemeinen sind die ersten Ehejahre
am fruchtbarsten. 21 % der ehelich Geborenen
kamen im ersten Ehejahr zur Welt. Mit steigender
Ehedauer nimmt die Geburtenfreudigkeit ab.
Nach dem zehnten Ehejahr wurden im Jahre 1971
nur von 589 Müttern Kinder geboren. Das waren
12 % aller ehelich Geborenen.
Auf Grund dieser Quoten gibt es in etwas
mehr als der Hälfte aller Ehen bereits im
ersten Ehejahr eine Geburt. Das zweite Kind
wird am häufigsten im zweiten bis vierten
Ehejahr geboren und das dritte im vierten bis
siebten. Es gab allerdings auch einige Familien,
in denen noch nach dem zehnten Ehejahr
das erste Kind geboren wurde. Exakte Regeln
€ibt es jedenfalls nicht.