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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 34. Jahrgang, 1978 (34)

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Die Preismeldungen der einzelnen Ge­ 
schäfte werden ausschließlich für die Index­ 
berechnung verwendet und unterliegen strengen 
statistischen Geheimhaltungsbestimmungen. 
Die Preise von 256 Artikeln und Dienst­ 
leistungen werden vom Österreichischen Statisti­ 
schen Zentralamt direkt erhoben. Es handelt 
sich um die sogenannten "zentral erfaßten 
Preise". Sie schwanken regional überhaupt 
nicht oder nur ganz geringfügig. Meist sind 
es amtlich festgelegte Preise. 
Die Preise für die anderen Waren und 
Dienstleistungen werden in Vorarlberg in 
rund 300 Einzelhandelsgeschäften, die sich 
zu etwa gleichen Teilen auf die Städte 
Bregenz, Dornbirn und Feldkirch verteilen, 
erhoben. Für einzelne meldende Handelsbetriebe 
sind die Belastungen durch diese Erhebungen 
beträchtlich. Das gilt vor allem für Lebens­ 
mittelgeschäfte mit Gemüseabteilungen, die 
mitunter Preise für 100 Artikel, zum Teil 
auch mit Marke und Gewicht, Monat für Monat 
zu vermerken haben. Bei Änderungen im Ange­ 
bot, wie dies in dieser Branche relativ häufig 
der Fall ist, kommt es zu zusätzlicher Mehr­ arbeit.
	        
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