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Nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz wurde
die Sanierung von 1.110 Wohnungen gefördert. In
den meisten Fällen handelt es sich um den
Einbau von sanitären Einrichtungen und
Heizungsanlagen.
Auf Grund des Rückzahlungs-Begünstigungs
gesetzes wurden frühzeitige Darlehenstilgungen
in Höhe von 14,5 Mio. Schilling geleistet. Hie-
für wurden Begünstigungen von zusammen 4,5 Mio.
Schilling gewährt. Davon entfielen 68 % auf
Nachlassungen aus Darlehenshingaben nach den
Wohnbauförderungsgesetzen 1954 und 1968 sowie
32 % auf Nachlassungen aus Darlehenshingaben
nach dem Landeswohnbaufonds.
Die Förderungsmittel aus dem Wohnbaufonds
für das Land Vorarlberg wurden für Zusatzdar
lehen beim Bau von Mietwohnungen, für Darlehen
für Werkswohnungen, Arztwohnungen, Wohnungser
weiterungen, Kinderspielplätze, Zivilschutz
räume und für Wohnbeihilfen verwendet.
Es wurde die Gewährung von Darlehen für
23 Werkswohnungen, 132 Wohnungserweiterungen
sowie die Gewährung von Zusatzdarlehen für 158
Mietwohnungen zugesichert. Darüberhinaus soll
die Errichtung von 11 Kinderspielplätzen, 5
Zivilschutzräumen und 11 Arzt- und Verwalter
wohnungen gefördert werden. In 15 Härtefällen