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noch eine nicht näher bestimmbare Zahl von
Annuitätenzuschüssen. Die gesamten zuge
sicherten Förderungsmittel erreichten 407,4
Mio. Schilling, das waren um 9,5 % weniger
als 1976.
Die Förderung nach dem Wohnungsverbesse
rungsgesetz besteht in Annuitätenzuschüssen
zu Darlehen, die für Wohnungsverbesserungen
aufgenommen werden. Im Jahre 1977 wurde für
neue Darlehen in Höhe von 41,1 Mio. Schilling
die Gewährung von Zuschüssen zugesichert. Hie-
für werden 2,1 Mio. Schilling jährlich not
wendig sein, die durch 12 Jahre hindurch aus
zuzahlen sind. Die gesamten Förderungsmittel,
die für Wohnungsverbesserungen im Jahre 1977
ausbezahlt wurden, erreichten 13,4 Mio.
Schilling. Dieser Betrag beinhaltet auch Zuschüsse
die in früheren Jahren zugesichert wurden.
Zur Finanzierung der 13,4 Mio. Schilling stan
den 0,5 Mio. Schilling unverbrauchte Mittel
aus dem Jahre 1976 zur Verfügung. 6,1 Mio.
Schilling wurden vom Bund, 3,0 Mio. Schilling
vom Land beigetragen. Insgesamt waren es 9,6
Mio. Schilling. Die Gebarung war damit erstmals
passiv. Die fehlenden 3,8 Mio. Schilling wurden
aus Mitteln der Wohnbauförderung 1968 gedeckt.