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haussanierungen wurden aber um 25,3 Mio. Schilling
reduziert, so daß die eigenen verfügbaren Mittel
nach dem Wohnhaussanierungsgesetz um 23,4 Mio.
Schilling niedriger waren als 1986. Für Maßnahmen
nach diesem Gesetz waren insgesamt 62,5 Mio. Schil
ling erforderlich. Der Abgang beträgt 47,2 Mio.
Schilling. Er konnte aus Mitteln nach dem Wohnbau
förderungsgesetz 1984, die nicht benötigt wurden,
zur Gänze abgedeckt werden.
Für Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984
waren 874,8 Mio. Schilling erforderlich. Nach Abzug
der Gelder, die nach dem Wohnhaussanierungsgesetz
verwendet wurden, verbleibt daher noch ein Überschuß
von 47,9 Mio. Schilling, der allerdings durch Zusa
gen, die nach dem Jahre 1987 zur Auszahlung kommen,
faktisch bereits beansprucht ist. Für Förderungsmaß
nahmen nach dem Landeswohnbaufonds sind im Jahre
1987 127,9 Mio. Schilling ausbezahlt worden, was im
Jahre 1987 einen Überschuß von 5,2 Mio. Schilling
ermöglichte. Da jedoch in früheren Jahren Mehrausga
ben in Höhe von 46,4 Mio. Schilling getätigt wurden,
verbleibt zum Jahresende 1987 noch ein Negativ-Saldo
von 41,2 Mio. Schilling, der durch einen Kontokor
rentkredit mit einem Rahmen von 55,0 Mio. Schilling
abgedeckt wurde.
Die gesamten Förderungsmittel, die ausbezahlt oder
zugesichert wurden, stiegen im Jahre 1987 auf
1.103,4 Mio. Schilling; dies bedeutet einen Zuwachs
von 7,0 % . Diese Erhöhung ist also etwas niedriger
als die Ausweitung der verfügbaren finanziellen Mit
tel im Ausmaß von 8,4 %.