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Trotz dieser Abweichungen eignet sich die Bodennutzungserhebung
zur Ermittlung des Anbaues und der Ernte. Nicht
brauchbar ist sie allerdings zur Darstellung von regionalen
Zusammenhängen über die Nutzung des Bodens. Regionale
Gliederungen sind nur aufgrund der Katasterflächen
möglich.
Freilich entsprechen auch die Katasterflächen nicht immer
den tatsächlichen Verhältnissen, weil die einzelnen
Nutzungsarten von den Vermessungsämtern nur bei Neuvermessungen
und Neueinschätzungen fortgeschrieben werden
können. In vielen Fällen gelangen die Änderungen der
Nutzungsarten verspätet oder gar nicht zur Kenntnis der
Vermessungsämter. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn
sich Wald auf Grünland ausweitet, aus den landwirtschaftlichen
Grundflächen Gärten ausgeschieden werden oder sich
die Nutzungsart von Alpflächen ändert.
Solche Verschiebungen erreichen in Vorarlberg erfahrungsgemäß
ein geringes Ausmaß. Bedeutender ist der Verlust von
landwirtschaftlichen Flächen durch Umwidmungen in Bauland.
Auch solche Veränderungen können durch die Vermessungsämter
vielfach nur mit einer zeitlichen Verzögerung berücksichtigt
werden. Darüberhinaus deckt sich das ausgewiesene
Bauland nicht überall mit den tatsächlich verbauten
Flächen. Oft umfassen die Bauparzellen auch Vorgärten
und Rasenanlagen, beispielsweise bei Eigenheimen.
Vorarlberg hat eine Katasterfläche von 260.148 ha, das
sind 3,1 % der gesamten Staatsfläche Österreichs. Nach