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Full text: Vorarlberger Wirtschafts- und Sozialstatistik, 44. Jahrgang, 1988 (44)

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haussanierungen wurden aber um 25,3 Mio. Schilling 
reduziert, so daß die eigenen verfügbaren Mittel 
nach dem Wohnhaussanierungsgesetz um 23,4 Mio. 
Schilling niedriger waren als 1986. Für Maßnahmen 
nach diesem Gesetz waren insgesamt 62,5 Mio. Schil­ 
ling erforderlich. Der Abgang beträgt 47,2 Mio. 
Schilling. Er konnte aus Mitteln nach dem Wohnbau­ 
förderungsgesetz 1984, die nicht benötigt wurden, 
zur Gänze abgedeckt werden. 
Für Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 
waren 874,8 Mio. Schilling erforderlich. Nach Abzug 
der Gelder, die nach dem Wohnhaussanierungsgesetz 
verwendet wurden, verbleibt daher noch ein Überschuß 
von 47,9 Mio. Schilling, der allerdings durch Zusa­ 
gen, die nach dem Jahre 1987 zur Auszahlung kommen, 
faktisch bereits beansprucht ist. Für Förderungsmaß­ 
nahmen nach dem Landeswohnbaufonds sind im Jahre 
1987 127,9 Mio. Schilling ausbezahlt worden, was im 
Jahre 1987 einen Überschuß von 5,2 Mio. Schilling 
ermöglichte. Da jedoch in früheren Jahren Mehrausga­ 
ben in Höhe von 46,4 Mio. Schilling getätigt wurden, 
verbleibt zum Jahresende 1987 noch ein Negativ-Saldo 
von 41,2 Mio. Schilling, der durch einen Kontokor­ 
rentkredit mit einem Rahmen von 55,0 Mio. Schilling 
abgedeckt wurde. 
Die gesamten Förderungsmittel, die ausbezahlt oder 
zugesichert wurden, stiegen im Jahre 1987 auf 
1.103,4 Mio. Schilling; dies bedeutet einen Zuwachs 
von 7,0 % . Diese Erhöhung ist also etwas niedriger 
als die Ausweitung der verfügbaren finanziellen Mit­ 
tel im Ausmaß von 8,4 %.
	        
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