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gen über die Nutzung des Bodens, weil diese Flächen,
wie berichtet, nicht nach der tatsächlichen Lage,
sondern nach dem Wohnsitz des Bewirtschafters erfaßt
werden. Regionale Gliederungen sind nur bei Verwen
dung der Katasterflächen möglich.
Auch die Katasterflächen entsprechen nicht immer den
tatsächlichen Gegebenheiten, weil die einzelnen Nut
zungsarten von den Vermessungsämtern nur anläßlich
von Neuvermessungen und Neueinschätzungen fortge
schrieben werden können. In vielen Fällen gelangen
die Änderungen der Nutzungsarten verspätet oder gar
nicht zur Kenntnis der Vermessungsämter. Dies ist
vor allem dann der Fall, wenn sich Wald auf Grünland
ausweitet, aus den landwirtschaftlichen Grundflächen
Gärten ausgeschieden werden oder sich die Nutzungs
art von Alpflächen ändert.
Solche Verschiebungen erreichen in Vorarlberg er
fahrungsgemäß ein geringes Ausmaß. Bedeutender ist
der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen durch
Umwidmung in Bauland. Diese Veränderungen können die
Vermessungsämter vielfach nur mit einer zeitlichen
Verzögerung berücksichtigen. Es ist aber auch zu
beachten, daß sich das ausgewiesene Bauland nicht
überall mit den tatsächlich verbauten Flächen deckt.
Oft umfassen die Bauparzellen auch Vorgärten und
Rasenanlagen.
Aufgrund der Katasters lächen-Ausweise werden 56 %
der Fläche Vorarlbergs landwirtschaftlich genutzt,
wobei auf die Alpen der größte Flächenanteil ent
fällt, nämlich rund ein Drittel der gesamten Landes
fläche. 29 % werden forstwirtschaftlich genutzt,
15 % sind unproduktiv.