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IX. BERUFSBILDENDE HÖHERE SCHULEN
Aufgabe der berufsbildenden höheren
Schulen ist es, den Schülern eine höhere allgemeine
und fachliche Berufsausbildung zu vermitteln.
Der Besuch dieser Schulen befähigt
zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf
technischem, gewerblichem, kaufmännischem oder
wirtschaftlich-frauenberuflichem Gebiet und
ermöglicht das Studium an einer Hochschule mit
gleicher oder verwandter Fachrichtung.
Die berufsbildenden höheren Schulen
schließen an die achte Schulstufe an und umfassen
vier bzw. fünf Jahrgänge. Sie gliedern
sich in
a) höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
b) Handelsakademien
c) höhere Lehranstalten für wirtschaftliche
Frauenberufe
Im Schuljahr 1972/73 wurde an der Bundeslehr-
und Versuchsanstalt für Textilindustrie
in Dornbirn die höhere technische Lehranstalt
für Textilwirtschaft gegründet. Die erste
Klasse besuchen 14 Schüler.