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Für einzelne meldende Handelsbetriebe sind die Belastungen
durch diese Erhebungen beträchtlich. Das gilt vor
allem für Lebensmittelgeschäfte mit Gemüseabteilungen,
die mitunter Preise für 100 Artikel, zum Teil auch mit
Marke und Gewicht, Monat für Monat zu vermerken haben.
Bei Änderungen im Angebot, wie dies in dieser Branche
relativ häufig der Fall ist, kommt es zu zusätzlicher
Mehrarbeit.
Zu Beginn des Jahres werden den Geschäften Evidenzlisten
übermittelt, die zur Verwendung im Geschäft bestimmt
sind. Auf diese Weise soll gewährleistet werden,
daß immer die gleichen Artikel gemeldet werden. Die
eingegangenen Meldungen werden auf EDV-Datenträger
übertragen; es werden monatliche Preissteigerungsprotokolle
erstellt. In diesen Protokollen werden alle Preisänderungen
von mehr als 10 % nach oben und unten vermerkt.
Die Einzelpreise werden mit den zuständigen Erhebungsbeamten
der Städte Bregenz, Dornbirn und Feldkirch
überprüft. Nach Bearbeitung der Preiserhebungsformulare
durch die Landesstelle für Statistik werden
sie an das österreichische Statistische Zentralamt zur
Berechnung von Meßziffern weitergeleitet.
Die Auswahl der preismeldenden Geschäfte erfolgt im
örtlichen Preiskomitee, dem Vertreter des Amtes der
Vorarlberger Landesregierung, der Handelskammer, der
Arbeiterkammer und der mitwirkenden Städte angehören.