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8 % auf 1.778 Einheiten; 1986 waren es 1.652. Bei
den Wohnungserweiterungen beträgt die Steigerung
12 %; für 161 Wohnungserweiterungen wurden Darlehen
gewährt. Zuschüsse für Wohnungsverbesserungen wurden
1987 in 3.280 Fällen zugesichert, um 8 % mehr als
1986.
Die Förderung nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz
besteht in der Gewährung von Zuschüssen zur Rückzah
lung von Darlehen, die zu diesem Zweck ausgenommen
wurden. Die Gelder, die im Jahre 1987 in Höhe von
24,0 Mio. Schilling zugesichert wurden, sind 12 bzw.
20 Jahre hindurch auszuzahlen. Zu den häufigsten
Sanierungsarbeiten zählten die Errichtung oder Umge
staltung von Wasserleitungen, Stromleitungen, Gas
leitungen sowie von Sanitär- und Heizungsanlagen,
die Erhöhung des Schall- und Wärmeschutzes durch
Verbesserungen an Fenstern, Türen, Außenwänden, Dä
chern und Decken, Maßnahmen zur Verminderung von
Energieverlusten sowie zur Reduzierung des Energie
verbrauches.
Die Förderungsquote ist bei Eigenheimen, Mietwohnun
gen und Eigentumswohnungen unterschiedlich hoch. Im
Jahre 1987 wurden für Mietwohnungen Darlehen in Höhe
von 47 % der Gesamtbaukosten gewährt, für Eigentums
wohnungen aber nur 34 % und für Eigenheimwohnungen
23 %. 1986 waren diese Prozentsätze im Mittel etwas
höher. Damals wurden die Mietwohnungen mit 49 % der
gesamten Baukosten gefördert, Eigentumswohnungen mit
35 % und Eigenheimwohnungen mit 24 %. Für eine Miet
wohnung wurden im Jahre 1987 Förderungsdarlehen, die
im Durchschnitt 545.700 Schilling betragen, gewährt,
für Eigentumswohnungen waren es 502.100 Schilling