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bestellt werden. Es handelt sich dabei um Flächen, die
nicht in der Gemeinde liegen, in der sie erfaßt werden.
Häufig kommt dies bei Alpen vor, wenn sie sich über mehrere
Gemeinden erstrecken. In solchen Fällen wird in der
Regel die ganze Fläche einer einzigen Gemeinde zugeordnet.
Ein weiterer Mangel der Bodennutzungserhebung sind Uberoder
Untererfassungen. Es kommt immer wieder vor, daß
land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unberücksichtigt
bleiben oder doppelt gezählt werden.
Die Bodennutzungserhebung informiert daher über jene
Flächen, die von den Betriebsinhabern der jeweiligen Gemeinde
bewirtschaftet werden. Sie werden als "Wirtschaftsfläche"
bezeichnet und decken sich nicht mit den Katasterflächen.
Je nachdem, wo die Bewirtschafter ihren Wohnsitz
haben, sind sie kleiner oder größer als die Katasterflächen.
1983 war der Unterschied zwischen der Katasterfläche und
jener der Bodennutzungserhebung wesentlich größer als bei
früheren Erhebungen, weil von den Gemeinden erstmals keine
Schätzungen über, die bewirtschafteten Kleinstflächen und
die unproduktiven Flächen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
abzugeben waren. Außerdem ist die Erfassungsuntergrenze
von einem halben Hektar auf ein Hektar angehoben
worden. Die Bodennutzungserhebung 1983 weist eine
stark verkleinerte Wirtschaftsfläche aus, und zwar
216.016 ha gegenüber 262.609 ha im Jahre 1979. Ähnlich
groß ist der Unterschied zur Katasterfläche 1983. Das Ergebnis
der Bodennutzungserhebung 1983 stimmt allerdings
relativ genau mit der selbstbewirtschafteten Fläche der
land- und forstwirtschaftlichen Betriebszählung 1980 überein.