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Verschiedene Zahlungen, die als Geldtransfer einzustufen
sind, wie etwa Kirchenbeiträge, Beiträge an Vereine,
Spenden, Unterhaltszahlungen usw. zählen nicht
zu den Haushaltsausgaben. Sie werden daher auch im Gewichtungsschema
nicht berücksichtigt.
Für jede Indexposition, die im Warenkorb enthalten ist,
muß der Anteil an den Gesamtausgaben - das Gewicht -
festgestellt werden. Die Grundlage dafür bilden die
Anteile der einzelnen Waren an den Gesamtausgaben
eines Durchschnittshaushaltes, wie sie anläßlich der
Konsumerhebung ermittelt wurden. Die volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung bietet die Möglichkeit, das Gewichtungsschema
auf seine Gültigkeit zu überprüfen.
Für die Saisonwaren Obst und Gemüse gibt es eine Sonderregelung.
Der Obst- und Gemüsekorb hat ein konstantes
Gewicht. Das bedeutet, daß die Preisveränderungen
bei Obst und Gemüse während des ganzen Jahres mit
unveränderten Aufwandsanteilen im Index Berücksichtigung
finden. Die einzelnen Warenpositionen, die den Obstund
Gemüsekorb repräsentieren, wechseln jedoch von Monat
zu Monat. Es kommt daher zu einer laufenden Substitution
von einzelnen Waren. Auf diese Weise wird der sehr
wechselhaften Marktsituation auf dem Obst- und Gemüsesektor
Rechnung getragen. Die Zusammensetzung des Obstund
Gemüsekorbes bleibt für die Dauer der Berechnung
des Lebenshaltungskostenindex 1976 unverändert. Das Gewichtungsschema,
das auf den Seiten 533 ff veröffentlicht