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die privaten Bauherrn. Ihre Wohnungen sind
mit 103 m2 projektiert. Die Wohnungen der
gemeinnützigen Bauvereinigungen werden 78 m2
groß sein, die der sonst! gen juristischen
Personen (Investment-Gesellschaften) 72 m2
und die der Gebietskörperschaften 71 m2.
Die privaten Bauherrn hatten schon in den
früheren Jahren ihre Wohnungen relativ groß
geplant. Auch die Gebietsköprerschaften bauten
in den beiden letzten Jahren große Wohnungen.
Von den gemeinnützigen Bauvereinigungen und
Investment-Gesellschaften werden dagegen vornehmlich
kleinere Wohnungen geschaffen.
Durchschnittliche Größe der bewilligten
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Wohnungen nach dem Bauherrn im Jahre 1971
Nutzfläche der Wohnungen in n"
insgesamt |m2 pro Wohnung
Physische Person
172.183:
103
$em.Bauvereinigung
25.811 78
Geb.Körperschaft
142 71
Sonst, jur.Person
32.914 72
gesamt
231.050 94