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Full text : Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 41. Jahrgang, 1985 (41)

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Verschiedene Zahlungen, die als Geldtransfer einzustufen
 sind, wie etwa Kirchenbeiträge, Beiträge an Vereine,
 Spenden, Unterhaltszahlungen usw. zählen nicht
zu den Haushaltsausgaben. Sie werden daher auch im Gewichtungsschema
 nicht berücksichtigt.

Für jede Indexposition, die im Warenkorb enthalten ist,
muß der Anteil an den Gesamtausgaben - das Gewicht -
festgestellt werden. Die Grundlage dafür bilden die
Anteile der einzelnen Waren an den Gesamtausgaben
eines Durchschnittshaushaltes, wie sie anläßlich der
Konsumerhebung ermittelt wurden. Die volkswirtschaftliche
 Gesamtrechnung bietet die Möglichkeit, das Gewichtungsschema
 auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

Für die Saisonwaren Obst und Gemüse gibt es eine Sonderregelung.
 Der Obst- und Gemüsekorb hat ein konstantes
 Gewicht. Das bedeutet, daß die Preisveränderungen
 bei Obst und Gemüse während des ganzen Jahres mit
unveränderten Aufwandsanteilen im Index Berücksichtigung
finden. Die einzelnen Warenpositionen, die den Obstund
 Gemüsekorb repräsentieren, wechseln jedoch von Monat
zu Monat. Es kommt daher zu einer laufenden Substitution
von einzelnen Waren. Auf diese Weise wird der sehr
wechselhaften Marktsituation auf dem Obst- und Gemüsesektor
 Rechnung getragen. Die Zusammensetzung des Obstund
 Gemüsekorbes bleibt für die Dauer der Berechnung
des Lebenshaltungskostenindex 1976 unverändert. Das Gewichtungsschema,
 das auf den Seiten 533 ff veröffentlicht
            
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