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Zu Beginn des Jahres werden den Ge
schäften Evidenzlisten übermittelt, die zur
Verwendung im Geschäft bestimmt sind. Auf
diese Weise soll gewährleistet werden, daß
immer die gleichen Artikel gemeldet werden.
Die eingegangenen Meldungen werden auf EDV-
Datenträger übertragen; es werden monatliche
Preissteigerungsprotokolle erstellt. In diesen
Protokollen werden alle Preisänderungen von
mehr als 10 % nach oben und unten vermerkt.
Die Durchschnittspreise werden mit den zu
ständigen Erhebungsbeamten der Städte Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch überprüft. Nach Be
arbeitung der Preiserhebungsformulare durch
die Landesstelle für Statistik werden sie
an das österreichische Statistische Zentral
amt zur Berechnung von Meßziffern weiter
geleitet.
Die Auswahl der preismeldenden Geschäfte
erfolgt im örtlichen Preiskomitee, dem Ver
treter des Amtes der Vorarlberger Landes
regierung, der Handelskammer, der Arbeiter
kammer und der mitwirkenden Städte angehören.
Das österreichische Statistische Zentral
amt hat eine Mindestanzahl von preismeldenden