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Die finanziellen Mittel für die Wohnbauförderung mußten
auch 1984 trotz des Nachlassens der Baukonjunktur stark
ausgeweitet werden. Die Zusicherungen an Förderungsmitteln
erreichten beinahe die Ein-Milliarden-Grenze. Der Gesamtbetrag
der finanziellen Mittel, die im Jahre 1984 bescheidmäßig
zuerkannt wurden, betrugen 965 Mio.
Schilling. Es waren dies um 50 Mio. Schilling mehr als
1983. Schon damals wurde das Förderungsvolumen um rund
200 Mio. Schilling ausgeweitet.
Im Jahre 1984 wurde vom Betrag in Höhe von 965 Mio. Schilling
809,5 Mio. Schilling für Neu- und Sanierungsinvestitionen
auf dem Wohnbausektor verwendet. 152,9 Mio. Schilling dienten
als Wohnbeihilfen, Annuitätenzuschüsse und die verschiedenen
Zinsenstützungsaktionen. Mit einem Betrag von 2,6 Mio. Schilling
wird die Errichtung von Kinderspielräumen, Kinderspielplätzen
und Zivilschutzräumen gefördert.
Die zugesicherten Mittel kommen in der Regel erst in den
nächsten Jahren zur Auszahlung. Das gilt insbesondere für
die Förderungsdarlehen. Die ausbezahlten Wohnbauförderungsmittel
betrugen im Jahre 1984 nur 858,1 Mio. Schilling.
721,0 Mio. Schilling standen für Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz
1968 zur Verfügung, es waren dies 84 % der
gesamten Förderungsmittel, 106,0 Mio. Schilling für Aufgaben
des Landeswohnbaufonds, was einem Anteil von 12 % an
der gesamten Förderungssumme entspricht und 31,1 Mio. Schilling
für Angelegenheiten des Wohnungsverbesserungsgesetzes,
das sind 4 4.